Betrug der Angestellten - Was kann der Arbeitgeber tun?

Görlitz, 7. September 2016. Im Durchschnitt war jeder Arbeitnehmer im Jahr 2015 fast zehn Tage krankgemeldet. Die Kosten, die auf diesem Wege für die Industrie in Deutschland entstehen, gehen inzwischen in den Bereich der Milliarden. Auch deshalb versuchen die Verantwortlichen diese Schwäche der Volkswirtschaft hierzulande so gut wie möglich auszumerzen. Gesundheitsfördernde Programme, die häufigen Leiden wie zum Beispiel Rückenschmerzen frühzeitig vorbeugen sollen, können gewisse Wirkungen zeigen. Doch nicht jeder Arbeitnehmer ist am Ende wirklich so krank, wie er dies selbst dargestellt hat.
Abbildung oben: Nicht unbedingt von Schläue zeugt es, wenn sich Arbeitnehmer wegen rasender Kopfschmerzen krankmelden, aber den ganzen Tag in den sozialen Netzwerken des Internets oder beispielsweise auf ebay unterwegs sein.

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Hohe Ausfallquoten in Deutschland

Genau diese Entwicklung machte sich auch bei einer Detektei in Berlin bemerkbar, die in der letzten Zeit immer mehr zu Lohnfortzahlungsbetrug, Schwarzarbeit und Arbeitszeitbetrug im Einsatz war. Denn so mancher findige Arbeiter kommt noch immer auf die Idee, die Zugeständnisse des Chefs optimal für sich auszunutzen.

Besonders auffällig sind dabei natürlich Fälle, in denen sich einer der Arbeitnehmer gezielt Urlaub erschlichen hat, indem eine Krankheit vorgetäuscht wurde. Wer allerdings diese Art des Krankfeierns für sich in Betracht zieht, begeht einen ganz klaren Betrug, der dem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen kann. Aus diesem Grund ist es bei einem konkreten Verdacht für den Arbeitgeber legitim, eine Observation gegen die Person in die Wege zu leiten. Dies kann ein Weg sein, um selbst mehr Klarheit über die Praktiken zu gewinnen und angemessen reagieren zu können.

Das Fehlverhalten der Angestellten

Es gibt jedoch nicht nur das klassische Krankfeiern, das die Arbeitnehmer hier für sich instrumentalisieren. Immer wieder kommt es zudem vor, dass während einer freigestellten Zeit unter der Fortzahlung der Bezüge eine weitere Arbeitsstelle angenommen wird. Bereits die Tatsache, dass es sich um einen nicht angekündigten Nebenjob handelt, würde dabei für die weiteren Schritte ausreichen. Hinzu kommt, dass diese Stellen zumeist direkt bei den Konkurrenten ausgeschrieben werden.

Eine direkte Entlassung wäre nun natürlich für beide Seiten keine gute Lösung, denn zum einen verliert das Unternehmen einen qualifizierten Mitarbeiter und, zum anderen, wurde im Umgang mit der Situation dessen Schuld noch nicht bewiesen. Eine Observation durch Privatdetektive ist hier eine Option, um die tatsächliche Schuld des Arbeitnehmers aufdecken zu können. Da dies stets unter dem Mantel der Diskretion geschieht, bleibt der Auftrag auch unter Verschluss, falls er keine stichhaltigen Beweise zutage fördern sollte.

Immer mehr Fälle in Deutschland

Gerade die Statistiken zeigen deutlich, dass immer mehr Arbeitgeber von diesem guten Recht Gebrauch machen. Für den gegenseitigen Umgang kann dies nur als förderlich betrachtet werden, denn ansonsten würde auch das Klima im Unternehmen nachhaltig unter einem solchen Vorfall leiden. In der Summe wird die Observation bei einer ungerechtfertigten Lohnfortzahlung so zu einem Weg, um wieder für mehr Gemeinschaftsgefühl und Transparenz in der Firma zu sorgen.

Zugleich darf sie natürlich nur eingesetzt werden, wenn es tatsächlich einen begründeten Verdacht gegen den Mitarbeiter und sein Fehlverhalten in der jeweiligen Situation gibt. Auch der Gesetzgeber hat die Grenzen inzwischen klar definiert, um Missverständnisse von Beginn an ausräumen zu können. Am Ende kann aber bereits eine kurze Phase der Überwachung ausreichend sein, um in der Folge eine fristlose Kündigung aufgrund einer Überführung rechtskräftig durchsetzen zu können.

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  • Quelle: red | Foto Mann am Laptop: Unsplash, Foto leerer Stuhl: sativis, beide pixabay und Lizenz CC0 Public Domain
  • Erstellt am 07.09.2016 - 06:22Uhr | Zuletzt geändert am 07.09.2016 - 07:27Uhr
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