Die Begehrlichkeit der GEZ

Schwerin | Leipzig. Internetfähige PCs, Laptops und UMTS-Handys sind ab dem 1. Januar 2007 rundfunkgebührenpflichtig. Industrie- und Handelskammern setzen sich für eine Abschaffung dieser zusätzlichen "Internetgebühr" ein.

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Selbständige sind Mehrfach-Zahler

"Der Selbstständige zahlt zukünftig für dieselbe Leistung auf jeden Fall dreimal. Zuerst privat im Haushalt (Jahresgebühr 204,36 Euro). Zum zweiten Mal auf der Fahrt in sein Büro für das Radio im Firmenfahrzeug (Jahresgebühr 61,32 Euro), und im Unternehmen angekommen dann das dritte Mal, wenn dort ein Fernseh- oder Radiogerät vorgehalten wird (Jahresgebühr 204,36 Euro für ein oder mehrere Fernseh- und/oder Radiogeräte). Dieser bisherige Zustand ist schon völlig unhaltbar und realitätsfremd", so IHK-Justiziar Siegbert Eisenach.

Ab dem 1. Januar 2007 soll die GEZ-Zahlungspflicht jedoch noch deutlich erweitert werden. Sie gilt dann auch für ´neuartige Empfangsgeräte´, also internetfähige PCs oder Notebooks, die für die meisten Unternehmen mittlerweile zum unverzichtbaren Arbeitsgerät geworden sind. Als Gesamtsumme muss ein Selbstständiger auf jeden Fall mindestens die Jahresgebühr von 470,04 Euro pauschal entrichten, auch wenn er im Unternehmen über keine Fernseher oder Radios verfügt.

Grundlage der neuen Gebühr ist der 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Unternehmen können sich von dieser Gebühr nur freistellen lassen, wenn sie bereits für Radio oder Fernseher im Betrieb Gebühren zahlen. Da viele kleine Unternehmen solche Geräte aber nicht einsetzen, werden gerade sie durch die neue Regelung zusätzlich belastet. Besonders betroffen sind Unternehmen mit mehreren Filialen, denn die Gebühr fällt für jede Betriebsstätte extra an, wenn dort ein ´neuartiges Empfangsgerät´ vorgehalten wird.

Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin hatte gegenüber dem Ministerpräsidenten Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern eine Änderung eingefordert. Seitens der Staatskanzlei sah man jedoch keinen Bedarf, im Bundesrat die zusätzliche Gebühr für ´neuartige Empfangsgeräte´ abzulehnen. Jedoch besteht für das Bundesland noch bis zum 1. Januar 2007 die Möglichkeit, für eine Änderung der neuen Regelungen einzutreten. "Dazu benötigen wir Ihre Unterstützung. Wir bitten alle Unternehmer, sich an der Umfrage zu beteiligen, um damit zu dokumentieren, dass sie mit zusätzlichen GEZ-Gebühren nicht einverstanden sind", appelliert Eisenach abschließend.

Auch in Leipzig regt sich Widerstand. Die IHK zu Leipzig lehnt die neue Gebühr strikt ab und setzt sich für die Rücknahme der Regelung ein. Warum sollen insbesondere kleine Unternehmen eine dreifache Gebühr entrichten, wenn sie doch immer nur dort Radio oder TV hören bzw. sehen können, wo sie sich gerade aufhalten? Die Teilnahme am Rundfunk steigt immer nur mit der Zahl der Nutzer, nicht aber mit der Zahl der Geräte!

Dazu Börries von Ditfurth, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Leipzig: "Geradezu absurd ist, dass die Unternehmer seit 2006 die Sozialversicherungsdaten ihrer Arbeitnehmer nur noch elektronisch übermitteln dürfen. Dazu ist die Anschaffung internetfähiger Rechner zwingend notwendig und dafür werden die Unternehmen jetzt zusätzlich zur Kasse gebeten."

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  • Quelle: /IHK Schwerin /IHK Leipzig
  • Erstellt am 30.06.2006 - 08:40Uhr | Zuletzt geändert am 30.06.2006 - 08:57Uhr
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