Bye bye Ich-AG!
Berlin, 16. Mai 2006. Die große Koalition ist sich einig geworden: Eine neue Förderung löst im zweiten Halbjahr die bisherigen Unterstützungsleistungen der Arbeitsagenturen für Existenzgründer ab. Überbrückungsgeld und der als Ich-AG bekannte Existenzgründungszuschuss sind dann passé.
Neue Existenzgründer-Förderung
Die neue Regelung, die im zweiten Halbjahr in Kraft treten soll, ist ein Mix aus den bisherigen:
Arbeitslosengeld-1-Empfängern, die eine tragfähige Vollexistenz gründen, wird für neun Monate das Arbeitslosengeld weiter gezahlt zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro monatlich für die Sozialkosten. Zeitigt das Gründungvorhaben Erfolg, kann nach Ermessen der Arbeitsagentur die Zahlung um sechs Monate verlängert werden.
Neu ist, dass während der Förderung ein eventuell noch bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 aufgebraucht wird. Bei den in Kürze beendeten Programmen blieb dieser Restanspruch erhalten und ermöglichte dem Gründer im Falle des Scheiterns die Rückkehr in das Arbeitslosengeld 1.
Noch voraussichtlich bis zum 30. Juni stehen die bisherigen Varianten zur Auswahl:
Einerseits das Überbrückungsgeld, bei dem für sechs Monate das Arbeitslosengeld 1 zuzüglich ca. 70 Prozent für Sozialausgaben weitergezahlt werden.
Für Sachsen gilt: Wer arbeitssuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, aber keine Leistungen erhält oder in dem halben Jahr weniger als 1.050 Euro monatlich erhalten würde, kann bei der Sächsischen Aufbaubank in Dresden einen Antrag auf Existenzgründerzuschuss (nicht zu verwechseln mit dem Existenzgründungszuschuss) stellen. Die Bezüge würden für ein halbes Jahr dann auf die erwähnten 1.050 Euro aufgefüllt – das Programm, hinter dem der Europäische Sozialfonds (ESF) steht, gilt aber nicht für Arbeitslosengeld-2-Empfänger.
Andererseits der Existenzgründungszuschuss, der für drei Jahre Geld sichert. Im ersten Jahr 600 Euro monatlich, im zweiten Jahr 360 Euro monatlich und im dritten Jahr 240 Euro monatlich. Für die Ich-AG´ler ist eine kostengünstige Variante der gesetzlichen Krankenversicherung (ca. 170 Euro monatlich) möglich. Zusätzlich müssen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden (mindestens ca. 87 Euro). Auch dieses Programm ist für Arbeitslosengeld-2-Empfänger tabu.
Beide bisherige Programme haben durchaus unterschiedliche Ziele: Während das Überbrückungsgeld das "Überleben" in der Startphase sichern soll, steht bei der Ich-AG die soziale Absicherung im Mittelpunkt.
Durch die mehrjährige Förderung der Ich-AG sind Mitnahmeeffekte allerdings programmiert: Um nicht in "Hartz IV" zu fallen, wird flugs eine Ich-AG gegründet. Zumindest in den ersten beiden Jahren wift diese Förderung - wenn auch geringe - Überschüsse ab. Wird während dieser beiden Jahre in die seltsam anmutende "Arbeitslosenversicherung für Selbständige" eingezahlt (Neue Länder: 33,56 Euro monatlich), besteht nach zwei Jahren wieder Anspruch auf ein Jahr Arbeitslosengeld 1, dessen Höhe dann von der erreichten Ausbildungsqualifikation bestimmt wird.
Und wer aus dem Arbeitslosengeld 2 gründen will? Hier greift das Einstiegsgeld, ein kleiner finanzieller Zuschuss, der nach Bedürftigkeit gewährt wird.
Kommentar:
Ein lachende und weinende Augen sind wohl immer dabei, wenn der Gesetzgeber "verbessert". Schließlich hatte sich die "Ich-AG" unterm Strich bewährt, etwa 80 prozent der Gründer haben - so einschlägige Studien - bisher die ersten drei Jahre wirtschaftlich überlebt. Allerdings darf vermutet werden, dass dies seine Ursache großenteils auch in der insgeheimen Umwandlung bisher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse und von Minijobs hat. Egal - wenn der Gründer damit finanziell über die Runden kommt, Unternehmergeist entwickelt und dem Staat nicht mehr auf der Tasche liegt.
Was für die Unternehmensgründer gut ist, sehen etablierte Kleinunternehmen mit Argwohn (obgleich sie oft genug selbst davon profitierten): Die Bezuschussung wird auf hohem Niveau fortgesetzt. Mindestens ein dreiviertel Jahr Absicherung der Lebenshaltung und grundlegender Sozialkosten ist - besonders bei knappen kassen - eine starke Leistung von Vater Staat. "Heranzüchten der Billig-Konkurrenz" hört man es dagegen besonders im Dienstleistungsbereich murmeln.
Die Verkürzung der Förderdauer auf maximal 15 Monate verringert die Mitnahmeeffekte und steigert den Erfolgsdruck - eine wichtige Motivationsquelle - auf den Gründer. Auch gut, denn die Rechnung zahlt zum Schluss der Steuerzahler.
Fazit: Wer den Mut zur Selbstständigkeit aufbringt, erhält noch immer starke Anreize und Unterstützung. Und die Förderung ist nicht auf die unmittelbaren Zahlungen an die Gründer beschränkt: Zinsverbilligte Darlehen, geförderte Bildung in der Gründungsvorbereitung für symbolische 10 Euro je Tag, für den aus dem Arbeitlosengeld 1 startenden Gründer kostenloses Coaching für ein Jahr und vieles mehr kommen zusammen. Möge das alles genutzt werden!
Thomas Beier
Update:
Ein Artikel vom 1. Juni 2021 beschreibt das Gründungsgeschehen 15 Jahre später.



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- Quelle: red
- Erstellt am 16.05.2006 - 20:20Uhr | Zuletzt geändert am 05.11.2021 - 16:02Uhr
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