Landrat Lange unterschreibt anstelle des Oberbürgermeisters

Görlitz-Zgorzelec | Landkreis Görlitz. Landrat Bernd Lange hat den Vergleich zwischen der Stadt Görlitz, der Stadtreinigung Görlitz GmbH i.L. (SRG), deren ehemaligem Geschäftsführer und ehemaligen Aufsichtsräten anstelle von Oberbürgermeister Joachim Paulick am 16. Oktober 2009 unterschrieben. Diese im Amtsdeutsch sogenannte Ersatzvornahme erfolgte, weil der Görlitzer Oberbürgermeister Joachim Paulick eine ihm ultimativ gesetzte Frist für die Unterzeichnung verstreichen ließ. Während Landrat Lange sich davon leiten ließ, unter den seit langem schwelenden Rechtsstreit einen Schlussstrich zu ziehen und damit argumentierte, so das Ausfallrisiko der städtischen Forderungen zu beseitigen, sah es Oberbürgermeister Paulick als seine Pflicht an, nicht ohne Not auf der Stadt zustehende Zahlungen zu verzichten.

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Tabula rasa im Streit um Forderungen der SRG

Im Vorfeld hatte das Lanfratsamt Görlitz mit Bescheid vom 1. Oktober 2009 angeordnet, dass die Beschlüsse 926a-09 und 927a-09 des Stadtrates der Großen Kreisstadt Görlitz vom 15. Juni 2009 bis spätestens zum 15. Oktober 2009 zu vollziehen seien. Vorsorglich hatte das Landratsamt angekündigt, sofern dies nicht erfolge, den Vollzug im Wege der Ersatzvornahme an Stelle der Stadt durchzuführen. Genau soweit ist es nun gekommen, das Landratsamt Görlitz hat am Folgetag im Wege der Ersatzvornahme die Beschlüsse des Görlitzer Stadtrates zum Abschluss eines Vergleichs mit dem ehemaligen Geschäftsführer und den ehemaligen Aufsichtsräten der Stadtreinigung Görlitz GmbH i.L. vollzogen.

Auch der Liquidator soll zur Unterschrift angewiesen werden

Ferner ordnete der Landrat anstelle des Görlitzer Oberbürgermeisters an, dass der Liquidator der SRG, Helmut Rohmann, unverzüglich eine Gesellschafterversammlung der Stadtreinigung einzuberufen hat. Dort soll der Liquidator angewiesen werden, den Vergleich zu unterzeichnen und die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der SRG gegen den ehemaligen Geschäftsführer und die ehemaligen Aufsichtsräte einzustellen.

Aus Sicht des Landratsamtes Görlitz war die Anordnung der Ersatzvornahme geboten, um rechtmäßiges Handeln der Stadt Görlitz zu gewährleisten und herzustellen, da die Stadt der Anordnung bisher nicht nachgekommen sei. Gleichzeitig wurde vom Landratsamt die sofortige Vollziehung aus Gründen des öffentlichen Interesses angeordnet, da durch das Unterbleiben des Vollzuges der Stadtratsbeschlüsse der Stadtrat nach Meinung des Landratsamtes seine eigentliche Bedeutung als gesetzlich bestimmtes Hauptorgan verlieren würde.

Mit dem Abschluss des Vergleichs könne die Stadt, so das Landratsamt in einer Pressemitteilung, den überwiegend erfolgreichen Abschluss eines lang anhaltenden Rechtsstreits herbeiführen, der bisher - bis auf eine Teilzahlung - nur zu Kosten geführt habe. Unterbliebe der Vollzug, so wäre zu befürchten gewesen, meint das Landratsamt, dass ein Vergleich nicht mehr in Betracht käme und es auch weiter nicht gelingen würde, die Ansprüche der SRG durchzusetzen. Danach würde zusätzlicher finanzieller Schaden für die Stadt Görlitz drohen.


Kommentar:

Ein außerordentlicher Vorgang ist es schon, wenn ein Landrat einen Oberbürgermeister kraft Wassersuppe übergeht. Wo da welche Strippen gezogen wurden und werden, dürfte nur spekulativ betrachtet werden.

Dass nun Helmut Rohmann als SRG-Liquidator das Einfordern der Haftung der ehemaligen Aufsichtsräte und des ehemaligen SRG-Geschäftsführers einstellen soll weckt die Erinnerung daran, dass eben dieser Helmut Rohmann, einst Überbringer der Hiobsbotschaft von der haftenden Verantwortung der als Aufsichtsräte agierenden Stadträte, seinerzeit vom Stadtrat nicht mehr in seiner Funktion als Vertreter der Stadt im Vorstand der Stadtwerke Görlitz AG bestätigt wurde. In Konsequenz musste Rohmann, der sich engagiert auch ins öffentliche Leben der Stadt eingebracht hatte, mit seiner Familie Görlitz verlassen.

Friede im Landkreis?

Ihr Fritz R. Stänker

Kommentare Lesermeinungen (16)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Klüngel oder Korruption

Von Klaus am 25.10.2009 - 19:20Uhr
Das ist ja interessant, was der Herr Karl da schreibt.

Wenn man da Eins und Eins zusammenzählt, dann kann man einiges erkennen. In Köln nennt mans "Klüngel" in Sachsen "Korruption"! Man kennt sich, man hilft sich.

Das klappt schon, wenn es nicht zufällig oder durch zu große Machtarroganz raus kommt, wie in diesem Beispielzu sehen: www.gewaltenteilung.de/freispruch_giesen.htm

Da ging es übrigens auch um die SRG...

Es tropft...

Von Rolf Domke am 25.10.2009 - 10:27Uhr
Hallo werte Kommentatoren und Kommentarinnen,

wenn ich diese Rubrik öffne, so stelle ich mittlerweile ein Töpfchen unter den Bildschirm, um den tropfenden Schmalz aufzufangen. Nach dem Kommentar von Frau Vogel war das zweite Töpfchen voll.

Ich habe noch nirgends und von niemandem gelesen, wie denn, ohne den Tatbestand der Untreue gegenüber dem städtischen Vermögen zu erfüllen, die Stadtverwaltung die Vollstreckung eines rechtskräftiges Urteils hätte aussetzen können.

Die Betroffenen waren und sind doch sicher auch anwaltlich vertreten. Die meisten Kommentatoren hier bezichtigen doch mindestens indirekt diese Anwälte, wie auch die urteilenden gerichtlichen Instanzen, als fachlich wenig kompetent.

Hinter welchem hier schreibendem Pseudonym vesteckt sich denn ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht oder ein Fachanwalt für Zivilrecht?

Einen Kommentar eines solchen Absenders würde ich ernst nehmen und bräuchte auch sicher nicht weitere Töpfchen füllen. Wohin auch mit dem Zeug.

Kommentare zeugen von Unkenntnis

Von Maria Vogel am 24.10.2009 - 20:19Uhr
Es ist schon erschreckend, was die öffentliche Meinung über Jahre erreicht hat: Unbescholtene Bürger, die vor Gericht nicht Recht bekamen, werden diffamiert und manche wünschen sich, dass Landrat Lange jetzt der Untreue bezichtigt wird.

Fragen, die keiner dieser Kommentatoren stellt:
Wer hat den Laborvertrag aus dem Verkaufspaket entnommen?
Wer hat die Verfolgung des Aufsichtsrates eingeleitet (ohne Stadtratsbeschluss!), der selbst nicht für den Verkauf verantwortlich war?
Wieso ignorierte Oberbürgermeister Paulick den Willen des Stadtrates?
Weshalb wird immer wieder das umstrittene Rechtsgutachten als allein seligmachende Wahrheit verkauft, während die Urteile nicht von "grober Fahrlässigkeit" sprechen - nur dann träte eine Haftung ein?

Ich danke Landrat Lange für sein Engagement. Zum anderen hoffe ich auf das Verwaltungsgericht und eine Rehabilitierung der über 10 Jahre ins Unrecht gesetzten Aufsichtsräte.

Hr. Anton und Hr. Jan

Von Klaus am 23.10.2009 - 17:43Uhr
Es ist schon erstaunlich, wie genau Sie wissen, was da so alles passiert ist.

Ihr blindes Vertrauen in die Ausführungen von "Fakt" ist schon verwunderlich, wo Sie sich doch nicht kennen, oder? Glauben Sie wirklich, dass die deutschen Gerichte doof oder etwa manipuliert sind?

Was "Fakt" hier vorträgt, ist bestimmt auch in der Verhandlung vorgetragen worden. Nur "Fakt" lässt ja offensichtlich die Darstellung der anderen Seite weg, das fehlt, um ggf. die Entscheidung der Gerichte zu verstehen. Besorgen Sie sich doch einfach die Urteile, es waren doch öffentliche Verhandlungen, und lesen Sie nach!

An "Jan": Sie schreiben: "Was er (Fakt) schreibt ist das einzig Wahre, was man dazu sagen kann und endlich einmal sagen musste. Ja, man wird es kaum glauben, aber auch ich habe alle Verfahren seit Anfang an verfolgt. Und das, wie F. Fakt sicher auch, mit hoher Aufmerksamkeit und objektiv."
Also, mit Objektivität hat ja diese Aussage nichts mehr gemein!
Übrigens, Objektivität stammt vom lateinischen obiacere (gegenüberliegen).

Die Aufsichtsräte haben sehr sicher ihr Bestes geleistet

Von Jan am 22.10.2009 - 21:35Uhr
Wer F. Fakt vorwirft, er hätte eine rosarote Brille auf, sollte erst mal selbst sein Monockel zurechtrücken und die Hörgeräte anschalten.

Ich habe diese Diskussion seit Anfang an (wenn auch zurückhaltend) verfolgt - "Kommentatoren mit derart vielen an den Haaren herangezogenen Behauptungen zu bekehren bringt doch eh nichts." Auch heute habe ich meine Einstellung nicht geändert!

F. Fakt will und muss ich jedoch unbedingt Recht geben und damit auch für die ehrenamtlichen Aufsichtsräte eintreten. Was er schreibt ist das einzig wahre, was man dazu sagen kann und endlich einmal sagen musste. Ja, man wird es kaum glauben, aber auch ich habe alle Verfahren seit Anfang an verfolgt. Und das, wie F. Fakt sicher auch, mit hoher Aufmerksamkeit und objektiv.

Zur mehrfachen Frage, warum nie vor dem Verwaltungsgericht geklagt wurde, sei noch folgendes gesagt:
Alle Aufsichtsräte waren sich nie einer Schuld bewusst. Warum bitte hätten sie dann gleich klagen sollen? Später haben sich diese Personen mehr als 10 Jahre gegen schlimme, völlig unberechtigte Vorwürfe wehren müssen. Zudem haben sie ein Jahrzehnt neben ihren Aufgaben in der Familie, ihrer Arbeit und vielem weiteren ehrenamtlichen (unbezahltem) Enaggement bis an die Grenzen des Machbaren für ihr Recht gekämpft. Und dann will man hier behaupten, sie hätten doch jetzt noch einfach mal so vor dem Verwaltungsgericht klagen können, so schnell mal 5 oder 10 weitere Jahre und nebenbei natürlich arbeiten, schnell jeden Tag noch für ihre Familie sorgen, am Boden zerstörte Familienmitglieder aufbauen und ihnen sowie sich selbst immer wieder die Existenzängste nehmen! Und über die ganze Zeit monatlich noch ein paar Hunderter an die Anwälte verteilen dürfen, während Zwangsvollstreckung und weitere enorme psychische und finanzielle Belastungen anhalten!

Die meisten, die hier argumentieren - an den Haaren herbeiziehen - sollten erst mal den Verstand anschalten, bevor sie ihrem Mitteilungsbedürfnis freien Lauf lassen.

Diese ungerechtfertigt lange und vor allem von Herrn Paulick ständig verzögerte Auseinandersetzung hat alle Aufsichtsräte an das Ende ihrer Kräfte kommen lassen. Damit sei wohl beantwortet, warum es zu diesem Vergleich gekommen ist und nicht zu einer Klage.

Und noch eines! Haben alle jene, die hier nur vorwurfsvoll auf diesen ehrenamtlich tätigen Stadtratsmitglieder und Aufsichtsräten herumhacken, jemals auch nur annähernd so viel ehrenamtliches Engagemant für unsere Stadt und ihre Bürger gezeigt?

Landrat muss alle Rechtsmittel einsetzen

Von Hr. Anton am 22.10.2009 - 21:02Uhr
Hallo Autoren und liebe Görlitzer,

als ehemaligem Mitbürger stehen mir die Haare zu Berge, wie mit Görlitzern umgegangen wird.

Schon eine Weile verfolge ich die Streitereien um die Stadtreinigung. Die Ausführungen von F. Fakt habe ich inhaltlich so deutlich noch nie gelesen. Für mich sind sie absolut glaubwürdig, da Quellen und Sachverhalte, Namen und genaue Termine angegeben werden, die prüfbar sind. Angenehm erscheint mir, dass es keine parteipolitischen Bezüge gibt. Bei Karl im Beitrag vom 21.10.09 lugt mir vordergründig eine CDU-Aversion heraus.

Wenn damals sich die Dinge so zugetragen haben, dieser strittige Vertrag entgegen dem Willen der Gemeinderatsmehrheit nicht an den Abfallverband übertragen wurde, der Geschäftsführer zu einer Unterschrift genötigt wurde, die ihn im Nachhinein ins Verderben stürzen sollte und der Schaden von 1 Million DM beim Unternehmen Stadtreinigung hängen blieb, so ist das aus hiesiger Sicht vielleicht noch zu DDR-Zeiten vorstellbar gewesen, aber nicht auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland. Wo bleiben die Menschlichkeit, Recht und Gerechtigkeit als Ziele der friedlichen Revolution von 1989?

Wenn der Untersuchungsausschuss (Warum sollte es ihn nicht geben, wenn es um die Aufklärung von Unrecht geht? In den Ländern und im Deutschen Bundestag gibt sie es, und ihre Ergebnisse würde nie jemand anzweifeln - siehe Datenskandal bei der Bahn. In Görlitz läuft´s scheinbar anders?) die Empfehlung zur gänzlichen Haftungsfreistellung ausspricht und der Gemeinderat beschließt das mehrmals, gibt es nach dem demokratischen Mehrheitsprinzip nur noch den Vollzug durch den Oberbürgermeister. Wie es in meiner alten Heimat gemacht wird wäre hier im Westen nicht denkbar.

Ihr Oberbürgermeister Paulick war nach dem Bericht 1998 nicht in der Verantwortung. Gerade deshalb hätte er die Pflicht und die moralische Verantwortung, altes Unrecht zu heilen. Die Mehrheit des Gemeinderates hat er auf seiner Seite. Bei den ehemaligen Aufsichtsräten und dem Geschäftsführer noch Geld holen zu wollen für die Fehler anderer halte ich auch für erneutes Unrecht. Ich will und kann mir nicht vorstellen, dass die Mehrheit der Görlitzer glaubt, der Oberbürgermeister und ein Gutachter haben Recht (es muss vermutlich auch anders lautende Gutachten geben, da von mehreren die Rede ist), nur die über 30 anderen Personen, die die Dinge anders sehen und realitätsnah bewerten, irren sich.

Was ich überhaupt nicht verstehe: Warum sollen die Aufsichtsräte und der Geschäftsführer vorm Verwaltungsgericht klagen wenn es in der Gemeindeordnung gesetzliche Regeln gibt, auf die die Betroffenen einen Rechtsanspruch haben? Dass die Voraussetzungen vorhanden sind hat ja der Gemeinderat mehrheitlich festgestellt. Rechtsstaat heißt doch nicht jeden Rechtsanspruch einklagen zu müssen. Dann hättet Ihr etwas falsch verstanden.

Ich bin überzeugt, Herr Landrat Lange wird auf gesetzlicher Grundlage seine Pflicht tun - auch wenn ich nicht verstehe, dass er den Vergleich anstrebt, aber nicht die Haftungsfreistellung.

Wenn die Gerichte, so deute ich den letzten Satz von Fakt, die Zusammenhänge zwischen dem Verkaufsbeschluss zur Deponie am 16.7.1998 und der Unterzeichnung des Verkaufsvertrages am 22.7.1998 beim Notar und den Schaden durch den fehlenden Analytikvertrag von 1 Million DM nicht bewertet haben war die Bildung des Untersuchungsausschusses der richtige Weg, Klarheit zu schaffen. Wer solch ein Gremium nicht mag hat etwas zu verbergen.

Ich wünsche der Stadt, dass dieses Thema - menschlich vertretbar - zu einem baldigen Ende gebracht wird.

Ehrenrat und SRG/ Traurig aber ....?

Von Mauermann am 22.10.2009 - 00:46Uhr
Ich habe schon lange gewartet, dass mir mal jemand zum Ehrenrat eine Antwort gibt. Insbesondere hatte ich Hr. Dr. Weidle gebeten, mal öffentlich Stellung zu diesem Thema zu beziehen - aber leider ergebnislos.
Ich bin der Meinung, dass in allen Fraktionen es ein muss oder ein Bedürfnis sein müsste, hierzu eine DIskussion zu führen. Ausgeschlossen natürlich die Linken, welche ja aus der ehem. PDS bestehen und somit eventuell zum größten Teil verseucht sein müssen.

Vor geraumer Zeit haben wir alle noch der friedlichen Revolution gedacht, und nun... ?

Ich hoffe, dass sich die Fraktionsvorsitzenden aller Parteien und Vereine im Stadtrat positionieren und aufdecken, was bei einigen in der Vergangenheit so schlummert.

Ich kann Herrn Karl nur recht geben: Warum haben alle Aufsichtsräte nicht ihr Recht eingeklagt, wenn der "böse" Oberbürgermeister gegen Recht und Gesetz verstoßen hat?!

Auch wenn es zur Zeit so aussieht, als wenn das Unrecht siegen sollte, so ist sicher noch nicht das letzte Urteil darüber gefallen.

Ach ja, noch eins. Zur Zeit ist ja nicht Herr Paulick ganz der Schlimme, sondern der ehemalige Oberbürgermeister Karbaum er hat ja den Stein des Anstoßes gegeben. Und eines Tages wird auch der Landrat diese Erfahrung machen.

Herr Karl, ich wusste gar nicht, dass sogar in der Politik solche Beziehungen bestehen, sogar von Bundestagsabgeordneten.
Hoffentlich wird nicht mal die Immunität aufgehoben und wir erfahren noch Schlimmeres.

Es grüßt alle Herr Mauermann

Zu Fakt

Von Karl am 21.10.2009 - 22:58Uhr
Na, da hat wohl einer die rosarote Brille auf.

Auch ich habe die Vorgänge im Stadtrat verfolgt und den Bericht des Untersuchungsausschusses (den es nach der Gemeindeordnung gar nicht geben darf!) gehört. Er zeichnete sich durch das Weglassen unpassender Vorgänge aus, so dass dann eben das gewünschte Ergebnis entstand.

"Fakt" erwähnt in dem langen Beitrag nicht, dass es ein Rechtsgutachten einer Dresdener Kanzlei, welches im Auftrag des Stadtrates angefertigt wurde, gibt. Dieses Rechtsgutachten, auch im Stadtrat vorgestellt, kommt zum Ergebniss, dass die Aufsichtsräte und der Geschäftsführer mindestens grob fahrlässig gehandelt haben und deshalb nicht freizustellen sind. Das wird leider bei der Legendenbildung in der Ortspresse ausgeblendet.

Alle Versuche des Stadtrates, die Verurteilten freizustellen, sind vom Oberbürgermeister und der Rechtsaufsicht gestoppt worden. Warum haben denn die Betroffenen nicht den Weg zum Verwaltungsgericht gesucht und ihre Freistellung eingeklagt?

Konnte man sich darauf verlassen, dass die CDU ihren Landesgeschäftsführer und Vertrauten des Generalsekretärs Kretschmer, Stephan Lechner (ehem. Aufsichtsrat der SRG), nicht im Stich lässt? Landrat Bernd Lange ist stellvertretender Landesvorsitzender der sächsischen CDU.
Ein Schelm, der Arges dabei denkt...

Zu "Vergleichen ist völlig unangebracht" von Zorn

Von F. Fakt am 21.10.2009 - 20:37Uhr
Vorab: Gott kennt keinen Zorn

Rechtliche Grundlagen

Natürlich können die Fragen beantwortet werden. Dazu braucht man nur den Ergebnisbericht (der permanent verschwiegen wird) des überparteilichen Untersuchungsausschusses „Verkauf Deponie“ einsehen, der öffentlich am 14.11.2008 im Stadtrat vorgestellt wurde. Der Ausschuss kommt nach mehrmonatiger Prüfung aller Vorgänge in 1997 u. 1998 sowie einer fundierten Analyse vorliegender Dokumente wie Stadtratsbeschlüsse, Urteile u. mehrerer Gutachten und Stellungnahmen zu dem Ergebnis, dass den ehemaligen Aufsichtsräten und dem ehem. Geschäftsführer gem. § 98 Abs. III der Sächs. Gemeindeordnung der entstandene Schaden zu ersetzen ist.

Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber eine Schutzfunktion eingebaut und den Betroffenen einen Rechtsanspruch garantiert, wenn sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Diese Voraussetzung ist erfüllt. Wie funktioniert das Ganze?
Aufgrund der Urteile will die Stadtreinigung als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Schadenersatz vom ehem. Geschäftsführer und den Aufsichtsräten. Da sie im Ergebnis des Untersuchungsausschusses nicht grob fahrlässig gehandelt haben, ist ihnen durch die Stadt Görlitz der Schaden zu ersetzen. Das ist Kommunalrecht und keine Mauschelei, keine Willkür geschweige denn Untreue. Also seht Euch mal die Rechtsgrundlage an.

Der Stadtrat ist der Empfehlung des Ausschusses gefolgt und hat 2008 zweimal die Anwendung des § 98 Abs. III beschlossen. Zudem hat er den Schuldanteil der Stadt festgestellt.

Daher ist der jetzige Vergleich der schlechteste Kompromiss für die Betroffenen - nur weil Oberbürgermeister Paulick und die Rechtsaufsicht sich weigern, den Rechtsanspruch der Betroffenen anzuerkennen. Und dies, obwohl die Argumente der Behörden alle widerlegt worden sind. Das halte ich für neues Unrecht und einen Verstoß gegen Menschenrechte.

Wenn Kritik an Herrn Landrat Lange geübt werden kann, dann nur daran, dass er die komplette Haftungsfreistellung nach § 98 (noch) verweigert, aber den Vergleich für möglich hält. Das hat mit Kraft Wassersuppe gar nichts zu tun. Völlig inakzeptabel dagegen ist die Haltung von Herrn Paulick. Obwohl er die wahren Sachverhalte kennt argumentiert er, die Stadt hätte einen Anspruch auf Schadenersatz. Wenn ja, dann aber nicht von den bisher Beschuldigten.

Mal zur Klarstellung: Ein Oberbürgermeister ist eigentlich nur Geschäftsführer der Stadtverwaltung, das Sagen hat der Stadtrat, nicht umgekehrt. Wer es nicht glaubt, soll mal in die Gemeindeordnung sehen. Wie mit Geschäftsführern in Görlitz verfahren wird ist hinlänglich bekannt. Da wird nicht lang gefackelt.

Der Knackpunkt

Der Schaden, von dem immer gesprochen wird, ist offensichtlich aus ganz anderen Gründen eingetreten als durch die Vertragsverlängerung des Analytikvertrages Knechtel. Diese Vertragsverlängerung wurde den Beschuldigten zur Last gelegt, war Grundlage für die Urteile.
Tatsächlich hat der Stadtrat als Alleingesellschafter und damit Eigentümer der Stadteinigung diese Vertragsverlängerung nie beanstandet. Ob der Abfallverband den Vertrag übernehmen wollte oder nicht hat und brauchte den Eigentümer Stadtrat nicht zu interessieren. Der Verkäufer der Deponie bestimmt schließlich die Konditionen. Zudem wurde der RAVON 1998 mit 10 Mio. DM durch den Freistaat Sachsen für den Kauf der Deponie unterstützt. Görlitz bekam 3,3 Mio. DM Zuschuss.

Der Verkaufsbeschluss

Am 16. Juli 1998 hat der Stadtrat mehrheitlich mit Beschluss Nr. 96-98 den Verkauf der Deponie Kunnersdorf an den RAVON beschlossen. Ausnahmen, dass irgendwelche Verträge nicht an den RAVON gehen sollten, stehen weder in der Vorlage noch wurden sie im Verlaufe der Sitzung beschlossen. Es bestand seit 1997 eine Anlage 6 zum Verkaufsvertrag, in der alle 26 Verträge aufgelistet waren, die an den RAVON übergehen mussten.

Der Notarvertrag

Wie in der Sächsischen Zeitung am 15. 10. 2009 zu lesen ist wurde Herr Gottschling durch den neuen Aufsichtsrat - Bürgermeister Holthaus sowie die Stadträte Gottfried Gasse, Joachim Kepstein, Sören Liebig und Klaus Nickel - angewiesen, den Verkaufsvertrag am 22. Juli 1998 zu unterzeichnen. Und das, obwohl Gottschlings Anstellungsverhältnis als Geschäftsführer zum 15. Juli ausgelaufen war. Er amtierte nur noch, um die Übergabe an seinen Nachfolger vorzube­reiten. Am Vertrag hat er aber gar nicht mitgewirkt. Beim Notar versicherte ihm der ehemalige Oberbürgermeister Karbaum, dass das Vertragswerk dem Stadtratsbeschluss Nr. 916-98 entspricht. Und genau diese Aussage stimmte nicht, da von 26 Verträgen nur 25 im Vertrag enthalten waren. Dadurch hatte die SRG den La­borvertrag an der Backe, und Herr Knechtel hat erfolgreich auf Vertragserfüllung geklagt, und damit ist der Schaden von ca. 1 Mio. DM entstanden, nicht wegen einer Vertragsverlängerung.

Heimtückischer geht es nicht

Obwohl jemand aus dem engeren Kreis wusste, dass der Analytikvertrag fehlte, ließ man Herrn Gottschling den Vertrag unterschreiben, um ihn anschließend zu verklagen!
Diese Vorgehensweise erscheint schon kriminell und ist menschlich das Allerletzte, was man einem Mitbürger und seiner Familie antun kann! Hoffentlich werden jetzt einige wach.

Erst fünf Monate später, am 11. Dezember 1998, bringt Herr Rohmann - inzwischen Geschäftsführer der Stadtreinigung - die Forderung nach Schadenersatzklage in die Gesellschafterversammlung. Genau dieser Jurist und Mitarbeiter des Rechtsamtes Herr Rohmann hat den Beschlussantrag 916-98 zum Verkauf der Deponie quasi als rechtliches Gütesiegel unterschrieben. Obwohl er weiß, dass keine Ausnahmen beschlossen wurden, und wenn hätte es nur der Stadtrat tun dürfen bei 1 Mio. Schaden, will er die verklagen, die gar nicht den Vertrag entfernt haben.
Es wäre die Pflicht von Herrn Rohmann als Rechtsvertreter gewesen, den OB Karbaum sofort nach Bekanntwerden der rechtswidrigen Herausnahme des Analytikvertrages zu informieren, damit der oder die tatsächlich Schuldigen hätten zur Verantwortung gezogen werden können.

Was wusste OB Karbaum?

Aufschluss gibt im Protokoll der Gesellschafterversammlung am 11.12.1998 unter Tagesordnungspunkt 4 folgendes Zitat: „Herr Oberbürgermeister fragt, wie es zu dem Problem der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen ehemaligen Geschäftsführer und Aufsichtsmitglieder gekommen ist.“ Bestimmte Kreise haben also hinter dem Rücken des Stadtrates und des Oberbürgermeisters versucht, eine mutmaßliche Straftat zu verschleiern und auf andere abzuwälzen. Eine Frage stellt sich zu Herrn Rohmann: Wusste er vor Vertragsunterzeichnung, dass der Analytikvertrag nicht enthalten ist? Eine zweite Frage lautet: Wer ist konkret dafür verantwortlich, dass der Analytikvertrag entgegen Stadtratsbeschluss nicht im Verkaufsvertrag war? Dieser Personenkreis ist sehr klein.

Eines macht Herr Karbaum mit seiner von Überraschung geprägten Anfrage ganz deutlich: Zu keinem Zeitpunkt ist dem ehemaligen Geschäftsführer Gottschling und den Aufsichtsräten Thoms, Lehmann, S. Lechner, Keller und Schmidt ein Fehlverhalten oder gar Schadensverursachung angelastet worden.

Verantwortung der Stadt / neuer Aufsichtsrat ab 17. Juli 1998

Aus diesen Abläufen wird klar, dass der neue Aufsichtsrat und der Oberbürgermeister offen­sichtlich nicht geprüft haben, ob der Notarvertrag dem Willen der Eigentümermehrheit ent­sprach. Das sieht ganz danach aus, dass letztendlich die Stadtverwaltung und der neue Aufsichtsrat den Schaden wegen Fahrlässigkeit mit zu verantworten haben. Für Fahrlässigkeit des Aufsichtsrates darf der Geschäftsführer nicht haften (GmbH-Gesetz).

Daraus folgt, dass die bisher Beschuldigten nach § 98 Abs. III von der Haftung freizustellen sind bzw. die Schadenersatzleistungen aus den Urteilen ihnen zu ersetzen sind.

P.S.: In den Urteilen findet man diese Abhandlung nicht.

Ernst

Von Klaus am 21.10.2009 - 11:13Uhr
Am Beginn Ihres Beitrages war ich über Ihre Meinung erschrocken, dann wurde es ja besser.

Wenn rechtskräftige Urteile vorliegen, dann sind diese zu vollstrecken, ansonsten ist es Untreue.

Ob ein Vergleich eine für die Stadt bessere Lösung ist, kann man erst entscheiden, wenn man weiß, ob die Forderung einbringbar ist. Das kann man dann entscheiden, wenn die Aufsichtsräte und Herr Gottschling ihre Vermögensverhältnisse offengelegt haben. Das wird aber offensichtlich von denen verweigert. Hier beginnt schon die Ungleichbehandlung.

Fragen Sie mal einen Hartz-IV-Empfänger, was ihm geschieht, wenn er nicht sein Vermögen offenlegt. Er wird Ihnen sagen, dass dann sofort die (Geld-)Leistungen gestrichen werden. Ein Vergleich wird nicht angeboten.

Warum müssen die, die nichts haben, penibel nachweisen, dass sie wirklich nichts haben und die, bei denen anzunehmen ist, dass einiges an Vermögen da ist, werden geschont.

Das stinkt auch!

SRG-Vergleich - pro und kontra

Von Ernst am 21.10.2009 - 08:10Uhr
Den Vergleich abzulehnen, nur weil einzelne der ehemalige Aufsichtsräte oder der ehemalige Geschäftführer der SRG vielleicht "vermögend" sind, greift zu kurz. "Vermögend" zu sein - das ist eine relative Einschätzung. Einzelne der Betroffenen sollen ja bereits jetzt zahlungsunfähig sein.

Auch sollte man mal betrachten, wie schwer bzw. wie offensichtlich der Fehler war, den diese Leute begangen haben. Sie sollen nun dafür haften, dass ein Auftragnehmer einen Vertrag bezahlt bekommt, der nicht fortbesteht, für den er also gar keine Leistungen mehr erbringt. Rechtlich ist das zweifellos einwandfrei.

Andererseits - und das wiegt schwer - haben sich die ehemaligen Aufsichtsräte mit ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat in die Wirtschaft begeben. In der Wirtschaft ist die persönliche Haftung ein hohes Gut, weil sie für Zuverlässigkeit und Seriosität bürgt. Mit einem "Sorry, tut mir leid, ich habe da was falsch gemacht und gehe jetzt nach Hause" kommt man da eben nicht raus.

Der Vorteil des Vergleichs ist, dass ein Schlussstrich gezogen wurde und die Betroffenen für Ihren Fehler - sei er nun bewusst oder unbewusst geschehen - längst ausreichend gelitten haben. Auch könnte wohl die sicherlich nicht kostenlose Abwicklung der SRG nun weiter voran getrieben werden.

Der Nachteil ist, dass die Stadt auf berechtigten Forderungen sitzen bleibt. Daran wird Görlitz nicht untergehen.

Fatal aber ist das Zeichen: Dank politischer Einflussnahme sollen Verantwortungsträger von ihrer Haftung befreit werden - das stinkt.

Vergleichen ist völlig unangebracht

Von Zorn Gottes am 20.10.2009 - 14:06Uhr
Ich habe den Eindruck, das unser Rechtssystem im Landkreisr damit einen Tiefpunkt erlangt hat.

Kann mir mal einer im Chat erklären, warum bei gültigen Gerichtsurteilen ein Vergleich angestrebt wurde? Meines Wissens wird dies nur praktiziert, wenn keine Vermögensmasse vorhanden ist.

Da aber sicher vielen Görlitzern bekannt sein dürfte, das diese ehemaligen Aufsichtsräte zum Teil über beachtliches Vermögen besitzen, dürfte dies ja wohl der Witz des Jahrhunderts sein.

Ich kann nur hoffen, dass der Landrat genau wusste, was er tat, und dies eines Tages den Menschen in unserer Region auch erklären kann.

Angesichts der steigenden pivaten Insolvenzen bin ich gespannt, wann der erste "Normalo" auch durch alle Instanzen einen Vergleich erhält.
Ach ja, sicher hat der Normalo auch nicht grob fahrlässig gehandelt und was hat es geholfen...

Sollten wir als Steuerzahler dies einfach so hinnehmen?

Vorteilsnahme im Amt?

Von Gottfried Petry am 19.10.2009 - 10:49Uhr
Ohne alle Hintergründe zu kennen würde ich als Staatsanwalt von Amts wegen sofort ein Ermittlungsverfahren einleiten gegen den verantwortlichen Landrat.

Auch ein Landrat hat natürlich nicht das Recht, ein rechtsgültiges Urteil eines Gerichts zugunsen einer Person - im Umkehrschluss zu Ungunsten einer Stadt - auszuhebeln.

Dem Oberbürgermeister bleibt überhaupt keine andere Wahl als die Rechtslage in Bezug auf die strafrechtliche Verantwortung durch die Staatsanwaltschaft prüfen zu lassen. Und das geht bekanntlich nur mittels Strafanzeige, bzw. Strafantrag.

Und dies werden wir auch in Kürze an dieser Stelle lesen.

Petry

Gleiches Recht für alle

Von Rüdiger am 18.10.2009 - 14:17Uhr
Ich finde es schon sehr erstaunlich, dass zwei Gerichtsurteile in Sachen SRG ganz außer Acht gelassen werden. Wozu gibt es dann überhaupt noch Gerichte, wenn dann die Urteile nicht beachtet werden.

Gleiches Recht für ALLE! Heißt das jetzt, dass man sich nicht mehr an Urteile zu halten braucht?Da kann ja ab jetzt jeder kommen und sagen: "Nein mach ich nicht!". Bei den ehem. Aufsichtsräten und dem ehem. Geschäftsführer scheint es ja auch funktioniert zu haben.

Ich verfolge die Stadtratssitzungen sehr regelmäßig. Herr Paulick hatte in einer darauf hingewiesen, dass erst die Vermögensverhältnisse von den Betroffenen ermittelt werden müssen, damit man entscheiden kann, ob ein Vergleich die sinnvollste Lösung ist, weil kein Vermögen vorhanden ist oder ob Vermögen vorhanden ist, und die offene Forderung beglichen werden kann.
Warum ist diese Vermögensermittlung nicht erst erfolgt, bevor die Entscheidung über den Abschluss eines Vergleiches getroffen worden ist?

Ich persönlich hoffe, dass jetzt im Nachgang noch eine Vermögensermittlung stattfindet. Sollte sich dann herausstellen, dass die ehem. Aufsichtsräte und der ehem. Geschäftsführer über Vermögen verfügen, und die Forderung zu 100% durch die Betroffenen hätte beglichen werden können, dann sollte Herr Landrat Lange persönlich für die Differenz in Haftung genommen werden.
Diese 25 % sind Gelder, die der Kasse der Stadt Görlitz zustehen. Es ist für Hr. Lange sicherlich einfach jetzt als "Guter" dazustehen, aber ich hoffe, dass er vorher alle relevanten Tatsachen in Betracht gezogen hat. Liegt ihm eine Vermögensaufstellung vor, wonach er guten Gewissens dem Vergleich zustimmen konnte? Wie schon "Zorn Gottes" geschrieben hat, können wir nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft wegen Untreue ermitteln wird.

Sollte diese Verfahrensweise jetzt die Runde machen, wird vielleicht jeder, der der Stadt Görlitz Geld schuldet, einen Vergleich anbieten, anstatt die volle Summe zu zahlen - gleiches Recht für Alle!

Wasser vs. Gesetzeslage

Von Zorn Gottes am 17.10.2009 - 16:17Uhr
Werter Herr Ahrens,

Gesetz wäre eigentlich, erst das Vermögen der Aufsichtsräte der SRG einzuziehen, bevor ein Vergleich durchgeführt wird - oder? Sicher kennen Sie dies auch so bei Harz IV Empfängern?!

Wir können jetzt alle nur noch offen, das der Generalstaatsanwalt wegen Untreue gegenüber dem Steuerzahler ermitteln wird.

Herr Stänker hatte schon recht. Herr Paulick hält das Gesetz ein und andere legen es eben etwas anders aus - leider.

Also lassen wir uns mal alle überraschen, was jetzt so in den nächsten Monaten passieren wird! Görlitz wird sicher durch diesen langen Rechtsstreit auch im Fernsehen wiederzusehen sein.

Wassersuppe vs. Gesetzeslage

Von thorsten ahrens am 17.10.2009 - 10:09Uhr
Werter Stänker,

außerordentlich an diesem Vorgang ist wohl nicht, dass eine Rechtsaufsicht (Landratsamt), hier in Person Landrat Lange, einen gesetzeskonformen Zustand herstellt, sondern dass ein Oberbürgermeister sich diesem Vorgang widersetzt. So weit her scheint es da mit der Liebe zu den Gesetzen bei Paulick nicht zu sein.

Im übrigen: Die Rechstaufsicht stellt diesen gesetzeskonformen Zustand nicht, wie Sie es schmähend ausdrücken "Kraft Wassersuppe" her, sondern Kraft Gesetz. Das ist dann schon ein Zustand, den Sie auch beim Namen nennen sollten. Auch, wenn Sie dazu persönlich eine andere Position vertreten.

Thorsten Ahrens

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  • Quelle: /red | /Fritz Rudolph Stänker
  • Erstellt am 17.10.2009 - 01:43Uhr | Zuletzt geändert am 17.10.2009 - 02:30Uhr
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