Weniger Bürokratie

Berlin, 17. September 2007. Am 13. September 2007 ist das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft im Bundesgesetzblatt 2007 Teil I Nr. 47 (Seiten 2246 ff) verkündet worden. Nach dem bereits in Kraft getretenen Ersten Mittelstands-Entlastungsgesetz wird durch das ebenfalls unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erarbeitete Zweite Mittelstands-Entlastungsgesetz der Weg für zahlreiche weitere Deregulierungsmaßnahmen u. a. aus den Bereichen Statistik, Buchführung, Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Preis- und Straßenverkehrsrecht freigemacht, mit denen der Mittelstand von Bürokratiekosten i. H. v. mehr als 100 Mio. Euro entlastet wird.

Anzeige
cms[SKYSCRAPER]

Vieles soll vereinfacht werden

Mit dem neuen Gesetz werden unter anderem Existenzgründer von Beginn des nächsten Jahres an in den ersten drei Jahren unter bestimmten Voraussetzungen von statistischen Meldepflichten befreit. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sollen ebenfalls ab Beginn des nächsten Jahres im Kalenderjahr in höchstens drei Stichprobenerhebungen für Bundesstatistiken mit Auskunftspflicht einbezogen werden. In der Dienstleistungskonjunkturstatistik werden verstärkt bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt. Allein hiermit werden 33.000 kleinere Dienstleistungsunternehmen entlastet.

Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur wird vereinfacht und der Verwaltungsaufwand reduziert.

Durch die Einschränkung der Reisegewerbekartenpflicht entfällt jährlich in einigen tausend Fällen die Notwendigkeit einer Reisegewerbekarte. Die steuerliche Buchführungspflicht wird vereinfacht. Künftig müssen weniger Steuerpflichtige als bisher Bücher führen und eine Steuerbilanz vorlegen, und können stattdessen eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen.

Zudem werden zukünftig Bewerber in einem Vergabeverfahren von öffentlichen Bauaufträgen entlastet. Und ab Beginn des Jahres 2010 wird die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen, wodurch jährlich etwa 130.000 Doppelprüfungen in den Betrieben entfallen.

Gesetzestext:
Der Wortlaut des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft kann unter https://www.bundesanzeiger.de als "Nur-Lese-Version" eingesehen werden.

Update:
Wer sich über Bürokratie beklagt, sollte auch den innerbetrieblichen Workflow unter die Lupe nehmen – oft lassen sich enorme Reserven aufzeigen, wie dieser Artikel zum Thema "Den Workflow verbessern" beschreibt.

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: /red
  • Erstellt am 17.09.2007 - 21:20Uhr | Zuletzt geändert am 21.04.2021 - 18:21Uhr
  • drucken Seite drucken