Schlechte Online-Bewertungen: Was ist erlaubt und was nicht?

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Görlitz, 4. April 2025. Das dürfte wohl jeder kennen: Man hat eine schlechte Erfahrung in einem Geschäft, in einem Restaurant oder mit einem Dienstleister oder Online-Shop gemacht und nun möchte man andere potenzielle Kunden warnen und seinem Ärger Luft machen. Eine Google-Rezension ist schnell geschrieben und erreicht viele Menschen. Daher können Negativbewertungen im Internet Unternehmen auch erheblich schaden und es ist nur logisch, dass sie häufig versuchen, dagegen vorzugehen.


Doch was darf man in einer Online-Bewertung eigentlich schreiben und was nicht? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt Tipps, wie Unternehmen mit kritischen Meinungen umgehen sollten.

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Der rechtliche Hintergrund

Grundsätzlich ist das Recht auf Meinungsfreiheit ein hohes Gut in Deutschland und wird durch das Grundgesetz geschützt. Verbraucher dürfen also ihre Meinung frei äußern und damit auch Kritik üben. Das gilt natürlich auch für Online-Rezensionen. Diese Meinungsfreiheit findet jedoch dort ihre Grenze, wo sie die Rechte anderer verletzt. Dazu gehören zum Beispiel falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen.


Eine Tatsachenbehauptung lässt sich objektiv überprüfen und muss nachweisbar sein. Äußerungen wie „Das Essen hat nicht geschmeckt“ gelten hingegen als Meinungsäußerung und sind grundsätzlich erlaubt. Wenn Kritiken jedoch falsche Tatsachen behaupten, wie zum Beispiel „Die Küche hat gegen Hygienevorschriften verstoßen“, kann das gravierende rechtliche Folgen haben. Unternehmen haben dann das Recht, gegen solche Bewertungen vorzugehen. Beispielsweise Die Bewertungslöscher entfernt schlechte Bewertungen, wenn sie unwahr sind bzw. hilft die Rechtsanwaltskanzlei Unternehmen, gegen sie vorzugehen. Die eigentliche Löschung einer Bewertung kann nämlich nur durch die entsprechende Plattform erfolgen. Aber auch eine strafrechtliche Verfolgung oder eine zivilrechtliche Klage sind in solchen Fällen durchaus möglich.


Verleumdung und üble Nachrede


Werden in einer Bewertung ungerechtfertigte Behauptungen aufgestellt, kann das als Verleumdung oder üble Nachrede gewertet werden und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Neben der Verleumdung, bei der bewusst falsche Tatsachen verbreitet werden, gibt es auch die üble Nachrede, bei der zwar nicht bewusst, aber dennoch falsche Tatsachen verbreitet werden. Beide Straftaten werden im Strafgesetzbuch geregelt und können empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen.


Das Veröffentlichen von Beleidigungen kann ebenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Als Beleidigungen gelten dabei alle Äußerungen, die die Ehre einer Person herabsetzen. Diese Abgrenzungen sind oft schwierig, weshalb bei Unsicherheit ein juristischer Rat sinnvoll sein kann.


Bewertung durch anonyme Nutzer


Da viele Nutzer ihre Bewertungen anonym abgeben, ist eine Rückverfolgung oft schwierig bis unmöglich. Zumindest denken das viele Leute. Diese (scheinbare) Anonymität kann dazu führen, dass Nutzer sich unbeobachtet fühlen und entsprechend freier und manchmal auch unverantwortlicher mit ihren Äußerungen umgehen. Aber auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum: Man sollte sich also nie dazu hinreißen lassen, zu lügen oder zu beleidigen, wenn man sich über ein Unternehmen ärgert.


Der Umgang mit negativer Kritik


Für Unternehmen stellt sich die Frage, wie sie am besten mit negativen Bewertungen umgehen. Transparenz und Professionalität sind in dieser Hinsicht entscheidend.


Eine angemessene Reaktion auf berechtigte Kritik zeigt, dass das Unternehmen Transparenz und Kundenzufriedenheit ernst nimmt. Es ist ratsam, sich bei berechtigter Kritik zu entschuldigen und mögliche Lösungen anzubieten. Dies kann das Ansehen des Unternehmens sogar stärken und zeigen, dass man konstruktiv mit Kritik umgehen kann.


Unberechtigte oder verleumderische Bewertungen sollten jedoch nicht unbeantwortet bleiben. Hier bietet sich eine rechtliche Prüfung an, um zu klären, ob und in welchem Umfang rechtliche Schritte eingeleitet werden können.


Fazit


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Online-Bewertungen eine wichtige Informationsquelle für Verbraucher sind. Jeder hat hier das Recht seine Erfahrungen offen und ehrlich zu teilen. Auch, wenn das dem bewerteten Unternehmen nicht gefällt. Allerdings sollte man, egal wie sehr man sich über eine Firma ärgert, immer bei der Wahrheit bleiben und auch keinesfalls beleidigende Inhalte posten.





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  • Erstellt am 04.04.2025 - 18:38Uhr | Zuletzt geändert am 04.04.2025 - 18:42Uhr
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