Förderung Waldumbau - auch Kyrill-Folgen

Sachsen. Wie das sächsische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium am heutigen Mittwoch, dem 10. Oktober 2007, mitgeteilt hat, ist die neue Richtlinie Wald- und Forstwirtschaft für die Förderperiode bis zum Jahr 2013 in Kraft getreten. Förderanträge können ab sofort gestellt werden. Für Vorhaben, die 2008 realisiert werden sollen, müssen die Anträge schon bis 31. Oktober dieses Jahres eingereicht werden.

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Richtlinie für neue Förderperiode in Kraft getreten - Antragsstellung ab sofort möglich

Staatsminister Roland Wöller verwies darauf, dass im Rahmen dieser Richtlinie auch die Wiederaufforstung der vom Sturmtief "Kyrill" geschädigten Flächen unterstützt wird. Mit der Aufforstung kann hier bereits unmittelbar nach Antragstellung begonnen werden, also noch bevor der Frost in den Boden kommt.

Bis zum Jahr 2013 stehen für die Forstförderung insgesamt 27 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden neben dem Waldumbau auch Maßnahmen, die die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Forstbetriebe stärken. Unterstützung gibt es außerdem für Wegebau und Naturschutzvorhaben. Für die Waldkalkung, sowohl im Staatswald als auch in den privaten und kommunalen Wäldern stehen zusätzlich 33 Millionen Euro ebenfalls bis zum Jahr 2013 zur Verfügung.

Anträge:
http://www.smul.sachsen.de.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 10.10.2007 - 22:20Uhr | Zuletzt geändert am 10.10.2007 - 22:20Uhr
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