Landratsamt Görlitz droht Ersatzvornahme an
Görlitz-Zgorzelec. Das Landratsamt Görlitz hat am 1. Oktober 2009 den Vollzug der Beschlüsse des Görlitzer Stadtrates zum Abschluss eines Vergleichs mit dem ehemaligen Geschäftsführer und den ehemaligen Aufsichtsräten der Stadtreinigung Görlitz GmbH (SRG) angeordnet.
Landratsamt will Vergleich durchdrücken
Mit dem Bescheid ordnet das Landratsamt Görlitz an, dass die Beschlüsse 926a-09 und 927a-09 des Stadtrates der Großen Kreisstadt Görlitz vom 15. Juni 2009 bis spätestens 15. Oktober 2009 zu vollziehen sind. Sofern dies nicht erfolgt, hat das Landratsamt angekündigt, den Vollzug im Wege der Ersatzvornahme an Stelle der Stadt durchzuführen.
Das heißt unter anderem, war aus dem Landratsamt zu erfahren, dass der Vergleich anstelle von Oberbürgermeister Joachim Paulick von Landrat Bernd Lange unterzeichnet und er in der Gesellschafterversammlung die entsprechenden Anweisungen an den Liquidator der SRG vornehmen würde.
Mit den genannten Beschlüssen hatte der Stadtrat beschlossen, den langjährigen Streit um die Regressforderung der SRG gegen den ehemaligen Geschäftsführer und ehemalige Aufsichtsräte durch Vergleich zu beenden und die Zwangsvollstreckung zunächst einzustellen. Der Oberbürgermeister hatte entsprechend seiner Pflichtauffassung - nämlich Schaden von der Stadt abzuwenden und einem Vergleich erst dann zuzustimmen, wenn die Haftenden ihre Vermögenssituation offengelegt und damit nachgewiesen haben, dass sie für ihre Zahlungsverpflichtungen nicht einstehen können - diesen Beschlüssen widersprochen. Das Landratsamt hat jedoch als Rechtsaufsichtsbehörde die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse am 19. August 2009 festgestellt. Dagegen hatte der Görlitzer Oberbürgermeister zwar Widerspruch eingelegt. Dieser war nach Ansicht des Landratsamtes aber offensichtlich unzulässig, so dass jetzt die Vollzugsanordnung erging.
Laut Landratsamt besteht mit der Feststellung der Rechtmäßigkeit der Stadtratsbeschlüsse die uneingeschränkte gesetzliche Vollzugspflicht. Da die Stadt dieser bisher nicht nachgekommen ist, war, so das Landratsamt, die Anordnung geboten. Gleichzeitig wurde die sofortige Vollziehung aus Gründen des öffentlichen Interesses angeordnet. Wenn der Vollzug der Stadtratsbeschlüsse weiter aufgeschoben werde, verliere der Stadtrat seine eigentliche Bedeutung als gesetzlich bestimmtes Hauptorgan.
Landratsamt fordert Vergleich
Von Rolf Domke am 09.10.2009 - 14:11Uhr
Wertes Pseudonym Weber,
ich bin Mitglied bei zur Sache! e.V., ich äußere mich aber mit Klarnamen und somit als identifizierbare Person.
Bitte verstehen Sie mich nicht als "schulmeisterlich", aber der Begriff "Vergleich" impliziert, dass verzichtet wird, nämlich auf den verglichenen Betrag oder die verglichene Leistung.
Also ist die Begriffsverwendung "Verzicht" korrekt, auch wenn es sich nicht um einen Totalverzicht handelt.
Demzufolge sehe ich in meinen Äußerungen keinen Korrekturbedarf.
Landratsamt fordert Vergleich
Von Weber am 07.10.2009 - 11:47Uhr
Sehr geehrter Herr Domke,
Sie fragten nach einer "sachliche(n) Bergründung für einen Verzicht" und nannten diesen "nicht belegbar".
Nach Rücksprache kann ich Ihnen sagen, dass es keine Begründung für einen "Verzicht", gleichwohl jedoch eine Begründung für einen Vergleich gibt. Diese Begründung ist im Übrigen auch Inhalt im Schreiben der Rechtsaufsicht!
Ihnen sollte es doch als (immer noch?) Mitglied im Verein "Zur Sache" möglich sein, hier Einsicht zu nehmen. Fragen Sie doch Ihren Vereinsvorsitzenden (Herrn Paulick) einmal danach!
Aber tun Sie doch bitte nicht so, als gäbe es keine stichhaltigen Gründe, die eben für einen Vergleich sprechen. Man müsste sonst annehmen, Sie täten dies wider besseren Wissens. Und das schadete doch ihrer persönlichen Reputation und der ihres Vereins.
Weber
Was ist in Görlitz gerecht?
Von Brand am 06.10.2009 - 20:15Uhr
Werter Herr Gäde,
als erstes hätte ich diesen Satz von Ihnen mal erklärt wo das geschrieben steht.
Und zum Ende sei festgestellt, dass es sich hierbei eben nicht um rechtmäßige "Einnahmen" handeln würde, sondern - wie durch die Rechtsaufsicht dargelegt - um rechtswidrige.
Fakt ist ja, dass der Aufsichtsrat und der Geschäftsführer nach mehren Gutachten von einen Deutschen Gericht rechtskräftig zur Schadenersatzzahlung verurteilt wurden. Einen Vergleich hat Herr Gottschling damals abgelehnt.
Unser OB ist erst seit vier Jahren im Amt und hat die Pflicht die Forderungen, die für den damals entstanden Schaden von der Stadt ausgehen, für die Stadt einzufordern. Um einen Vergleich durchführen zu können müssten die Betroffenen erst einmal eine Vermögenseinschätzung abgeben, dies ist, glaube ich, bis heute nicht geschehen. Warum die Rechtsaufsichtbehörde jetzt den Vergleich fordert und auf welchen rechtlichen Grundlagen, das ist in dem Artikel ja nicht dargestellt.
Dass unser Stadtrat die betreffenden Personen schützen möchte und den Vergleich mit anstrebt, ist in meinen Augen ehrenhaft. Denn ich denke, es geht nicht um Personen, sondern um ehemalige Stadtratsmitglieder, die durch ihre Kollegen geschützt werden sollen.
Der Herr Lange hat das Recht, den Vergleich zu unterschreiben, aber ich denke, das sollte man wirklich erst dann machen, wenn offensichtlich ist, dass weder der Geschäftsführer noch die ehemaligen Aufsichträte nicht in der Lage sind, diese Summe aufzutreiben.
Für die Betroffenen und die Stadt Görlitz wäre ein Vergleich wohl zurzeit die beste Lösung. Dies würde vielleicht auch zur Entspannung des Verhältnisses zwischen dem OB und dem Stadtrat beitragen. Einen bitteren Beigeschmack hätte die Sache trotzdem, die Stadt Görlitz würde bei einem Vergleich auf einem Schaden von ca. 200.000 Euro hängen bleiben, die am Ende der Steuerzahler zu zahlen hat.
Vielleicht sollte man sich auch mal in den OB reinversetzen, der ein Amtseid geleistet hat, Schaden von der Stadt fernzuhalten, genau wie unsere Stadträte.
Ich kann in dem Beitrag der Frau Mühle nirgends erkennen, dass es sich um eine Verleumdung des Landrats Bernd Lange und des Stadtrats handelt. Frau Mühle ist eine Bürgerin, die sich nur darüber äußert, dass Herr Ahrens und andere Stadträte nach der Stadthalle, Helenenbad usw. schreien - die man sich auf Grund der finanziellen Situation nicht wirklich leisten kann.
Im Gegenzug sollen aber 200.000 Euro ohne Prüfung der finanziellen Situation der verurteilten ehemaligen Stadträte und des Geschäftsführers einfach so verschenkt werden.
Ich könnte jetzt mit dem widersprüchlichen Verhalten einiger Stadträte fortfahren. So z.B. abschaffen des Ehrenrates und gleichzeitiger Einführung eines Feiertags für den 6. Oktober.
Auf der einen Seite möchte man den Ehrenrat, der die Aufgabe hat, die gewählten Stadträte auf eventuelle Stasi-Tätigkeit zu überprüfen (und die Stasi hat nachweislich keine ruhmreiche Rolle im System der DDR gespielt), abschaffen, auf der anderen Seite möchte unser Stadtrat, dass mit einem Feiertag der friedlichen Revolution in diesem Unrechtsstaat gedacht werden soll.
Zu Deutsch: Die Stasi-Vergangenheit soll geheim bleiben und der Opfer gedenken wir mit einem Feiertag.
Wenn heute Herr Ahrens in der SZ mutmaßt „es ginge nicht um eine praktikable Lösung sondern um einen persönlichen Rachefeldzug Einzelner" ist man geneigt, ihm zuzustimmen.
Herr Gäde, das überlasse ich Ihnen, dem Stadtrat Herrn Ahrens zu glauben und ihm zuzustimmen. Sie sollten aber auch toleranterweise andere Meinungen hier im Forum akzeptieren. Und wenn Herr Ahrens von einem persönlichen Rachefeldzug Einzelner spricht, dann lassen Sie sich doch erläutern, wer diese Einzelnen sind und was für Beweggründe diese Einzelnen haben sollen. Lassen Sie es mich wissen, wenn Sie neue Erkenntnisse vom Herrn Ahrens haben.
Mit freundlichen Grüssen
B. Brand
Juristen und Gesellschaftsrechtler
Von Rolf Domke am 06.10.2009 - 14:53Uhr
Herzlichen Glückwunsch, hier tummeln sich offenbar entsprechende Kapazitäten! Übrigens, ich bin weder noch. Deshalb orientiere ich mich an Fakten, die mein schlichtes Gemüt versteht.
Es versteht, dass höchstinstanzlich der Stadt die Forderung bestätigt wurde. Daraus erlaube ich mir, die Rechtmäßigkeit der Forderung abzuleiten.
Wenn nun auf eine rechtmäßige Forderung verzichtet werden soll, das sagen mir mein gesunder Menschenverstand und meine Berufserfahrung, muss dem Gläubiger klar dargelegt sein, dass ein Verzicht oder Teilverzicht kaufmännisch sinnvoll ist.
Mir fehlt die Info darüber, dass diese Darlegung erfolgt ist. Kennt die Jemand oder die anweisende Rechtsaufsicht oder die gar so vehement verlangende Stadtratsmehrheit?
Nach meinem Wissen ist eine kaufmännisch sachliche Bergründung für einen Verzicht nicht belegbar. Somit wird mutwillig und somit auch sehr bedenklich vorgegangen.
Ich bin mir sicher, dass Bürger dieser Stadt, die von den kommenden Einschnitten im Haushalt betroffen sein werden, denen Vollstreckungsmaßnahmen der Stadt in anderen Sachen zugesetzt haben, nachfragen oder gar nachfragen lassen.
Es ist ein Unding, was und wie hier abläuft. Am abscheulichsten halte ich die Personifizierung auf den OB. Kein anderer hätte anders handeln dürfen oder können.
Ich erlaube mir auch noch den Hinweis, dass es genug Abhandlungen gibt, die die Liquidation einer Kapitalgesellschaft behandeln. Leute, kümmert Euch und entwickelt konkrete Vorschläge, sollten sie denn möglich werden. Aber lasst doch bitte die Dokumentation von gepflegter Ahnungslosigkeit!
Auf Gerechtigkeit verzichten?
Von J. Gäde am 06.10.2009 - 08:23Uhr
Sehr geehrte Frau Mühle,
ich kann Ihnen nur nahelegen, Strafanzeige gegen die Rechtsaufsichtsbehörde zu stellen. Sollte es so sein, wie Sie es schildern, handelte es sich um Rechtsbeugung und vieles mehr.
Sollten Sie dies nicht tun, ist davon auszugehen, dass Sie hier entgegen besseren Wissens, Verleumdung am Landrat Lange und dem Stadtrat üben.
(,,,)
Und zum Ende sei festgestellt, dass es sich hierbei eben nicht um rechtmäßige "Einnahmen" handeln würde, sondern - wie durch die Rechtsaufsicht dargelegt - um rechtswidrige.
Auch wenn es hier manchem nicht behagen mag, sollten Fakten auch als solche anerkannt werden. Ich habe selten erlebt, dass Tatsachen so sehr verdreht wurden.
Wenn heute Herr Ahrens in der SZ mutmaßt, „..., es ginge nicht um eine praktikable Lösung sondern um einen persönlichen Rachefeldzug Einzelner" ist man geneigt, ihm zuzustimmen.
Joachim Gäde
Auf Einnahmen verzichten?
Von Kathrin Mühle am 05.10.2009 - 09:35Uhr
Recht und Gesetz sollten eben für alle gelten.
Dass die (Landes-)Politik darauf jedoch Einfluss ausübt wird doch hier deutlich - zwei Urteile und ein Rechtsgutachten ignorierend setzt man den politischen Willen durch und nimmt stattdessen (gemeint ist offenbar: damit - Anm. d. Red.) finanzielle Nachteile für eine ohnehin klamme Stadt, die jeden Cent braucht, in Kauf.
Alle rufen nach der Stadthalle, die Finanzierung des ÖPNV ist nicht gesichert, die Stadt soll Haushaltskonsolidierung betreiben - und dann soll sie auf ihr zustehende Einnahmen verzichten?
Ersatzvornahme
Von Weber am 04.10.2009 - 19:19Uhr
Werter Frank,
zunächst begrüße ich es ausdrücklich, dass dank der Rechtsaufsicht endlich ein gesetzeskonformer Zustand hergestellt wird.
Dass Sie hier kritisieren, dass Recht und Gesetz auch für Herrn Paulick gelten, verwundert.
Wenn Sie es hier so dreist vermuten, bitte teilen Sie mir doch einmal mit, wieviel die Benannten denn "an Kohle ergattert" haben?
Meines Wissens nach ist dies kaum nennenswert. Oder wollen Sie hier bewusst - und wider besseren Wissens - Neider schaffen?
Wenn in diesem Fall Kritik angebracht ist, dann in Richtung Paulick, der es mit immer neuen Ausflüchten schafft, die kostenintensive Weiterführung einer eigentlich überflüssigen städtischen Gesellschaft zu erhalten. Hier sollte lieber nach Gründen gefragt werden... oder gar nach Günstlingen?
Wie auch immer, Paulick lernt nun, dass Gesetze auch für ihn gelten und er nicht über den Paragraphen steht. Zeit wird es.
Weber
Ersatzvornahme
Von Frank am 03.10.2009 - 12:51Uhr
So ist das eben, nun darf der Steuerzahler wieder mal für die (...) der "Experten" bluten.
Der Paulick hat es endlich mal durchsetzen wollen, dass diejenigen, die damals ihre Posten ohne irgendwelche Ahnung vom Fach und nur wegen der Kohle ergattert haben, auch für den Blödsinn und den Schaden, den sie damit angerichtet haben, finanziell gerade stehen sollen.
In jedem kleinem Verein haftet immer der Vorstand, aber die kommen ja wieder davon und der Bürger zahlt. Dank an Gottschling und Konsorten, ich verstehe nicht, warum sich der Lange da jetzt reinhängt (wohl nur weil Paulick nicht mehr in der CDU ist)!
-
Zehn Auszubildende und fünf Studierende starten im Landratsamt Görlitz
Görlitz, 9. September 2024. Im Landratsamt Görlitz haben am 2. September zehn neue Auszubi...
-
Neuer Kreistag des Landkreises Görlitz nimmt Arbeit auf
Görlitz, 5. September 2024. Gestern fand die konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkre...
-
Bestätigung der Kreistagswahl Görlitz durch Landesdirektion Sachsen
Görlitz, 31. Juli 2024. Mit dem am 29. Juli 2024 eingegangenen Wahlprüfungsbescheid hat di...
-
Bundesförderprogramm unterstützt kreative Raumentwicklung in Oberlausitz-Niederschlesien
Görlitz, 5. Juli 2024. Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien (RPV) hat eine...
-
100. Fördermittelbescheid für Kohleregionen an Klinikum Görlitz übergeben
Görlitz, 10. Juni 2024. Ministerpräsident Michael Kretschmer hat am 6. Juni den 100. Besch...
- Quelle: /red
- Erstellt am 02.10.2009 - 12:09Uhr | Zuletzt geändert am 02.10.2009 - 12:50Uhr
- Seite drucken