Immobilienmarkt im Landkreis Görlitz: Preistrends und die zunehmende Bedeutung von Energieausweisen

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Görlitz, 24. Juli 2023. Ungeachtet der Energiekrise zeigen die Immobilienpreise im Kreis Görlitz insgesamt eine anhaltende Aufwärtstendenz. Während der Markt für Mehrfamilienhäuser eine Stagnation verzeichnet und leicht rückläufige Preise zeigt, hält die Preissteigerung bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern weiter an. Dies liegt hauptsächlich daran, dass das Angebot gering ist, während die Nachfrage nach wie vor hoch bleibt. Ein Aspekt, den viele private Verkäufer möglicherweise noch nicht kennen: Wenn eine Immobilie verkauft oder neu vermietet werden soll, ist laut Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) Pflicht, sich einen professionellen Energieausweis erstellen zu lassen.

Nach wie vor umstritten: Die Wärmepumpe im eigenen Haus

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Gesetzliche Pflicht und die Vorteile für Verkäufer, Käufer und Mieter

Der Energieausweis liefert wichtige Informationen über die Energieeffizienz einer Immobilie und enthält zudem kurzgefasste Modernisierungsempfehlungen. Käufer oder Mieter können aufgrund des Energieausweises ihre Nebenkosten besser abschätzen und sich ein Bild vom Renovierungsbedarf machen. Aber auch für Verkäufer und Eigentümer ist es von Vorteil, einen aktuellen Energieausweis vorzuweisen. Eine nachgewiesene Verbesserung der Energieeffizienz kann ein starkes Argument in Preisverhandlungen sein. Laut einer Studie erzielen energieeffiziente Häuser höhere Verkaufspreise. Ein Energieausweis ist nur dann erforderlich, wenn Sie eine Immobilie oder Teile davon vermieten oder verkaufen möchten.

Laut der Verbraucherzentrale müssen Immobilienbesitzer keinen neuen Energieausweis beantragen, wenn sie selbst in der Immobilie wohnen oder diese nicht neu vermieten möchten. Der Energieausweis liefert Auskunft über den Energieverbrauch und die energetische Qualität eines Gebäudes. Er hilft Eigentümern und Mietern, den Energieverbrauch ihres Gebäudes besser zu verstehen und zu senken. Seine Gültigkeit ist jedoch begrenzt. Nach § 79 Abs. 3 GEG sind Energieausweise 10 Jahre ab dem Tag der Ausstellung gültig. Das Ablaufdatum finden Sie auch auf dem Energieausweis selbst. Energieausweise können ihre Gültigkeit verlieren, wenn bestehende Gebäude umfangreich umgebaut oder renoviert werden (siehe § 80 Abs. 2 GEG).


Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis


Vor der Renovierung steht die Analyse: Ein Energieausweis liefert erste Anhaltspunkte darüber, welche Maßnahmen die größten Einsparungen ermöglichen. Ist mein Haus aus energetischer Sicht zukunftssicher? Und wenn nicht, welche Maßnahmen bringen den größten Nutzen? Viele Hausbesitzer stellen sich diese Fragen. Ein vorhandener Energieausweis kann erste Hinweise geben. Der Energieausweis ist quasi der energetische Steckbrief eines Gebäudes. Bei Energieausweisen unterscheiden wir zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Die angegebenen Werte sind nicht miteinander vergleichbar. Einmal geht es um den tatsächlichen Energieverbrauch, einmal um den theoretischen Energiebedarf. Achten Sie also genau auf die Art des Dokuments, wenn Ihnen ein Energieausweis vorgelegt wird.


Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasser. Dieser ist einfacher zu erheben und daher auch günstiger, allerdings sind die Angaben nicht so aussagekräftig, da sie vom Wohn- und Heizverhalten der Gebäudenutzer abhängen. Ihr eigener Energieverbrauch könnte ganz anders ausfallen. Verlassen Sie sich daher nicht auf die Werte im Verbrauchsausweis, wenn er Ihnen bei einer Immobilienbesichtigung vorgelegt wird. Beim Bedarfsausweis werden die Daten auf Basis technischer Gebäude- und Heizwerte sowie standardisierter Rahmenbedingungen erhoben. Eine aufwändige Analyse der gesamten Energiebereitstellungskette ist dafür notwendig, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Der Bedarfsausweis zeigt den berechneten Energiebedarf eines Gebäudes an und bewertet sowohl die Bausubstanz, die Gebäudehülle als auch die Heizungsanlage anhand eines technischen Gutachtens. Zudem werden sinnvolle Renovierungsmaßnahmen aufgeführt.


Energieeffizienzklassen: Einordnung und Handlungsempfehlungen


2014 wurde bei der Einführung der Energieausweise, ähnlich wie bei Elektrogeräten, eine Einteilung in die Energieeffizienzklassen A+ bis H vorgenommen. Die Einordnung der Gebäude ist durch die Verkürzung der Farbskala strenger geworden. Abhängig von der jeweiligen Effizienzklasse sollten bestimmte Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Für Gebäude der Klasse F sollten auf jeden Fall Dämmmaßnahmen durchgeführt werden, um das Haus auch für Wärmepumpen geeignet zu machen. Die wirksamste Methode hierbei ist eine Fassadendämmung, die jedoch auch am aufwendigsten ist. Bei fehlenden finanziellen Mitteln sollte, wenn das Dach nicht ausgebaut ist, zumindest die oberste Geschossdecke gedämmt werden. Gleiches gilt für eine Kellerdeckendämmung, die ebenfalls den Energieverbrauch senkt und den Wohnkomfort erhöht. Gebäude der Effizienzklasse D bis E haben bereits eine etwas bessere Gebäudehülle. Auch hier gibt es oft Optimierungsmöglichkeiten, indem man die alten Fenster gegen dreifach verglaste Modelle austauscht oder Dämmmaßnahmen durchführt. Im Fokus steht aber der Umstieg auf erneuerbare Wärme.


Abschließend sei erwähnt, dass nur qualifizierte Dienstleister wie Energieberater, Architekten, Bauingenieure und Schornsteinfeger sowie Handwerker und Techniker Energieausweise ausstellen dürfen. Verbrauchsausweise können auch online erstellt werden. Bei der Auswahl des Ausstellers ist jedoch auf Seriosität zu achten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich schriftlich versichern zu lassen, dass der Aussteller auch dazu berechtigt ist, Energieausweise zu erstellen.

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  • Erstellt am 24.07.2023 - 10:33Uhr | Zuletzt geändert am 24.07.2023 - 12:47Uhr
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