Tipp zum Kommunal-Kombilohn

Görlitz, 12. Juni 2008. Vereine und Verbände, die einen Antrag auf Kommunal-Kombilohn stellen wollen, macht die Stadtverwaltung Görlitz darauf aufmerksam, dass für eine zügige Bearbeitung bei der Erteilung von Unbedenklichkeitserklärungen eine ausführliche Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten erforderlich ist. Die Kurzbeschreibungen, wie sie im Formular zur Beantragung beim Bundesverwaltungsamt in Köln festgelegt sind, werden dabei nicht als ausreichend angesehen.

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Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig

Die Geschäftsstelle Görlitz der Industrie- und Handelskammer Dresden und die Kreishandwerkerschaft Görlitz-Niederschlesien sind in der Verantwortung, für drei Jahre eine Unbedenklichkeit zu erteilen, welche garantiert, dass der erste Arbeitsmarkt in Görlitz durch den Kommunal-Kombilohn nicht gefährdet wird.

Ausgefüllte Anträge nimmt das Hauptverwaltungsamt der Stadtverwaltung Görlitz entgegen.

Informationen und Antragsformulare:
Sächsisches Ministerium für Wirtschaft und Arbeit

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 12.06.2008 - 10:31Uhr | Zuletzt geändert am 19.01.2020 - 14:20Uhr
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