Krisenstrategie: das Unternehmen retten
Görlitz, 26. Oktober 2022. Von Thomas Beier. Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Deutschland schlittert in die Rezension. Die Wintermonate werden ein negatives Wachstum bescheren, dessen Folgen wie in einem selbstverstärkenden Prozess die Krise weiter intensivieren. Zu befürchten ist, dass der bislang weitgehend stabile Arbeitsmarkt dann kippt.
Die eigentliche Krise kommt erst noch
Die Wirtschaft wird seit Monaten ausgebremst: Steigende Energiepreise verteuern die Produktion, hinzu kommt eine verbreitete Materialknappheit, die auch die Preise dafür in ungeahnte Höhen treibt. Investitionen werden verschoben oder abgesagt, was ein Riesenproblem etwa für den Strukturwandel in der Lausitz darstellt. Erst heute meldete MDR Sachsen, dass eine Großinvestition in Weißwasser/O.L. geplatzt ist. Verbraucher hingegen üben sich in Kaufzurückhaltung, weil sie nicht wissen, bis in welche Höhen sich ihre Belastungen noch entwickeln werden.
Während sich die Krisenindikatoren Gewitterwolken gleich zusammenballen, geraten immer mehr Unternehmen in die Klemme zwischen steigenden Kosten und sinkenden Einnahmen – nicht alle können ihre Kosten ohne weiteres auf die Preise umlegen. Das kurzfristige Problem, das sich daraus ergibt, sind nicht etwa verringerte oder ausbleibende Gewinne, sondern die immer eingeschränktere Zahlungsfähigkeit.
Den Unterschied zwischen Gewinn und Zahlungsfähigkeit – der sogenannten Liquidität, weil es um das flüssige, also schnell verfügbare Geld geht – hat der Görlitzer Anzeiger im Beitrag "Nötig: Bauernschläue plus Knowhow" erklärt. Kurz zusammengefasst: Ohne Gewinn können Unternehmen weiterexistieren, so lange sie noch liquide sind. Ist die Zahlungsfähigkeit aber nicht mehr gegeben, können sie am Wirtschaftsverkehr nicht mehr teilnehmen.
Unternehmen wichtiger als Arbeitsplätze
In der Krise gilt aus unternehmerischer Sicht ein harter Grundsatz: Die Entlassung von Beschäftigten ist unangenehm, die Betriebsschließung jedoch unsozial. Damit ist gemeint: Nach der Krise kommt der Aufschwung, dann können aber nur jene Unternehmen Mitarbeiter einstellen, die überhaupt noch existieren. Deshalb hat in der Krise nicht der Erhalt von Arbeitsplätzen oberste Priorität, sondern die Fortexistenz des Unternehmens. Dennoch: Niemand nimmt in Zeiten des Fachleutemangels leichtfertig Entlassungen vor.Damit ein angeschlagenes Unternehmen weiterhin existieren kann, muss es zahlungsfähig bleiben. Doch wie? Welche Bank gibt einem Unternehmen, das in der Krise zusammenbrechen könnte, Kredit? Mit welchem Aufwand, zu welchen Konditionen? Zeichnet sich anhand der Liquiditätsplanung eine drohende Zahlungsunfähigkeit ab, dann sind – neben der radikalen Reduzierung der Kosten und dem womöglich verhandelbaren Hinausschieben von Zahlungsverpflichtungen – finanztechnische Wege gefragt, die möglichst unkompliziert und schnell Geld in die Unternehmenskasse spülen.
Geldbeschaffung in der Krise
Eine der Möglichkeiten zur Liquiditätssicherung, übrigens nicht nur in der Krise, ist das vielfach angewendete Verkaufen (engl.: sale) – etwa von Maschinen, Fahrzeuge oder Immobilien – an eine Leasinggesellschaft und das sofortige Zurückmieten (engl.: lease back) der verkauften Objekte. Bei professioneller Vertragsgestaltung kann das praktizierte Sale & Lease Back Verfahren für beide Seiten vorteilhaft sein.Dabei wird der – aus Sicht des Unternehmens – Verkaufsvertrag mit einem befristeten Mietvertrag verbunden. Nach Ablauf des Mietvertrags kann das Unternehmen dann je nach Vertragsgestaltung das gemietete beziehungsweise geleaste Objekt zurückkaufen. Der Effekt daraus: Der Verkauf bringt auf einen Schlag die nötige Liquidität, doch die Leasingraten werden erst nach und nach – gewissermaßen Scheibchenweise – fällig. Das bringt einen Zeitgewinn, Zeit, in der mit Hilfe des Verkaufserlöses Geld erwirtschaftet werden kann. Ohne das Geld aus dem Sale & Lease Back Geschäft könnte das Unternehmen vielleicht gar nicht mehr wirtschaften und die Arbeitsplätze wären gänzlich verloren.
Tipp:
Wichtig beim Sale & Lease Back ist die steuerliche Gestaltung. Zugunsten des Verkäufers beziehungsweise Leasingnehmers wirkt die steuerliche Abzugsfähigkeit der Leasingraten. Diese mindern unmittelbar den zu versteuernden Gewinn, was zusätzliche Liquidität schafft. Weiterere Einflussfaktoren sind das Alter und der Zustand der geleasten Objekte beim Verkauf und beim Rückkauf. Die steuerlichen Aspekte der Vertragsgestaltung sollte man im Einzelfall von einem Steuerberater prüfen lassen.



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- Quelle: Thomas Beier | Foto: jarmoluk / Michal Jarmoluk, Pixabay License
- Erstellt am 26.10.2022 - 16:55Uhr | Zuletzt geändert am 26.10.2022 - 18:01Uhr
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