Bei ETU Bernsdorf lagern gefährliche Abfälle

Bernsdorf auf dem Eigen. Wegen der Angst vor gefährlichen Stoffen betrachten viele Anwohner im Umfeld der Eigensche Trocken- und Umwelttechnik GmbH (ETU) im Ortsteil Altbernsdorf das Unternehmen kritisch. Jetzt hat sich das Umweltamt des Landratsamtes Görlitz zu einer Erklärung betreffs der Lagerung von gefährlichen Abfällen auf dem ETU Betrienbsgelände veranlasst gesehen. Konkret geht es darum, dass sich ETU im Frühjahr 2009 gegenüber einem Unternehmen aus dem Bundesgebiet zur Entsorgung magnesiumhaltiger Filterstäube verpflichtet hat. Daraufhin wurden Im März 2009 insgesamt rund 88 Tonnen dieser nach der Abfallverzeichnisverordnung als "gefährlich" einzustufenden Abfälle an die ETU in Altbernsdorf geliefert. Erst danach hat die Behörde im rahmen ihrer Überwachungstätigkeit feststellen müssen, dass diese Abfälle nicht der angezeigten Deklaration entsprachen. Der eingeschlagene Entsorgungsweg wurde daher von der zuständigen Erzeugerbehörde als nicht mehr zulässig erklärt.

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Landratsamt Görlitz überwacht und kontrolliert

Die magnesiumhaltigen Filterstäube lagerten, in Metallfässer verpackt, zunächst im genehmigten Zwischenlager der ETU, weshalb anfangs für ein genehmigungsrechtliches Einschreiten seitens des Landkreises Görlitz kein Anlass gegeben war. Außerdem hielt ETU ja an der eigenen Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Entsorgung dieser Abfälle fest.

Zu einer anderen Einschätzung der Situation kam es erst, als auch nach einem Jahr keine baldige Entsorgung der Abfälle durch ETU abzusehen war. Konsequent: Im Mai 2010 ordnete der Landkreis Görlitz gegenüber ETU die Entsorgung der Filterstäube an, dami der genehmigungskonforme Anlagenbetriebs wieder hergestellt wird. Diese Anordnung wurde nicht umgesetzt, weil ETU dagegen in Widerspruch ging und in der Tat komplizierte Gegebenheiten bei der Suche eines zulässigen Entsorgungsweges bestanden.

Der Landkreis Görlitz ließ in der Angelegenheit nicht locker und verfolgte weiter das Ziel, schnellstmöglich eine ordnungsgemäße Entsorgung dieser Abfälle zu bewirken. So unternahm der Landkreis Görlitz den Versuch, den Abfallerzeuger dazu zu bewegen, die Abfälle zurück zu nehmen. Der entsprechenden Anordnung des Landkreises Görlitz trat der Abfallerzeuger jedoch mit einem Antrag auf gerichtlichen Eilrechtsschutz entgegen.

Rechtsstreit durch die Instanzen

Zunächst dah es gut aus für das Landratsamt Görlitz, denn in erster Instanz erging am Verwaltungsgericht Dresden ein für die Görlitzer Behörde positiver Beschluss. Doch in zweiter Instanz vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht hatte der Antrag des Erzeugers Erfolg. Mit Beschluss vom Februar 2012 hob das Sächsische Oberverwaltungsgericht die sofortige Vollziehbarkeit der Anordnung des Landkreises Görlitz auf.

Erneut musste das Landratsamt Görlitz einen Weg finden, damit die Abfälle zeitnah aus dem Zwischenlager der ETU beräumt werden.

Landkreis Görlitz macht weiter Druck

Der Landkreis Görlitz hat jetzt unter Berücksichtigung des Beschlusses des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes und der primären Verpflichtung der ETU, die Abfälle zu entsorgen, den Widerspruch der ETU zurückgewiesen und die Entsorgungspflicht der ETU gegenüber aufrecht erhalten. Außerdem steht der Landkreis Görlittz in intensivem Kontakt mit dem Umweltministerium des Freistaates Sachsen, um die zeitnahe ordnungsgemäße Entsorgung der Filterstäube zu sichern.

Ungeachtet der gegen die ETU eingeleiteten rechtlichen Schritte hat der Landkreis Görlitz die Überwachung der Anlagen intensiv weiter geführt und in regelmäßigen kurzen Abständen Kontrollen auf dem Betriebsgelände der ETU GmbH durchgeführt.

Veranlasst durch den Landkreis Görlitz wurde außerdem eine Begutachtung des fraglichen Zwischenlagers, in dem sich die Fässer mit den Filterstäuben befinden, durch einen externen Sachverständigen durchgeführt. Die Sicherheitsvorkehrungen wurden in Abstimmung mit dem Landkreis Görlitz verstärkt mit dem Ziel, durch die Filterstaublagerung in Transportfässern keine Gefahren für die Mitarbeiter der Firma oder die Nachbarschaft erwachsen zu lassen..

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 23.04.2012 - 13:27Uhr | Zuletzt geändert am 23.04.2012 - 13:56Uhr
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