Sind Sie zum Abzug der Vorsteuer berechtigt? Bitte betrügen Sie nicht!

Dresden, 5. Mai 2006. Im Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug machen die Bundesländer Druck, wie das Sächsiche Finanzministerium verlautbart. Mit der Optimierung des Verwaltungsvollzugs und der Einführung bundeseinheitlicher EDV-gestützter Risikomanagementsysteme werden die vorhandenen Kontrollmechanismen aufgerüstet und deutlich effizienter gemacht.

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Finanzminister verschärfen Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug

Dies haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder am 5. Mai 2006 auf ihrer Jahreskonferenz in München einstimmig beschlossen. Alle Beteiligten haben deutlich gemacht, dass sie im Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug "gemeinsam nach vorn marschieren".

"In Sachsen hat die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs höchste Priorität", versicherte Finanzminister Dr. Horst Metz. So hat die sächsische Steuerverwaltung im Jahr 2005 insgesamt 6.650 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und 5.932 Umsatzsteuer-Nachschauen durchgeführt. Bei den Umsatzsteuer-Sonderprüfungen wurde dabei ein Mehrergebnis von über 86 Millionen Euro, bei den Nachschauen ein Mehrergebnis von über 18 Millionen Euro erzielt.

Um dem Umsatzsteuerbetrug weiter vorzubeugen, wurden zudem in den Finanzämtern Zentralstellen für Unternehmensneugründungen eingerichtet. Aufgabe der neu gegründeten Zentralstellen ist es, bereits bei der Registrierung von Unternehmern Umsatzsteuerbetrüger herauszufiltern.

Zusätzlich wurde bei der Oberfinanzdirektion Chemnitz eine Sondereinheit Risikoprüfung (SER) eingerichtet. Diese hat die Aufgabe, zur Unterstützung der Prüfdienste für Sachsen bedeutsame Prüffelder mit hohem Steuerausfallrisiko aufzugreifen, hierzu Daten und Informationen aus internen und öffentlich zugänglichen Quellen zu beschaffen, auszuwerten und rechtlich zu würdigen.

"Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Er schadet vielmehr der Allgemeinheit und wird in Sachsen weiterhin konsequent bekämpft", erklärte Metz.

Der jährliche Umsatzsteuerausfall wird vom Münchner ifo-Institut - einschließlich der Schwarzarbeit - auf rund 17 Milliarden Euro bundesweit geschätzt. Dies hat schon in der Vergangenheit zu zahlreichen gesetzgeberischen und organisatorischen Aktivitäten von Bund und Ländern geführt. Die gesetzgeberischen Maßnahmen, wie z. B. die Einführung der Umsatzsteuer-Nachschau und die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger bei Bauumsätzen, haben sich in der Praxis bewährt.

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder sehen sich durch die Praxiserfahrungen jedoch in ihrer Erwartung bestätigt, dass die Erfolgsaussichten von Vollzugsmaßnahmen allein sehr begrenzt sind. Denn die Ausfallbeträge bei der Umsatzsteuer sind systembedingt. Nach dem Willen von Bund und Ländern soll daher das geltende Umsatzsteuerrecht entsprechend dem sog. Reverse-Charge-Modell so umgestaltet werden, dass Möglichkeiten zum Umsatzsteuerbetrug bereits im Ansatz eliminiert werden. Nur da, wo keine Umsatzsteuer berechnet wird, kann sie auch nicht hinterzogen werden. Die Bundesregierung hat deshalb jetzt zur europarechtlichen Absicherung einer solchen Rechtsänderung bei der EU-Kommission einen Antrag auf Ermächtigung zur Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens gestellt. Gleichzeitig bereiten Bund und Länder in Deutschland die Reform des Umsatzsteuerrechts vor.

Um dennoch die Effizienz auch des geltenden Besteuerungsverfahrens noch weiter zu steigern, haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder weitere Verbesserungen auf den Weg gebracht, z. B. die Erarbeitung eines bundeseinheitlichen Prüfungskonzepts für die Steuerfahndung in Karussell- bzw. Kettenbetrugsfällen, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Innen- und Außendienst, der Prüfungsdienste untereinander und mit dem Zoll oder die Einführung von Zentralstellen in den Finanzämtern für die Bearbeitung von Anträgen auf umsatzsteuerliche Registrierung.

Als wesentliches weiteres Element der Betrugsbekämpfung im geltenden Umsatzsteuerrecht werden nun bundeseinheitliche EDV-gestützte Risikomanagement-Systeme beim Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren erarbeitet. Deutschlandweit geben rund 3,8 Millionen Unternehmer etwa 38 Millionen monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen ab. In diesem Massenverfahren kann es dazu kommen, dass unehrliche Unternehmer ungerechtfertigte Vorsteuerabzüge geltend machen.

Das derzeit im Voranmeldungsverfahren dazu eingesetzte Kontrollsystem wird zwar ständig weiterentwickelt. Es bedarf aber vor dem Hintergrund der oben dargestellten Ausfälle zusätzlicher automationstechnisch unterstützter Komponenten, die den erkannten Ausfallrisiken spezifisch begegnen.

Kernaufgabe eines Risikomanagements ist es, aus der Masse der eingehenden Voranmeldungen anhand bestimmter Kriterien Fälle mit erhöhtem Risikoprofil maschinell auszuwählen und diese durch den Innendienst, die Umsatzsteuer-Sonderprüfung bzw. die Steuerfahndung eingehend zu prüfen (risikoorientierte Fallauswahl). Die Länder Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben in diesem Zusammenhang drei Verfahren entwickelt, die unterschiedliche Ansätze bzw. Strategien verfolgen und die sich sinnvoll ergänzen. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder sind übereingekommen, diese drei Komponenten schnellstmöglich bundeseinheitlich einzuführen.

Foto: http://www.pixelquelle.de

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  • Quelle: /SMF
  • Erstellt am 05.05.2006 - 20:21Uhr | Zuletzt geändert am 24.10.2019 - 14:19Uhr
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