Sächsisches Stabilisierungsprogramm für den Mittelstand

Dresden, 2. Dezember 2008. Das Sächsische Kabinett hat heute Sofortmaßnahmen beschlossen, um die Versorgung der mittelständischen Wirtschaft mit Krediten sicher zu stellen. Durch ein Mittelstandsstabilisierungsprogramm zur Arbeitsplatzsicherung werden ab Januar 2009 Kredite im Hausbankverfahren mit der Zusage einer Bürgschaft in Höhe von 80 Prozent gewährt. Das Programm umfasst 300 Mio. Euro und soll dadurch ein Kreditvolumen von 375 Mio. Euro ermöglichen.

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Programm soll Vertrauen gegen Unsicherheit setzen

Der gewerbliche Mittelstand in Sachsen hat sich in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich gut entwickelt. „Wir wollen, dass diese Entwicklung auch in schwierigen Zeiten nicht abbricht. Zwingende Voraussetzung dafür ist, dass auch künftig im bisherigen Umfang das notwendige Geld für den laufenden Betrieb und die weitere unternehmerische Entwicklung durch Kredite bereitsteht. Dafür ist Vertrauen in der gegenwärtigen Situation unabdingbar, und das Programm gibt genau dieses Signal“, erläuterte Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland.

Das Mittelstandsstabilisierungsprogramm hat das Ziel, über die Absicherung der Liquidität der Hausbanken der Wirtschaft im Freistaat Sachsen weiterhin den Zugang zu Krediten zu ermöglichen und damit Arbeitsplätze zu sichern. Refinanzierungsprobleme der Hausbanken können insbesondere bei Darlehen auftreten, die eine mittlere oder längere Laufzeit haben.

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) stellt den Hausbanken Refinanzierungsmittel zum Zweck der Darlehensvergabe an mittelständische Unternehmen zur Verfügung, soweit die Hausbanken keine adäquate Refinanzierung am Kapitalmarkt erhalten. Zugleich werden die Hausbanken durch die Übernahme von Kreditrisiken entlastet. Das Programm flankiert das bestehende Bürgschaftssystem und ist auf 12 Monate begrenzt.

Zielgruppe des Programms sind alle kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sowie Angehörige der Freien Berufe in Sachsen. Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition sind ausgeschlossen.

Im Rahmen der Darlehensvergabe durch die SAB werden Darlehen bis zu einer Höhe von 5 Mio. Euro bzw. in begründeten Ausnahmefällen bis 10 Mio. Euro ausgereicht. Die Laufzeit der Darlehen beträgt maximal zehn Jahre, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfrei. Die Darlehen werden zu 80 Prozent von der SAB gegen Sicherheiten verbürgt.

Darüber hinaus hat das Kabinett beschlossen, das Modell „Bürgschaft ohne Bank (BoB)“ zu erweitern. Bürgschaften werden grundsätzlich über die Hausbank beantragt. Findet ein Unternehmer keine Hausbank, so wurde bisher maximal eine Bürgschaft von bis zu 160.000 Euro gewährt, die der Unternehmer nutzen kann, um eine Hausbank als Kreditgeber zu finden. Dieser Höchstbetrag wird für zwei Jahre auf 500.000 Euro angehoben.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 02.12.2008 - 20:38Uhr | Zuletzt geändert am 15.01.2022 - 21:45Uhr
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