Sonderprogramm für Kleinstunternehmen

Bild zu Sonderprogramm für KleinstunternehmenDresden, 18. März 2020. Wirtschaftsminister Martin Dulig und Ministerpräsident Michael Kretschmer haben heute mit ausgewählten Vertretern der sächsischen Gewerkschaften, der sächsischen Industrie- und Handels- sowie der Handwerkskammern, der Wirtschaftsverbände, des Handwerkstags und der Bundesagentur für Arbeit unter dem Motto "Beschäftigung sichern, Unternehmen gezielt helfen" aktuelle Problemlagen der sächsischen Wirtschaft erörtert.

Blick auf die Brühlsche Terasse in Dresden
Archivbild: © Görlitzer Anzeiger
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Sind Darlehen das Gebot der Stunde?

Minister Martin Dulig kündigte in diesem Zusmmenhang ein Sonderprogramm für kleine Unternehmen und Freiberufler mit bis zu fünf Beschäftigten mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen an, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit Umsatzrückgängen konfrontiert sind und dadurch unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Die Beantragung und Ausreichung soll über die Sächsische Aufbaubank erfolgen. Die Bedingungen und Antragsverfahren werden derzeit erarbeitet.

"Wir können nicht warten, bis der Bund reagiert, sondern wollen bereits jetzt in Vorleistung gehen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen die aktuell durch das Raster der bestehenden Unterstützungsangebote fallen, soll deshalb ein Sonderprogramm aufgelegt werden. Wir schaffen dafür jetzt die Voraussetzungen, damit die Umsetzung ab der kommenden Woche starten kann", so Dulig dazu.

Vorgesehen ist ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren, welches für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt wird. Sollten Bund oder die EU während der Laufzeit des Programms ein Förderprogramm mit ähnlicher Zielrichtung für die Zielgruppe auflegen, muss dieses Programm vorrangig in Anspruch genommen werden.


Kommentar:

Leuten, die aus der Hand in den Mund leben, ist mit Krediten nur kurzfristig geholfen – langfristig werden sie auch ein eventuell zinsloses Darlehen nicht zurückzahlen können. Wie es wäre, die Unternehmen nicht zu kreditieren oder zu bezuschussen, sondern von Zahlungsverpflchtungen freizustellen,

überlegt Ihr Thomas Beier

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  • Quelle: red / Kommentar: Thomas Beier | Foto: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 18.03.2020 - 22:19Uhr | Zuletzt geändert am 18.03.2020 - 22:31Uhr
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