Landkreis Görlitz stoppt Görlitzer Stadtrat

Görlitz. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Görlitz wollte den Görlitzer Oberbürgermeister Joachim Paulick per Beschluss (Nr. 477-a/09-14) zwingen, eine „Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Görlitz und dem Förderkreis Synagoge“ zu unterzeichnen. Der Landkreis Görlitz als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde sieht das anders und hat den Görlitzer Stadtrat nun aufgefordert, diesen binnen zwei Monaten aufzuheben. Die Rücknahme des Beschlusses soll in der nächsten Sitzung des Stadtrates erfolgen. Vorsorglich hat das Landratsamt Görlitz für den Fall, dass der Stadtrat von Görlitz dieser Aufforderung nicht nachkommt, die Ersatzvornahme angedroht.

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Rechtswidrig gleich aus zwei Gründen

Zur Begründung der Auflage durch die Rechtsaufsicht heißt es, der Stadtratsbeschluss sei rechtswidrig, weil er gegen den Paragraphen 53 Abs. 2 SächsGemO in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Görlitz verstoße. Danach erledigt der (Ober-)Bürgermeister die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm durch Rechtsvorschrift oder vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben in eigener Zuständigkeit. Genau deshalb ist der Görlitzer Stadtrat jedoch nicht zuständig und der Beschluss rechtswidrig.

Mehr noch: Als rechtswidrig wird der Beschluss von der Rechtsaufsichtsbehörde auch deshalb bewertet, dass der Stadtrat nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen kann. Dazu müssen alle zur Vorbereitung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Aber auch bis zur zweiten Sitzung lagen die in der Nutzungsvereinbarung benannten Anlagen nicht vor.

In Sachen Beschluss Nr. 485-a/09-14 - Einhaltung der Geschäftskreise - hatte der Stadtrat der Großen Kreisstadt Görlitz in seiner Sitzung vom 30. Juni 2011 einer von der Aufsichtsbehörde verlangten Teilaufhebung bereits zugestimmt.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 03.07.2011 - 18:25Uhr | Zuletzt geändert am 03.07.2011 - 18:37Uhr
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