Weiterhin unsichere Zeiten für die Krankenhäuser des Landkreises
Görlitz, 25. November 2024. Seit nunmehr gut 15 Jahren gibt es immer wieder Unsicherheiten und Diskussionen zur Krankenhausstruktur im Kreis Görlitz. Welche Kliniken sollen möglicherweise geschlossen werden und wo und wie gibt es Möglichkeiten, Abteilungen zusammenzulegen, um Kompetenzen zu bündeln und vor allem Kosten zu sparen. Diese Diskussionen werden durch die geplante Krankenhausreform des Bundes erneut angeheizt und könnten möglicherweise zu übereilten Sparmaßnahmen führen. Denn vor allem eines steht auf der Kippe: Die Finanzierung der Krankenhäuser in Deutschland und damit auch im Landkreis Görlitz. Dringend notwendige Investitionen, wie in Ausstattung und Gebäude, müssen die Einrichtungen über Eigenanteile erbringen, da der Freistaat nicht mehr 100 Prozent trägt. Diese Eigenanteile können aber nicht bei den Krankenkassen abgerechnet werden. Das führt immer wieder zu Finanzierungslücken oder zum Aufschub der Investitionen, sprich: vom Leben von der Substanz. Zudem sind Sachkosten wie Energie sowie die Personalkosten gestiegen. Im selben Maße wie diese Kosten stiegen aber nicht die bereitgestellten Mittel der Krankenkassen.
Auch betroffen. Das Städtische Klinikum in Görlitz
Foto: Wolkenkratzer, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
Unsichere Finanzierung und kommende Krankenhausreform erhöhen Reformdruck
Thema: Klinikum Görlitz

Das Klinikum Görlitz, korrekt Städtisches Klinikum Görlitz gGmbH, verfügt über mehr als 650 Betten und ist Leiteinrichtung für das Tumorzentrum Ostsachsen. In der vergangen Zeit war eine Kontroverse um eine mögliche Privatisierung oder die Eingliederung in einen Krankenhausverbund entstanden. Auch Protest von Bürgern hat beigetragen, den Status quo als städtisches Unternehmen zu erhalten.
Die Finanzierung der Krankenhäuser soll ab 2027 komplett neu aufgestellt werden. Wie die Kosten bis dahin abgesichert werden sollen, ist unklar. Genauer definierte Leistungsgruppen sollen Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sein, was die Qualität der Behandlung sicherstellen und vor allem standardisieren soll. Diese neuen Leistungsgruppen werden aber erst bis 2027 durch Bund und Länder erarbeitet. Doch bis dahin steht wie erwähnt die Finanzierung der Krankenhäuser im Landkreis auf tönernen, wenn nicht gar auf papier’nen Füßen. Um alleine das Krankenhaus in Weißwasser in diesem Jahr am Laufen zu halten und Defizite aus diesem und vorigem Jahr auszugleichen, musste der Landkreis mit einem Zuschuss von zehn Millionen Euro einspringen. Die Standorte Ebersbach und Zittau haben NOCH! 24 Millionen Euro an Rücklagen. Bis 2026 sind diese Reserven allerdings aufgezehrt. Diese Finanzprobleme der Krankenhäuser zeigen bereits jetzt, was nach der Krankenhausreform droht: Umstrukturierung! Was nur ein Euphemismus für Kürzungen, wo eigentlich nichts mehr zu kürzen ist, für Schließungen und für Zusammenlegungen von Abteilungen ist.
Bei allen zukünftigen Veränderungen der Krankenhauslandschaft im Kreis Görlitz sollte vor allem die Notfall-Versorgung gesichert bleiben. Diese war eines der Kernthemen bei der Beratung der Geschäftsleitungen aller acht Krankenhausstandorte Ende September in Görlitz. Vor allem kleinere Krankenhäuser könnten mit der bevorstehenden Reform Probleme bekommen, künftig alle wichtigen Fachrichtungen für die Notfallversorgung vorzuhalten. Denn nach der Krankenhausreform sind die Abteilungen an die Höhe der jeweiligen Fallzahlen gebunden. Werden diese nicht erreicht, ist das Krankenhaus gezwungen, die Notfall-Fürsorge in dem entsprechenden Bereich einzustellen. Wie schwierig das in Zukunft werden kann, zeigt schon jetzt die Unsicherheit um die Notfallaufnahme im Ebersbacher Krankenhaus.
Krankenhäuser im Landkreis Görlitz suchen nun gemeinsam nach Lösungen
Erstaunlicherweise war es ein Novum im Freistaat Sachsen, dass sich Krankenhausstandorte unterschiedlicher Träger - wie Landkreis oder Diakonie - mit verschiedenen Leistungsprofilen in einem Landkreis zusammensetzen, um gemeinsam Problemlösungen zu finden. Weitere Kernthemen der Beratung waren die kommenden stationären und ambulanten Leistungsstrukturen der Kliniken im Zusammenhang mit Mindestfallzahlen und Personalvorgaben, Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern sowie eine effizientere Gestaltung möglicher gemeinsamer Dienstleistungen wie Laborbetrieb und Reinigung. Auch Möglichkeiten der Kostenreduzierung durch Digitalisierung, z. B. von Verwaltungsprozessen, durch privatwirtschaftliche Anbieter wie der Eterno Group wurden angesprochen. Allerdings ist diese kein Wundermittel zur Lösung aller Probleme, auch wenn von Politik und Medien anhaltend versucht wird, diesen Eindruck zu vermitteln.
Die strukturellen Vorgaben der geplanten Krankenhausreform zu Leistungsgruppen, Mindestmengen an Fällen sowie Qualitätsparameter sind die eine Seite. Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der nach statistisch ermitteltem Bedarf geforderten Strukturveränderungen auf die Klinikstandorte eine andere. Die Geschäftsleitungen waren sich einig, dass der Freistaat Sachsen im Rahmen des Reformprozesses gewährleisten muss, dass durch Übergangsregelungen die bedarfsgerechten stationären Leistungsangebote für die Bevölkerung erhalten bleiben. Darüber hinaus sind kurzfristig Regelungen erforderlich, um die finanzielle Stabilität der Krankenhäuser im Freistaat Sachsen sicherzustellen. Die Teilnehmer des Treffens streben an, den umfassenden Abstimmungsprozess gemeinsam fortzusetzen und zukünftig in themenbezogenen Beratungen Lösungsansätze zu erarbeiten.



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- Erstellt am 22.11.2024 - 11:29Uhr | Zuletzt geändert am 25.11.2024 - 14:39Uhr
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