Das Schutzschirmverfahren

Görlitz, 29. September 2016. Auch erfolgreiche Unternehmen können, wie in der Vergangenheit Beispiele auch im Landkreis Görlitz zeigten, aus den verschiedensten Gründen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, aber viele Unternehmer setzen sich im Vorfeld nicht genügend mit diesem Thema auseinander. Befindet sich das Unternehmen bereits in einer Krise, ist es besonders wichtig, Kenntnis über frühzeitige Sanierungsmöglichkeiten wie das Schutzschirmverfahren zu haben. Das Inso-Inside Team beispielsweise verfügt über langjährige Erfahrung und Expertise im Bereich der Sanierungsmöglichkeiten und konnte schon vielen Unternehmen helfen, am Ende gestärkt aus der Krise zu gehen.

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Was ist das Schutzschirmverfahren?

Das Schutzschirmverfahren stellt ein frühzeitiges Sanierungsinstrument dar. Viele Unternehmer haben seither von den Vorzügen des Verfahrens profitiert und konnten ihr Unternehmen erfolgreich sanieren.

Im Schutzschirmverfahren wird dem Unternehmen in der Krise in Eigenverwaltung bis zu drei Monate lang Zeit gegeben, "wieder auf die Beine zu kommen". Mit einem vorläufigen Sachwalter werden in dieser Zeit Sanierungsmaßnahmen (dazu gehört ein Insolvenzplan) erarbeitet, ohne dass der Unternehmer währenddessen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie zum Beispiel Pfändungen ausgesetzt ist. Der Insolvenzplan ist im Kern ein Vertrag über einen Vergleich mit Teilzahlungen und enthält sowohl Details über die Sanierung des Unternehmens als auch die Abfindungsquote der Gläubiger.

Darüber hinaus wird das Unternehmen durch staatliche Vergünstigungen und bei den Lohnkosten durch das Insolvenzgeld entlastet, um so mit ausreichend liquiden Mitteln seinen Geschäftsbetrieb weiter fortzusetzen zu können. Beim Insolvenzgeld werden die Löhne und Gehälter für maximal drei Monate von der Bundesagentur für Arbeit übernommen, so dass der Unternehmer in diesem Bereich erhebliche Kosten einspart und seine Arbeitnehmer trotzdem weiter bezahlt werden.

Welche Vorteile bringt das Verfahren für Unternehmer mit sich?

Das Schutzschirmverfahren bringt vielerlei Vorzüge für den Unternehmer mit sich. So ist hervorzuheben, dass der Geschäftsführer bzw. Inhaber die Kontrolle über sein Unternehmen behält und auf das Geschehen im Betrieb einwirken kann.

Vorteilhaft ist zunächst, dass das Schutzschirmverfahren bereits frühzeitig Anwendung finden kann. Wenn sich eine Krise im Unternehmen abzeichnet, ist es oftmals noch nicht zu spät, das Unternehmen zu retten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dabei steht dem Unternehmer stets ein Sachwalter zur Seite, der zudem von ihm frei wählbar ist. Dieser hat weitaus weniger Befugnisse als ein Insolvenzverwalter, kann jedoch, wenn eine geeignete Person betraut wurde, aufgrund langjähriger Erfahrung und Expertise dazu beitragen, den Unternehmer sicher durch wirtschaftlich schwere Zeiten zu führen.

Der Geschäftsbetrieb kann unter dem Schutzschirm regulär fortgeführt werden, was dem Unternehmer ermöglicht, sich voll und ganz auf die Rettung seines Unternehmens zu konzentrieren. Während des Verfahrens muss er sich, wie bereits erwähnt, keine Sorgen um etwaige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie beispielsweise Pfändungen machen, da diese für die Dauer des Verfahrens ausgesetzt sind.

Das Verfahren ist nicht öffentlich, das heißt, dass beispielsweise Lieferanten hierüber keinerlei Kenntnis erhalten und so die Geschäftsbeziehung nicht belastet wird oder ein Imageverlust befürchtet werden muss. Hierdurch wird es dem Unternehmer ermöglicht, sein operatives Geschäft wie gehabt fortzuführen.

Wesentlicher Erfolgsfaktor der Sanierungsverfahren ist die Auswahl des Sachwalters. Hier helfen Dienstleister wie das erwähnte Inso-Inside Team, den für das Unternehmen passenden Sachverwalter auszusuchen. Erfahrungen zeigen, wie wichtig die professionelle Vorbereitung des Verfahrens ist.

Voraussetzungen für das Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren wird nur auf Antrag beim Insolvenzgericht eröffnet. Der Unternehmer hat hierzu beim Gericht sowohl einen eigenen Antrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung als auch einen Antrag auf Eigenverwaltung zu stellen.

Die Sanierung darf nicht offensichtlich aussichtslos sein, es muss also absehbar sein, dass der Betrieb fortgeführt werden kann. Das muss ein in Insolvenzsachen erfahrener Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt oder eine Person mit vergleichbarer Qualifikation dem Gericht gegenüber bescheinigen. Kanzleien wie das Inso-Inside Team unterstützen bei der Bewertung der Unternehmenssituation und der Ausarbeitung einer Strategie.

Resümee

Das Schutzschirmverfahren bietet sich als frühzeitiges Sanierungsinstrument an und hat schon etlichen Unternehmen in der Krise geholfen, wirtschaftlich wieder Fuß zu fassen. Es bringt zudem vielerlei Vorteile für Unternehmer mit, insbesondere entlastende staatliche Vergünstigungen wie das Insolvenzgeld, die Aussetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und die Nichtöffentlichkeit des Verfahrens.

Daher ist es für Unternehmer wichtig, schnell die Initiative zu ergreifen und selbst einen Antrag beim Insolvenzgericht zu stellen, bevor vielleicht Krankenkassen oder Finanzamt einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Fremdantrag) stellen - sollte so ein Fremdantrag als erster gestellt und dem Unternehmer damit zuvorgekommen werden, kann er vom Schutzschirmverfahren keinen Gebrauch mehr machen. In diesem Fall gestaltet es sich weit schwieriger, die eventuellen deutlichen Kosteneinsparungen und Vergünstigungen für die Sanierung des Unternehmens zu nutzen, als wenn er selbst das Schutzschirmverfahren eingeleitet hätte.
Steven Wurtz, Geschäftsführer der Inso-Inside GmbH, hebt hervor: "Wer eine Krisensituation für sein Unternehmen kommen sieht, sollten Sie nicht zögern, zu handeln." Oftmals könne der Unternehmer allein oder mit seinen bisherigen Vertrauten die Konsequenzen der aktuellen Situation nicht ausreichend analysieren, weil zu viele Emotionen im Spiel sind oder ein ehrlicher Widerspruch nicht gewagt werde.

Um gefährdeten Unternehmen den Zugang zum Schutzschirmverfahren zu erleichtern, bietet das an mehreren Standorten vertretene Inso-Inside Kompetenzteam, das auf die Insolvenzberatung gefährdeter Unternehmen bzw. deren Sanierung spezialisiert ist, unverbindliche Beratungsgespräche an. Selbstverständlich werde gegebenenfalls bei der Antragstellung und der Durchführung des Schutzschirmverfahrens geholfen.

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  • Quelle: red | Grafiken: geralt / Gerd Altmann, pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
  • Erstellt am 28.09.2016 - 22:04Uhr | Zuletzt geändert am 29.09.2016 - 12:53Uhr
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