Arbeiten im Home Office: Tipps und Tricks beim Einrichten

Görlitz, 29. Juli 2015. Mehr und mehr Arbeitnehmer arbeiten zu Hause. Und wer viele Stunden am Computer sitzt, braucht bald einen eigenen Arbeitsbereich, wenn nicht gar ein komplettes Arbeitszimmer. Der Arbeitsplatz im Home Office muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Der Görlitzer Anzeiger hat einige davon zusammengestellt.
Foto: © istock.com/KristianSeptimiusKrogh

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Grundausstattung eines Arbeitsplatzes zu Hause

Ein Computerarbeitsplatz braucht einen leistungsstarken Internetzugang. Um festzustellen, welche Schnelligkeit der Anschluss aufweist, hilft ein DSL-Vergleich weiter. Nach Angabe der örtlichen Telefonvorwahl und der gewünschten Geschwindigkeit geben die Ergebnislisten sofort Auskunft darüber, welche Anbieter und welche Tarife am Standort verfügbar sind.

Eine stabile und leistungsfähige Internetleitung sollte mindestens 16.000 KByte pro Sekunde aufweisen. Dann ist auch das zeitgleiche Surfen und Telefonieren übers Internet störungsfrei möglich. Ist die technische Grundausstattung vorhanden, geht es daran, den Arbeitsplatz einzurichten.

Ergonomie am Arbeitsplatz

Da das Arbeiten im Büro und das lange Sitzen auf Bürostühlen häufig zu Rückenschmerzen führt, ist ein ergonomischer Arbeitsplatz wichtig.

Auch zu Hause sollten Arbeitnehmer in einer gesunden Körperhaltung und unter guten Lichtverhältnissen arbeiten. Im Prinzip gelten für das Home Office dieselben Anforderungen wie für den Arbeitsplatz im Büro des Arbeitgebers.

Diese Tipps sollten für das Home Office Berücksichtigung finden:

    1. Ungestörte Umgebung: Im Home Office sollten Arbeitnehmer ruhig und ungestört arbeiten können. Der Bildschirm sollte so aufgestellt sein, dass weder Lichtreflexe noch blendende Sonnenstrahlen die Sicht beeinträchtigen.

    2. Arbeitshöhe von Tisch und Stuhl: Die richtige Position nehmen Personen am Schreibtisch ein, wenn sich die Tischplatte in etwa auf Ellbogenhöhe befindet. Perfekt sind höhenverstellbare Tische. Ist das nicht gegeben, sollte zumindest ein höhenverstellbarer Stuhl vorhanden sein, damit die Sitzhaltung entsprechend regulierbar ist. Hängen dabei die Füße in der Luft, brauchen kleinere Menschen eine Fußstütze. Falls ein neuer Schreibtischstuhl angeschafft wird, sollte er eine gute Polsterung und eine mehrfach verstellbare Rückenlehne sowie Sitzflächen aufweisen.

    3. Hilfsmittel im Home Office: Am heimischen Schreibtisch mit Laptop oder Notebook zu arbeiten erfordert zusätzliche Hilfsmittel. Maus, Tastatur, externer Bildschirm und gegebenenfalls Notebookständer verbessern die Arbeitsumgebung.

    4. Abstand Monitor: Die Distanz zwischen Augen und Bildschirm sollte in etwa eine Armlänge betragen. Weist der Bildschirm mehr als 21 Zoll auf, darf der Abstand auch etwas Größer ausfallen.

    Die gesetzliche Unfallversicherung VBG informiert in umfangreichen Broschüren und online zum Thema Ergonomie am Arbeitsplatz.

    Arbeitsorganisation mit Arbeitgeber abstimmen

    Ein Arbeitsplatz zu Hause hat nicht nur Vorteile für den Arbeitnehmer. Auch Arbeitgeber schätzen die Einsatzbereitschaft von Mitarbeitern, die zu Hause Privates und Berufliches koordinieren können. Gerade deshalb ist es wichtig, mit dem Arbeitgeber feste Arbeitszeiten abzusprechen und zu klären, in welchem Zeitfenster sie erreichbar sein müssen. Das sollte schriftlich fixiert werden, ansonsten besteht schnell die Gefahr, dass der Arbeitnehmer 24 Stunden am Tag und an sieben Tagen in der Woche zu Hause erreichbar wird. Das ist purer Stress und sollte vermieden werden. Freizeit und Erholung dürfen nicht zu kurz kommen.

    Wer noch nie zu Hause gearbeitet hat, wird möglicherweise Probleme mit der Disziplin bekommen. Deshalb ist es wichtig, eine gute Tagesstruktur aufzubauen. Mittagszeit und Kaffeepause sollten ebenso dazugehören, wie gelegentlich ein kurzer Spaziergang um den Block. Das entspannt und steigert die Motivation.

    Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber

    Auch wenn der Arbeitsplatz zu Hause ist, so greifen doch gesetzliche Pflichten für beide Seiten. Das Arbeitszeitgesetz regelt unter anderem Sachverhalte zu Arbeitszeiterfassung, zur Informationspflicht der Beschäftigten, zu ergonomischen und hygienischen Arbeitsbedingungen. Wem dieses Thema fremd ist, der sollte sich über Arbeitsgesetze online und offline informieren.

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  • Quelle: red | Foto: © istock.com/KristianSeptimiusKrogh
  • Erstellt am 29.07.2015 - 03:30Uhr | Zuletzt geändert am 29.07.2015 - 04:00Uhr
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