"Glos" im Hals

Berlin, 20. März 2007. Am 14. März 2007 hat das Kabinett den Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 verabschiedet. International wettbewerbsfähige Steuersätze für alle Unternehmen am Standort Deutschland, die Einschränkung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen zu Lasten der deutschen Steuerzahler sowie eine Gesamtentlastung von 5 Mrd. Euro sind die Kernelemente dieser Reform.

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Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 - ist wirklich alles Gold, was glänzt? Kommentar

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Mit dem heutigen Beschluss zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008 werden die politischen Eckpunkte, die wir Sommer 2006 vereinbart haben, umgesetzt. Wir senden damit ein außerordentlich wichtiges Signal an alle Unternehmen in Deutschland und internationale Investoren, für die wir auch mittel- und langfristig ein attraktiver Standort sein wollen."

Bei den Steuersatzsenkungen für Unternehmen, deren durchschnittliche Belastung in Deutschland derzeit im internationalen Vergleich an der Spitze liegt, ging es der Bundesregierung um eine ausgewogene Verteilung von Entlastungen und notwendiger Gegenfinanzierung. Mit der Begünstigung einbehaltener Gewinne bei Personenunternehmen wird eine Gleichbehandlung mit Kapitalgesellschaften sichergestellt.

Bundesminister Glos: "Bei der Unternehmensteuerreform ging es mir insbesondere auch um die Entlastung der Personenunternehmen und damit des Mittelstandes. Schließlich sollen alle Unternehmen, die in besonderer Weise Werte und Beschäftigung in Deutschland schaffen, von der Reform profitieren. Dies ist uns mit der Begünstigung einbehaltener Gewinne gelungen. Für kleinere Personenunternehmen wird es mit dem Investitionsabzugsbetrag ganz unabhängig von Gewinnentnahmen zusätzliche Investitionsanreize geben."

Bundesminister Glos ließ aber auch erkennen, dass er den Kreis der vom Investitionsabzugsbetrag profitierenden mittelständischen Unternehmen gern noch etwas ausgeweitet hätte, um die Balance zwischen Entlastung und Gegenfinanzierung auch im Bereich des kleinen Mittelstandes sicherzustellen. Im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens sollen deshalb entsprechende Maßnahmen geprüft werden.


Kommentar:

"Wem der große Wurf gelungen..." – nun hat es wieder nicht geklappt. Sicher ist nur eins: Bürokratie und die Auslastung der Finanzgerichte sowie der Aufwand der Steuerberater werden weiter wachsen.

Der Investitionsabzugsbetrag ersetzt die Ansparabschreibung. Diese war gerade für Kleinunternehmer, die häufig stark schwankende Jahresergebnisse vorlegen, ein Instrument, die Steuerlast guter Jahre mit der schlechter Jahre etwas auszugleichen - zum eigenen und durchaus, wegen der eintretenden Verzinsung, auch zum Vorteil des Staates. Wobei ehrlicher Weise anzumerken ist, dass durch die Umgehung der Steuerprogression der Vorteil - der auch als eine winzige, aber wirksame Wirtschaftsförderung bezeichnet werden könnte - unterm Strich beim Unternehmer lag. Ob der Wegfall dieser Möglichkeit "Investitionsanreize" schafft, sei dahingestellt. Eher sieht sich der Unternehmer unter dem Zwang zu investieren, was u.U. für die Liquidität spannend werden dürfte, oder zu zahlen, was der Liquidität ebenfall zusetzt.

Schon wesentlich früher dürfte die Abschaffung des halbjahresgenauen Abschreibungsbeginns nach hinten losgegangen sein, denn der ehedem beliebte Blick in die Portokasse zum Jahresende, der dazu verleitete, das Restgeld unter das Investmittel anbietende Volk zu bringen, macht nun keinen steuerlichen Sinn mehr. Die 1,5%-Dienstwagenbesteuerungsregel war auch nicht gerade eine Absatzförderprogramm für die Autoindustrie, sondern eine eiskalte fünfzigprozentige Steuererhöhung für den, der Fahrtenbücher als einfach nur lästig empfindet.

Schon jetzt dürfen Kapitalgesellschaften die Vorfreude auf den "Abschreibungs-Pool" für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) genießen.

Wie die " Begünstigung einbehaltener Gewinne bei Personenunternehmen" praktisch realisiert werden soll, kann man allmorgendlich im Kaffeesatz lesen. Und bei Geringsteuerzahlern, so mutmaßt der Laie, handelt es sich eher um eine drastische Steuererhöhung. Wer eigentlich hat jemals die steuerliche Gleichbehandlung voll haftender Personenunternehmen mit haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften gefordert?

Eine Kultur der Selbständigkeit entsteht so nicht. Wer als zukünftiger Kleinunternehmer seine Neugründung sorgfältig durchrechnet wird immer öfter sagen: Lieber nicht. Informationsveranstaltungen für Gründungsinteressenten gestalten sich angesichts der anzukündigenden bürokratisch-vorschriftlich-steuerlichen Bedrohungen und Ungewissheiten zu Abschreckungsinstrumenten, die zur Erkenntnis zwingen: Lieber nicht.

Und für kleine Unternehmen bis hin zum Einzelkämpfer steht das heißt das Signal: Auf nach Böhmen!

Verbindlichen steuerlichen Rat holen Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater,

empfiehlt Ihr Fritz Stänker

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  • Quelle: /FRS
  • Erstellt am 20.03.2007 - 20:55Uhr | Zuletzt geändert am 12.10.2021 - 11:37Uhr
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