SWG - mit allen Wassern gewaschen?

Görlitz-Zgorzelec. Im Kundenbüro der Stadtwerke Görlitz AG (SWG) und in der Görlitzer Stadtverwaltung häufen sich die Anfragen und auch Beschwerden zum Thema Abwasser, Trinkwasser und Schmutzwasser. Mit nachstehener Presseinformation nimmt SWG Stellung.

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Beschwerden über das neue Wasser-Preismodell häufen sich

Die Stadtwerke Görlitz stehen zu ihrem neuen Preismodell für Trinkwasser und Schmutzwasser. Auch wenn es in Einzelfällen berechtigte Beschwerden gab, ist die Tarifkonstruktion insgesamt für die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger von Görlitz günstig, nachvollziehbar und zumutbar. Nachträgliche Änderungen wird es nicht geben.

Mit dieser Erklärung reagieren die Stadtwerke Görlitz auf eine Reihe von Beschwerden, die beim Kundenbüro eingegangen sind. Individuelle Lösungen werden mit den Betroffenen besprochen. Die Stadtwerke empfehlen Rat suchenden Bürgern, sich an das Kundenbüro zu wenden.

Mit der neuen Kalkulation für die Jahre 2007 bis 2010 wurden die Grundpreise für Trinkwasser erhöht und neue Grundpreise für Schmutzwasser eingeführt. Gleichzeitig wurde für Eigentümer von Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern ein Splitting der Zählergröße 2,5 errechnet. So beträgt der Grundpreis für Schmutzwasser bei Einfamilienhäusern 5,95 €/Monat brutto, für Mehrfamilienhäuser 23,80 €/Monat brutto. Diese Differenzierung der Grundpreise für Häuser mit Wasserzählern der Größe 2,5 ist sinnvoll, weil ein Einfamilienhaus anders zu bewerten ist als z. B. ein Mehrfamilienhaus oder ein Einfamilienhaus mit Gewerbebetrieb. Auch wenn dieser Tarifsprung auf den ersten Blick erheblich erscheint, ist er begründet. Eine Einteilung nach Wohneinheiten ist verwaltungstechnisch ausgeschlossen. Im übrigen ist die Kalkulation für Trink- und Abwasser nach den Vorschriften des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes vorgenommen worden.

Die Einführung von Grundpreisen ist wirtschaftlich sinnvoll, denn die Kosten der Stadtwerke sind zu rund 80 Prozent Fixkosten. Auch die Differenzierung ist nicht nur zulässig, sondern vernünftig.

Die Stadtwerke Görlitz haben ihr Tarifmodell sorgfältig geprüft. Auch Alternativen sind durchdacht worden. Die Möglichkeit, die Grundpreise für Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen und für kleine Mehrfamilienhäuser bis drei Wohnungen auf das Niveau von Einfamilienhäusern zu senken, ist aus Gründen der Gerechtigkeit verworfen worden. Denn die Folge wäre eine drastische Steigerung der Grundpreise für alle anderen Kunden gewesen.

Die Stadtwerke Görlitz stehen zu ihrer Verantwortung für die Kalkulation und die Preisgestaltung. Mitte der 90-er Jahre ist dies im Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Görlitz und den Stadtwerken so geregelt worden.

Außerdem wird daran erinnert, dass die Trink- und Abwasserpreise acht bzw. zwölf Jahre lang stabil gehalten worden waren. Der Bevölkerung von Görlitz, für die ein Versorgungsauftrag besteht, wird auch in Zukunft qualitativ hochwertiges, gesundes Trinkwasser und eine umweltgerechte Abwasserentsorgung zu verträglichen Gebühren garantiert.


Kommentar:

Tja, liebe Görlitzer, was habt Ihr denn erwartet, wenn Ihr Euer Tafelsilber an einen Konzern verscherbelt?

Immerhin gehören die Stadtwerke Görlitz AG zur Unternehmensgruppe Veolia Environnement, nach eigener Darstellung "dem international führenden Unternehmen für Umweltdienstleistungen". Veolia Environnement Lausitz hält an den Stadtwerken in Görlitz und Weißwasser jeweils 74,9 Prozent. Auch an der Braunschweiger Versorgungs AG hält die Veolia-Gruppe eine Beteiligung von 74,9 Prozent. Die Dienstleistungen in Görlitz umfassen Energie, Wasser und Verkehr. Mit 24,95 Prozent ist Veolia Wasser an den Berliner Wasserbetrieben beteiligt. Zur Veolia-Gruppe gehören in Deutschland außerdem die wasserwirtschaftlichen Unternehmen OEWA (Sitz Leipzig), MIDEWA (Sitz Merseburg) OTWA (Sitz Gera) und MHWA (Sitz Neu-Isenburg).

Also kann man bei Veolia von einem kompetenten und wohl auch im sprichwörtlichen Sinne "mit allen Wassern gewaschenen" Anbieter ausgehen.

Mit der obenstehenden Pressemitteilung, die den Charakter einer trotzigen Rechtfertigung hat, entsteht der Eindruck, als ob die Görlitzer Stadtwerke auf den Ungereimtheiten ihrer Preisargumentation beharren und "Kasse machen" wollen. Warum der Grundpreis für ein Einfamilienhaus auf das Vierfache(!) hochschnellt, nur weil eine Einliegerwohnung vermietet wird oder sich jemand als Einzelkämpfer selbständig gemacht hat und sein Büro im Hause hat - das ist noch immer nicht schlüssig und daher nicht einzusehen. Es darf unterstellt werden, dass die übergroße Mehrzahl der Görlitzer in Mehrfamilienhäusern wohnt. Wie soll es da zur "drastischen" Steigerung der Grundpreise für alle anderen Kunden kommen?

Und warum ist die Einteilung nach Wohneinheiten "verwaltungstechnisch ausgeschlossen"? Bei Wohnmietern kann der Wasserverbrauch am ehesten pro Kopf geschätzt werden, und das korreliert wohl kaum mit der Frage, ob eine Einliegerwohnung existiert oder ein Gewerbebetrieb angemeldet ist.

Wenn nun "individuelle Lösungen" mit den Betroffenen in Aussicht gestellt werden, heißt das dann, dass die Regelung im EInzelfall doch nicht durchgesetzt wird? Wie stünde es in solchen Fällen mit der zitierten Gerechtigkeit?

Möglicherweise ist es ja eine Veolia-Strategie, sich auf fixe Kosten zu konzentrieren und variable Kosten auszulagern. Nur kann es sich der Konzern deshalb nicht einfach machen und den Verbraucher mit hohen Fixkostenanteilen ins Boot holen. Und im Sinne des gern zitierten Umweltschutzes, der einen sparsamen Umgang mit dem feuchten Element gebietet, wäre das auch nicht wünschenswert,

meint Ihr Fritz Stänker

Kommentare Lesermeinungen (1)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

WE-bezogene Abrechnung

Von Michael Schmidt am 29.01.2012 - 09:09Uhr
Bin leider erst jetzt auf diesen Kommentar gestoßen und will hinzufügen:

Die generelle Abrechnung nach WE-Zählern ist spätestens nach der gesetzl. Pflicht der Ausstattung aller WE mit WWZ rein technisch kein Problem mehr.

In anderen Städten in Deutschland wird dieses bereits praktitziert. Hier steht kein "Verwaltungstechnischer Ausschluß" dahinter - besser davor - es würden dann nämlich die Versorgungsverluste bis zum Endverbraucher endlich einmal zu Tage treten...

Zum Anderen: 80% Fixkosten - wieviel sind davon Personalkosten und -gehälter? Dieses Verhältnis wäre interessant zu wissen.

MfG Michael Schmidt

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  • Quelle: /FRS
  • Erstellt am 11.05.2007 - 12:23Uhr | Zuletzt geändert am 11.05.2007 - 12:48Uhr
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