Sinkende Gebühren

Sachsen. Zum 1. Januar 2008 tritt die neue Kehr- und Überprüfungsverordnung im Bereich des Schornsteinfegerwesens in Sachsen in Kraft. Damit passt sich Sachsen nach Niedersachsen als zweites Bundesland an die Entwicklungen der modernen Heiz- und Abgastechnik an.

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Neuregelung des Schornsteinfegerwesens in Sachsen

Die sächsischen Eigentümer werden in Zukunft durch geringere Kehr- und Überprüfungsintervalle deutlich entlastet. Niedersachsen, welches als erstes Bundesland die Verordnung zum 1. Januar 2007 umgesetzt hat, kann aus ersten Erfahrungen bereits jetzt berichten, dass sich für ca. 80 % der Haushalte eine Verminderung der Schornsteinfegergebühren ergeben hat.

Durch die Einführung der Verordnung entfallen für die Schornsteinfeger aufgrund geringerer Kehr- und Überprüfungsintervalle ca. 20 Prozent der Arbeitswerte. Da ab dem kommenden Jahr zugunsten der Bürger eine Entlastung eintritt, gleichzeitig jedoch für die Bezirksschornsteinfegermeister Arbeiten entfallen, wurden in diesem Jahr neue Kehrbezirkseinteilungen vorgenommen. Die Anzahl der Kehrbezirke im Freistaat Sachsen wurden um bis zu 20 Prozent verringert.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 28.12.2007 - 12:26Uhr | Zuletzt geändert am 28.12.2007 - 12:26Uhr
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