Rechtsaufsicht bestätigt Oberbürgermeister Paulick
Görlitz-Zgorzelec. Die Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Görlitz ist nach Anhörung des Oberbürgermeisters und Prüfung umfangreicher Unterlagen zu dem Ergebnis gekommen, dass das Vorgehen des Oberbürgermeisters Joachim Paulick zum Einbehalt der laufenden Zahlungen für die Arbeit der Fraktionen rechtlich nicht zu beanstanden ist. Dies ist das Ergebnis einer Überprüfung, welche Ende 2008 seitens der drei Stadtratsfraktionen Die Linke, Bürger für Görlitz e. V. und CDU angestrengt wurde.
Fraktionen müssen Gelder zurückzahlen
Die Rückforderungen gegen die Fraktionen bestehen demnach zu Recht. Die Rechtsaufsichtsbehörde hält es „schon für fraglich, ob den Fraktionen als öffentlich-rechtlicher Organteil der Einwand der Entreicherung überhaupt zusteht. Als Teil der öffentlichen Verwaltung unterliegen Fraktionen dem Gesetzmäßigkeitsgrundsatz.“ Auch das von den Fraktionen angeführte Argument der Verjährung trifft nicht zu, diese würde frühestens zum 31. Dezember 2009 eintreten.
Aufgrund der nicht freiwilligen Rückzahlung der unrechtmäßig verwendeten Fraktionsgelder blieb dem Oberbürgermeister keine andere Möglichkeit als der teilweise oder vollständige Einbehalt der laufenden Ansprüche. Der Oberbürgermeister ist gehalten, die Durchsetzung der Ansprüche sicherzustellen. Wegen des Ablaufes der Wahlperiode im Juni 2009 und dem damit verbundenen Wegfall der Fraktionen als Rechtssubjekte bleibt dazu nur eine kurze Zeitspanne.
Soweit möglich, hat der Oberbürgermeister mit der Aufteilung des Aufrechnungsbetrages und damit nicht vollständigen Einstellung der laufenden Zahlungen sowie mit dem Angebot der Gewährung von Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen ausreichend Rücksicht auf die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen genommen.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bildet die Fraktion Die Linke. Hier fließt trotz aktueller Mittelkürzung um hundert Prozent voraussichtlich nur etwa ein Drittel der Erstattungsansprüche auf diese Weise zurück an die Stadtkasse.
Die Fraktionen hatten seit Ende 2006 Kenntnis von möglichen Rückforderungen.
Die Mittel sind ausschließlich für Fraktions-, nicht jedoch für Parteiarbeit zu verwenden. Fließen Fraktionsmittel Parteien zu, können sie unzulässige Spenden im Sinne des Parteiengesetzes darstellen und sind an den Präsidenten des Deutschen Bundestags weiterzuleiten.
Fraktionsmittel sind öffentliche Mittel, die sorgfältige Verwendung der jeweiligen Fraktion obliegt. Dazu gehört auch die Pflicht zur unverzüglichen Rückzahlung überschüssiger oder nicht ordnungsgemäß verwendeter Mittel.
laut Rechtsaufsicht haben die Fraktionen alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, dass sie ihren den Rückzahlungsverpflichtungen nachkommen können. "Zu den notwendigen Schritten, insbesondere der Reduzierung laufender Ausgaben, hat der Oberbürgermeister bereits ausreichende Hinweise gegeben“, heißt es von der Rechtsaufsicht abschließend.



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- Quelle: /red
- Erstellt am 16.01.2009 - 16:38Uhr | Zuletzt geändert am 16.01.2009 - 16:47Uhr
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