Investitionsförderung in der Krise erleichtert
Sachsen. Der Freistaaat lockert die Regeln bei der Investitionsförderung. Die Anforderungen laut der Richtlinie "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) werden reduziert. War die Förderung bisher an die Schaffung neuer Arbeitsplätze gebunden, können ab sofort auch Investitionen zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze gefördert werden.
Pro gesicherten Arbeitsplatz werden Investitionen bis zu 250.000 Euro als förderfähig anerkannt. Das gilt für Investitionen bis zu 25 Mio. Euro. Dieser Fördertatbestand gilt für Anträge, die bis zum 31. Dezember .2009 eingehen.
„Wer antizyklisch investiert, ist für den Wettbewerb in der kommenden Wachstumsphase besser gerüstet“, weiß der sächsische Wirtschaftminister Thomas Jurk. Mit den Änderungen sollen die Unternehmen motiviert werden, jetzt zu investieren.
Auch bei Neuinvestitionen und Erweiterungen werden die Konditionen noch einmal verbessert. Nun kann der nach GA-Rahmenplan zulässige Höchstfördersatz von 30 % ausgeschöpft werden, ohne dass eine Mindestzahl von Arbeitsplätzen an diesen Fördersatz geknüpft wird. Bei mittleren bzw. kleinen Unternehmen erhöht sich dieser Fördersatz um 10 bzw. 20 %.
Nur wenn Arbeitsplätze in diesem Zusammenhang abgebaut werden, verringert sich der Fördersatz um fünf Prozentpunkte. „Die Unternehmen sollten alles tun, um ihre Fachkräfte zu halten und die hoffentlich kurzfristigen Freiräume für Weiterbildungen nutzen. Wenn aber die Mehrzahl der Arbeitsplätze nur dann gesichert werden kann, wenn einige, wenige Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, dann muss ich das akzeptieren. Neue Investitionen machen für die Unternehmen nur Sinn, wenn sie die Produktion steigern oder die Kosten reduzieren. Dies gilt besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten“, so der Wirtschaftsminister weiter.
Außerdem soll die Gewinnung von Fachkräften erleichtert werden: Bei der Lohnkostenförderung wird die Kappungsgrenze der förderfähigen Jahresbruttolohnsumme von 50.000 € auf 70.000 € erhöht. Damit wird sichergestellt, dass die Unternehmen auch Arbeitsplätze für hochqualifizierte Fachkräfte in Sachsen mit Hilfe einer Förderung besser und schneller besetzen können.
„Wir werden auch niemanden im Regen stehen lassen, der bereits eine Förderung erhalten hat und allein aus konjunkturellen Gründen in der ursprünglich geplanten Zeit die Auflagen - beispielsweise die Anzahl der Arbeitsplätze - nicht erfüllen kann“, versichert Jurk. Die SAB werde in jedem Einzelfall prüfen und nach moderaten Lösungen suchen.
Nachlesen!
Die Änderungen der Förderrichtlinie werden im sächsischen Amtsblatt veröffentlicht und gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2009.
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- Erstellt am 19.02.2009 - 00:36Uhr | Zuletzt geändert am 19.02.2009 - 00:38Uhr
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