Görlitzer Werkstätten erhalten Förderung

Görlitz, 30. März 2013. Über runde 1,7 Millionen Euro lautet der Förderscheid, den Sachsens Sozialministerin Christine Clauß am 27. März in Görlitz den "Görlitzer Werkstätten" übergeben hat. Mit dem Geld kann der vorgesehene Umbau einer Mehrzweckhalle im Görlitzer Ortsteil Weinhübel zu einer Betriebsstätte der Görlitzer Werkstätten vorangebracht werden. Hier sollen 68 Beschäftigungsplätze für Menschen mit Behinderungen und Platz für die zentrale Verwaltung entstehen. Die Görlitzer Werkstätten sind eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen in freier Trägerschaft des gemeinnützigen Vereins zur beruflichen und lebenspraktischen Förderung behinderter Menschen in Görlitz e.V.

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Viele Vorteile durch Nutzung der Mehrzweckhalle

Sozialministerin Clauß betonte bei der Übergabe an die beiden Geschäftsführerinnen der Görlitzer Werkstätten, dass sich durch die Förderung die Arbeitsbedingungen wesentlich verbessern. Dem Trägerverein und den Beschäftigten wünschte die Sozialministerin wirtschaftlichen Erfolg und Freude bei der Arbeit in ihrer künftigen Betriebsstätte.

Wenn die Mehrzweckhalle in Betrieb geht, sollen die (Update: für die) Tischlerei und die für den Berufsbildungs- und Arbeitsbereich am Standort Girbigsdorfer Straße angemieteten Räume aufgegeben werden. Gleichzeitig wird mit der Investition die Überbelegung in der Hauptwerkstatt verringert.

Im aktuellen Doppelhaushalt 2013/2014 hat der Freistaat Sachsen zum Vollzug der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur investiven Förderung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Mittel in Höhe von 14,17 Millionen Euro für jedes Haushaltsjahr veranschlagt.

Kommentare Lesermeinungen (1)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Tischlerei wird nicht aufgegeben

Von Daniel K. am 31.03.2013 - 19:33Uhr
Die Formulierung im Artikel ist etwas irreführend gewählt. Die Tischlerei soll NICHT aufgegeben werden.

Richtig sollte es heißen: Die angemieteten Räume für die Tischlerei sollen aufgegeben werden. Vielleicht kann das ja noch korrigiert werden :-)

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 30.03.2013 - 21:47Uhr | Zuletzt geändert am 01.04.2013 - 08:30Uhr
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