Hinweise zur Görlitzer Oberbürgermeister-Wahl am 22. April 2012

Görlitz. Die Wahlbenachrichtigungskarten zur Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Görlitz am 22. April 2012 und zur etwaigen Nachwahl, falls im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit für einen der Kandidaten zustande kommt, werden den wahlberechtigten Bürgern der Stadt Görlitz in der Woche vom 26. März bis zum 31. März 2012 durch die Deutsche Post AG zugestellt. Die Stadtverwaltung Görlitz hat in diesem Zusammenhang die nachstehenden Hinweise zusammengestellt.

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Briefwahl oder anderes Wahllokal? Beantragen!

Thema: Oberbürgermeisterwahl Görlitz

Oberbürgermeisterwahl Görlitz

Am 26. Mai 2019 wird in Görlitz im ersten Wahlgang über einen neuen Oberbürgermeister resp. eine neue Oberbürgermeisterin abgestimmt. Amtsinhaber Siegfried Deinege tritt nicht noch einmal an.

So sollten die Wählerinnen und Wähler darauf achteten, welchem Wahllokal sie zugeordnet sind. Denn einfach so in einem anderen Wahllokal seine Stimme abgeben, das geht nicht.

Ein anderes Wahllokal nutzen oder per Brief wählen?

Wer seinen Wahlakt in einem anderen Wahllokal der Stadt Görlitz vollziehen möchte oder die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchte, benötigt einen Wahlschein. Bequem: Dieser Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte beantragt werden. Die ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte sollte dann rechtzeitig in einem frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung Görlitz, Briefwahlbüro, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz zurückgesandt werden.

Das Briefwahlbüro befindet sich in der Jägerkaserne, Bürgerservice, Erdgeschoss rechts, Hugo-Keller-Straße 14. Geöffnet sein wird es ab dem 3. April 2012; ab dann können die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden oder es kann bei Bedarf auch gleich die Stimme für einen der Kandifaten abgegeben werden.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:

Montag 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

sowie am Freitag, den 20. April 2012 zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
und am Sonnabend, den 21. April 2012 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr nur für die in den Gesetzen geregelten Sonderfälle.

Die Briefwahlunterlagen können auch auf elektronischem Weg beantragt werden: Das Formular dafür ist ab dem 26. März 2012 unter www.goerlitz.de zu finden. Telefonisch hingegen kann die Briefwahl nicht beantragt werden.

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  • Quelle: red | Foto: BeierMedia.de
  • Erstellt am 23.03.2012 - 11:41Uhr | Zuletzt geändert am 30.03.2012 - 08:15Uhr
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