Strafantrag gegen Gemeinde Neißeaue
Landkreis Görlitz, 20. Februar 2018. Zu ihrem Strafantrag gegen die Gemeinde Neißeaue hat die Ton- und Kieswerke Kodersdorf GmbH (kurz TKK, Sitz in Horka OT Biehain) heute über eine Presseagentur die nachstehende Meldung verbreiten lassen, die der Görlitzer Anzeiger im Wortlaut wiedergibt.
Abbildung: In Neißeaue
Blockadehaltung bei Zufahrtsstraßen lässt TKK zu juristischen Mitteln greifen und Schadenersatz fordern
Die Weigerung sowohl von Neißeaues Gemeinderat als auch von Bürgermeisterin Evelin Bergmann, die sogenannte Tatra-Straße mit Anbindung an die Kreisstraße K 8434 von Klein-Krauscha und Kodersdorf-Bahnhof in den Mückenhainer Forst ins kommunale Straßenverzeichnis aufzunehmen, ist in den Augen der Ton- und Kieswerke Kodersdorf GmbH (TKK) ein klarer Rechtsbruch. Dies vor dem Hintergrund, dass sogar das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) aufgrund eigener durchgeführter Ermittlungen den Gemeinden Horka, Kodersdorf und Neißeaue mitgeteilt hatte, dass die Straße ins Bestandsverzeichnis einzutragen sei. Diese nicht nachvollziehbare und gesetzeswidrige Blockadehaltung wiegt umso schwerer, da unterdessen Neißeaues Nachbargemeinden Horka und Kodersdorf die Tatra-Straße als öffentliche Straße gewidmet haben. Das Verhalten der Gemeinde Neißeaue lässt sich die TKK nun nicht mehr bieten und hat einen Strafantrag gegen Bürgermeisterin und Gemeinderat bei der Staatsanwaltschaft Görlitz gestellt. Ebenfalls Bestandteil des Strafantrages sind die Vorgänge rund um die Horkaer Straße in Kaltwasser. Hier hatte die Gemeinde 1997 mit der Hilfe von Fördermitteln in erklecklicher Höhe eine Straßensanierung vorgenommen, aber entgegen der entsprechenden Zweckbindung dann Schwerlastverkehr untersagt. Zusätzlich wurde erneut eine Tonnagebegrenzung ausgeschildert.
"Das Verhalten der Gemeinde ist geprägt von Willkür und Durchsetzung von persönlichen Eigeninteressen einzelner Gemeinderatsmitglieder und der Bürgermeisterin", so Susanne Emmerich, von der TKK beauftragte Rechtanwältin und Expertin im Bereich Immobilienrecht. "Bei der Horkaer Straße steht offensichtlich Subventionsbetrug im Raum, und bei der Tatra-Straße ist es glatte Rechtsbeugung. Und all dies, um mit allen Mitteln die von der TKK beantragte neue Deponie im Mückenhainer Forst zu verhindern." In Summe ist, so der Strafantrag, "das Verhalten der Bürgermeisterin und der Gemeinderatsmitglieder strafrechtlich relevant."
Hintergrund des Konflikts ist die Tatsache, dass für die TKK eine rechtlich gesicherte Zufahrt zu ihren Betriebsflächen im Mückenhainer Forst bei Biehain (OL) eminent wichtig ist. Die TKK betreibt dort seit vielen Jahren einen Kies-Sand-Tagebau sowie eine mittlerweile geschlossene Deponie. Insbesondere der Antrag für die geplante Nachfolgedeponie muss den Nachweis einer öffentlichen Zufahrt enthalten.
"Die Horkaer Straße wurde mit Fördermitteln für Vorhaben zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur als Schwerlaststraße ausgebaut, um der zu erwartenden Verkehrsbelastung gerecht zu werden", erklärt Emmerich. Im Strafantrag heißt es dazu: "Entgegen der Verpflichtung zur Bereitstellung der Horkaer Straße auch für Schwerlastverkehr hat die Gemeinde die Unterhaltung der Straße vernachlässigt und die Zweckbindung aus dem Subventionsbescheid verletzt. Die Gemeinde weiß, dass die Horkaer Straße als Alternativzufahrt für das geplante Vorhaben der Neuen Deponie in Frage kommt und versucht nun, diese Zufahrt durch die Tonnagebegrenzung zu verhindern. Eine Tonnagebegrenzung, die die Gemeinde aufgrund des schlechten Zustandes der Straße heute einführt und den sie aufgrund mangelnder Instandsetzung selbst herbeigeführt und zu vertreten hat."
Zur Tatra-Straße heißt es im Strafantrag: "Die zweite tatsächlich bestehende Zufahrtsmöglichkeit über die sogenannte Tatra-Straße versucht die Gemeinde zu verhindern, indem sie die förmliche Widmung unterlässt. Die Tatra-Straße ist zum Stichtag nach Sächsischem Straßengesetz vom 16.02.1993 betrieblich-öffentlich genutzt gewesen und damit eine öffentliche Straße. Das hat das von der Antragstellerin hinzugezogene LASuV nach Sachverhaltsermittlungen und Zeitzeugenaussagen festgestellt. Die drei Gemeinden Horka, Kodersdorf und Neißeaue, über die die Tatra-Straße verläuft, sind über das Ergebnis informiert worden. Die Gemeinden Horka (16.11.2017) und Kodersdorf (12.12.2017) haben danach die Tatra-Straße öffentlich gewidmet."
"Nach über neun Jahren Streit mit der Gemeinde Neißeaue muss die Angelegenheit endlich einmal ein Ende finden", kommentiert TKK-Geschäftsführer Dietmar Tzschoppe den Gang zur Staatsanwaltschaft. "Wir wollen als Unternehmen endlich nach Recht und Gesetz gerecht behandelt werden. Es kann nicht sein, dass sich die übergeordneten Aufsichtsbehörden von einer kleinen Gemeinde am Rande des Freistaates derart auf der Nase herumtanzen lassen und damit indirekt die Schaffung von in der Region dringend benötigten Arbeitsplätzen verhindern." Parallel zum Strafantrag macht die TKK Schadenersatz gegenüber den Gemeinderatsmitgliedern sowie gegenüber der Bürgermeisterin geltend. "Gerade das Beispiel Görlitz, wo Schadenersatz in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro gegenüber Stadtratsmitgliedern erfolgreich geltend gemacht werden konnte, macht doch überaus deutlich klar, dass die Gerichte inzwischen auch nicht mehr davor scheuen, offensichtliches Fehlverhalten auch bei ehrenamtlich Tätigen zu ahnden", ergänzt TKK-Pressesprecher Stephan Trutschler. Im Falle Görlitz hatten Stadträte für Fehler beim Verkauf der städtischen Deponie nach mehreren Gerichtsverfahren Schadenersatz in Höhe von knapp 500.000 Euro aus den privaten Kassen leisten müssen.
"Ich kann nur hoffen, dass die Bürgermeisterin sowohl sich als auch ihren Gemeinderat über eine sogenannte D & O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) abgesichert hat, die dann gegebenenfalls derartige Schadenersatzleistungen übernehmen könnte. Denn das sieht inzwischen durch die knapp zehn Jahre Verfahrensdauer nach einer erheblichen Schadensumme aus, die nunmehr an die TKK zu leisten wäre", so Trutschler, als ehemaliger Pressesprecher des Regierungspräsidiums Dresden in solchen Dingen nicht ganz unerfahren, abschließend.
Über TKK: Die Ton- und Kieswerke Kodersdorf GmbH, seit 2007 zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, ist Eigentümer und Betreiber einer Deponie der Deponieklasse I (nicht gefährliche Abfälle) in Biehain bei Kodersdorf in der Oberlausitz. Die Deponie hat mittlerweile ihre Kapazitätsgrenze erreicht und wird demensprechend nicht mehr bedient. Auf der Deponie wurden nach den strengen gesetzlichen Vorgaben in Deutschland (Deponieverordnung) kontaminierte verschmutzte Böden und Steine, Bitumengemische, Baggergut, Gleisschotter, verschiedene Arten von Bauabfall und mineralischen Abfällen sowie asbesthaltiger Abfall abgelagert. Neben der Deponie gewinnt TKK in einem Kies- und Sandwerk bei Kaltwasser Kiessande im Trockenschnitt. Die schlagbeständigen Kiessande sind unempfindlich gegen Frost, frei von schädlichen Bestandteilen und werden in fünf verschiedenen Körnungen produziert. Die Kiessande von TKK sind bestens als Betonzuschlag oder im Straßenbau einsetzbar. Darüber hinaus ist TKK auch Experte im Bereich Altlastensanierung und hilft kontaminierte Flächen zu sanieren und als Immobilie wieder nutzbar zu machen.
Mehr:
www.tkk-gmbh.de
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- Quelle: red | Fotos: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 20.02.2018 - 14:39Uhr | Zuletzt geändert am 20.02.2018 - 15:04Uhr
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