Görlitz hofft für seine Stadthalle nun auf den Freistaat Sachsen

Görlitz. Nun kann es werden: Mit einer Mehrheit von über zwei Drittel aller Stimmen hat der Görlitzer Stadtrat in seiner Sondersitzung am 6. September 2011 den Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Görlitzer Stadthalle neu gefasst. Jetzt blicken die Görlitzer erwartungsvoll auf das Sächsische Innenministerium, das den Fördermittelrahmen absichern muss.

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Radikalkur: Komplettsanierung ist am wirtschaftlichsten

Thema: Stadthalle Görlitz

Bild zu Stadthalle Görlitz

Die Stadthalle Görlitz wurde 1910 als Veranstaltungsort des Schlesischen Musikfestes eröffnet. Hoher Sanierungsbedarf und die ungenügende Selbstfinanzierung führten im Jahr 2005 zur Einstellung des Betriebs und zu Verkaufsbestrebungen seitens der Stadt Görlitz. Die Ende Januar 2010 vom Stadtrat beschlossene Sanierung wurde, ohne dass Arbeiten am Gebäude begonnen hätten, im Oktober 2012 gestoppt, weil Fristen für Fördermittel zu kurz waren. Erst 2018 stellten Bund und Land Geld für eine über die Sicherung hinausgehende Sanierung bereit. Eine große Herausforderung stellen die Betriebskosten für die Stadthalle Görlitz dar.

Die von der Stadt Görlitz im Februar 2011 beauftragte Firma Drees & Sommer war im Ergebnis der Erarbeitung einer Studie zur Stadthalle zum Ergebnis gekommen, dass nur eine Komplettsanierung eine wirtschaftliche Betreibung ermögliche.

Darauf aufbauend wurden die Baukosten geschätzt und geprüft, ob die Sanierung bis zum Sommer 2015 abfeschlossen werden kann. Das ist ein Voraussetzung dafür, dass überhaupt Fördermittel fließen. Stolzes Ergebnis: Runde 33 Millionen Euro Bauvolumen sind zu erwarten, darin ist der Eigenmittelanteils der Stadt Görlitz in Höhe von etwa 6,4 Millionen Euro schon eingeschlossen.

Auch der von der Stadt zu zahlende Betreiberzuschuss erhöht sich für die ersten zehn Jahre auf insgesamt rund 541.000 Euro pro Jahr. Danach sind es rund 727.000 Euro jährlich. Diesen Betrag kann die Stadt ab 2015 nur durch teilweise Aufgabenkürzungen im Bereich der freiwilligen Leistungen aufbringen.

Keine einfache Situation, deshalb hatte die Rechtsaufsicht, der Landkreis Görlitz, in seinem Haushaltsbescheid an die Stadt Görlitz eine Anpassung des Grundsatzbeschlusses zur Stadthallensanierung aus dem Jahre 2010 an die veränderten Rahmenbedingungen gefordert. Hier war noch von einer Teilsanierung (1. Bauabschnitt Großer und Kleiner Saal) mit einem Bauvolumen von rund 21,3 Millionen Euro ausgegangen worden. Dazu hätte die Stadt Eigenmittel in Höhe von rund 4,3 Millionen Euro zur Verfügung stellen müssen.

86 Wochen Bauzeit - wenn alle mitziehen

Der in der Studie dargestellte ehrgeizige Zeitplan von Drees & Sommer geht nun von einer Bauzeit von 86 Wochen aus. Dies setzt die Erteilung einer positiven gemeindewirtschaftlichen Stellungnahme durch die Rechtsaufsichtsbehörde bis zum 8. September 2011, die Sicherstellung des nötigen Fördermittelrahmens durch das Sächsische Ministerium des Innern bis zum 26. September 2011 sowie den Beschluss zur Vergabe der Planungsleistungen in der Sitzung des Stadtrates am 29. September 2011 voraus.

Schneller Landkreis

Der Landkreis Görlitz hat schnell reagiert, denn bereits am Nachmittag des 7. September 2ß11 ging der Stadt seine positive Gemeindewirtschaftliche Stellungnahme zu. Sie bestätigt der Stadt, dass auch für das Vorhaben "Gesamtsanierung Stadthalle" die finanzielle Leistungsfähigkeit zur Erbringung der erforderlichen Eigenmittel und zur Deckung der Folgekosten gegeben ist.

Die Stadt wird ihren Zuwendungsantrag ändern und die geänderte Maßnahme in einem Nachtragshaushalt entsprechend darstellen.

Selber lesen!
Die Studien sind abrufbar unter
http://www.goerlitz.de > Aktuelles > Stadthalle.

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  • Quelle: red | Fotos: BeierMedia.de
  • Erstellt am 07.09.2011 - 15:59Uhr | Zuletzt geändert am 07.09.2011 - 16:26Uhr
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