Unternehmen in der Krise

Hannover, 27. April 2016. Wer sich unternehmerisch betätigt, muss auch eine Insolvenz einkalkulieren, sich auf jeden Fall rechtzeitig mit dem Thema befassen. Spätestens, wenn sich eine mögliche Insolvenz abzeichnet, sind Expertise und zielgerichtetes Handeln gefragt. Hinweise zum Insolvenzverfahren für Unternehmen gibt die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Heidenreich Wichardt Rechtsanwälte im nachstehenden Beitrag.

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Warum kann eine gewerbliche Insolvenz drohen?

Seit Bestehen unserer Kanzlei haben wir einen unserer Beratungsschwerpunkte auf das Insolvenzrecht gelegt und dabei jede Menge Erfahrung sammeln können. Dank unserer juristischen Expertise und Fachschulungen arbeiten wir daran, Schäden zu minimieren oder Fortführungsperspektiven eröffnen zu können.

Für eine gewerbliche Insolvenz kann es viele Gründe geben: Manche sind sozusagen "hausgemacht", weil sich Rahmenbedingungen der Märkte ändern oder Mitbewerber mit brutalem Preisdumping Erdbeben auf den Märkten auslösen. In anderen Fällen ist es die mangelhafte Zahlungsmoral von großen Kunden. Die Folge: Kleinere Forderungsausfälle, die zu schleppenden Zahlungen des Unternehmens führen können. Oder aber schlimmer: Der nur noch unregelmäßige Zahlungseingang ruft die "Hausbank" auf den Plan, sie passt die Limits der laufenden Kredite unerwartet an. Dann steigt sofort die Zinsbelastung und Bankdarlehen können eventuell nicht mehr bedient werden.

Schneller als gedacht befindet sich das Unternehmen in einer Abwärtsspirale. Es wird schwer einen Ausweg zu finden, wenn der Unternehmer ganz ohne juristische Begleitung freiwillige Verhandlungs- und Kulanzlösungen sucht.

Was sollten Sie als Unternehmer bedenken?

Als Unternehmer sollten Sie bedenken, dass ein Insolvenzverfahren bzw. die Suche nach Fortführungsperspektiven im heutigen, harten Wettbewerb leider etwas vollkommen Normales und Alltägliches zu sein scheint: Die Statistik spricht von mehr als 10.000 Insolvenzverfahren in jedem Monat des Jahres 2015. Auch wenn die Bedrohung durch die momentane Zahlungsunfähigkeit gegeben ist, sollten Sie sich einem Spezialisten anvertrauen: Ein auf diesem Gebiet spezialisierter Rechtsanwalt ist an sein Berufsgeheimnis gebunden und wird die Herausforderungen Ihres Unternehmens mit Ihnen gemeinsam zu lösen versuchen.

Wenn Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen, dann setzen Sie zudem ein starkes Zeichen: Sie stecken den Kopf nicht in den Sand und werden mit den Gläubigern an einer Lösung arbeiten. Sie werden bei den meisten Gläubigern sogar auf offene Ohren stoßen, denn nichts ist für Gläubiger nervenaufreibender und arbeitsintensiver als ein Schuldner, der sich überhaupt nicht meldet. Und bei dem das Schlimmste – der vollständige Forderungsausfall – zu erwarten wäre.

Welche Lösung ist die richtige?

Im Volksmund und bei Menschen, die noch nie mit einem Rechtsanwalt für Insolvenzrecht in Kontakt waren, wird ein Insolvenzverfahren immer mit der Schließung eines Unternehmens beziehungsweise dessen Abwicklung in Verbindung gebracht. Es gibt jedoch ganz verschiedene Möglichkeiten, um das Unternehmen möglichst weitgehend zu erhalten und den Geschäftsbetrieb fortführen zu können:

1. Sanierung:
Bei der Sanierung mischt sich der juristische Rat mit einer betriebswirtschaftlichen Beratung. Das Ziel ist festzustellen, ob das Unternehmen – nach Abtrennung des bisherigen Fehler und einer teilweisen Tilgung der Forderungen bzw. einem Schuldenmoratiorum – fortführungsfähig ist. Dann kann eine übertragende Sanierung bzw. Freigabe des Betriebs für einen Neustart möglich sein. Bei einer übertragenden Sanierung würde eine wahrscheinlich neue juristische Person gegründet werden, die Teile des Betriebs fortführt und einen unbelasteten Neustart wagen kann.

2. Restrukturierung:
Bei der Restrukturierung handelt es sich um eine gezielte Stärken-Schwächen-Analyse, bei der die Ursachen der Insolvenz und die Stärken des Unternehmens betrachtet werden. Bei den in vielen Branchen üblichen geringen Margen reicht manchmal schon ein kleiner, nicht optimaler Teil des Unternehmens, um in die "roten Zahlen" zu kommen. Es werden deshalb die Organisation des Unternehmens, die Kosten, die Produkte und auch die Finanzstruktur analysiert. Oftmals kann der Turnaround durch kleinere Optimierungen erreicht werden, die Realisierung von stillen Reserven kann zur erheblichen Reduzierung der offenen Verbindlichkeiten beitragen. Hauptvorteil ist die Fortführung des Unternehmens, Nachteil ist die Verabschiedung von alten Gewohnheiten bzw. auch Teilen des Sortiments bzw. von Betriebsteilen.

3. Liquidation:

Sollte weder eine Sanierung noch eine Restrukturierung möglich sein, dann kommt es darauf an, sowohl für die Gläubiger als auch die bisherigen Eigentümer eine bestmögliche Verwertung zu erzielen. Ihr Rechtsbeistand nutzt seine Erfahrungen, um möglichst nahe an die Marktpreise zu kommen. Der Nachteil der Liquidation ist, dass praktisch alle Vermögensgegenstände veräußert werden. Vorteil ist, dass die Verbindlichkeiten möglichst weitgehend erfüllt werden und bei Rechtsformen mit nicht persönlicher Haftung am Unternehmer kein Schuldenberg "kleben" bleibt.

4. Das Schutzschirmverfahren ESUG:
Unsere Kanzlei kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Insolvenzantragsstellung für Ihr Unternehmen übernehmen und zusätzlich ein Schutzschirmverfahren zur Sanierung anregen. Vorteil dabei ist, dass der Unternehmer eigenständig handeln kann, allerdings viele Voraussetzungen einhalten muss.

Fazit

Welche Lösung die richtige für Ihr Unternehmen ist, sollte stets ein Experte ermitteln. Unsere Rechtsanwaltskanzlei Heidenreich Wichardt Rechtsanwälte ist genau darauf spezialisiert. Als fachspezifische Rechtsanwälte im Insolvenzrecht erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Lösung und stehen Ihnen über den gesamten Prozess mit unserer Expertise zur Verfügung.

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  • Quelle: red | Foto/Grafik: geralt / Gerd Altmann, pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
  • Erstellt am 27.04.2016 - 20:16Uhr | Zuletzt geändert am 27.04.2016 - 20:52Uhr
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