Umsetzung der EU-Richtlinie für Vermittler von Versicherungen
Berlin. Am 3. Mai hat das Kabinett den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf zur Umsetzung der EG-Versicherungsvermittlerrichtlinie beschlossen.
Neue Pflichten für die Vermittler - neues Brot für die IHKn
Mit dem Gesetz soll der bislang frei zugängliche Beruf des Versicherungsvermittlers neu geregelt werden. Damit einher gehen Vorschriften über die Qualifikation von Vermittlern, eine Kundengeldsicherung, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung sowie Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden. Die Erlaubnis für Versicherungsberater wurde entsprechend den Vorgaben der EG-Richtlinie in das neue System integriert.
Mit der Neuregelung wird die Position des Kunden gestärkt und die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers in einem zusammenwachsenden Europa harmonisiert. Grenzüberschreitende Vermittlungen sollen vereinfacht werden. Der Entwurf berücksichtigt die Verbraucherschutzziele ebenso wie die Interessen der Wirtschaft.
Als Erlaubnis- und Registrierungsstellen für die derzeit etwa 500.000 einzutragenden Versicherungsvermittler sind die Industrie- und Handelskammern vorgesehen. Sie werden durch Vernetzung ein allgemein zugängliches Online-Register zur Verfügung stellen.


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- Erstellt am 08.05.2006 - 18:35Uhr | Zuletzt geändert am 08.05.2006 - 18:38Uhr
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