Mit einem ergonomischen Arbeitsplatz zum zufriedenen Arbeitnehmer

Görlitz, 23. Juli 2015. Die Arbeit im Büro kann mehr Gefahren bergen, als man anfänglich erwartet. Jährlich verzeichnen Büroarbeitsplätze rund 20 000 Unfälle, nach einer DAK-Studie litten 2012 knapp 19 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland an Rückenschmerzen. Arbeitsplatzbedingte körperliche Schmerzen führen neben erhöhten Ausfallzeiten des Personals zu einer deutlichen Minderung der Effizienz und Produktivität. Den zum Teil erheblichen Problemen, die durch eine fehlerhafte Arbeitsplatzeinrichtung hervorgerufen werden können, wird durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchuG) sowie die Bildschirmarbeitsverordnung (BildschArbV) gesetzlich entgegengewirkt.

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Ergonomische Arbeitsplätze fördern Leistung und steigern Arbeitnehmerzufriedenheit

Da der Arbeitnehmer meist acht Stunden im Büro verbringt und dabei die Haltung wenig ändert, ist es notwendig, von vornherein eine möglichst natürliche und entspannte Positionierung zu fördern. Dafür sollte im Falle eines Bildschirmarbeitsplatzes dafür gesorgt werden, dass der Bildschirm direkt vor dem Arbeitnehmer steht und nicht bspw. schräg rechts von ihm. Die natürliche Sitzhaltung wird durch einen Arbeitstisch von 100 bis 150 Zentimeter Höhe sowie eine Mindesthöhe des Drehstuhles von 75 Zentimetern begünstigt.

Idealerweise sollte der Arbeitstisch stufenlos verstellbar bis zu einer Höhe von 1.250 Zentimetern ausziehbar sein. Dies ermöglicht es dem Arbeitnehmer, einen gewissen Teil der Arbeitszeit stehend, den Rest sitzend zu verbringen - die AOK empfiehlt ein Verhältnis von 1:2. Durch diese Maßnahmen kann bereits einem erheblichen Teil der Ursachen für Rückenschmerzen vorgebeugt werden. Durch zusätzliche einfache Rückenübungen wie regelmäßiges Strecken, Wirbelsäulendehnung, Schulterkreisen sowie einer kontrollierten Abwechslung von An- und Entspannung werden Verkrampfungen abgewehrt.

Gerüstet für jeden Notfall

Nicht jeder denkt bei der Arbeitsplatzausstattung als erstes an etwas Banales wie einen Verbandskasten. Tatsächlich ist dieser jedoch in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben - und das zu recht. Verbandskästen, die den DIN-Normen entsprechen, finden sich in allen Büroausstattungsgeschäften und -Online-Shops.

Ebenso ist nach §4 Abs 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) jeder Arbeitsplatz mit genügend einsatzfähigen Feuerlöschern und Notfallbeleuchtungen (aka Taschenlampen) auszustatten.

Der ideale Arbeitsplatz: ein kontinuierlicher Prozess

Um durchgehend die Zufriedenheit der Arbeitnehmer sicherzustellen, sind regelmäßige Mitarbeiterbefragungen und Evaluationsbögen unabdingbar. Das Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft Saarbrücken hat für die gewinnbringenden Informationen eines solchen Fragebogens folgende wichtige Aspekte zusammengefasst:

    • Urteil aus Sicht des Arbeitnehmers bzgl. gesundheitsfördernder Bedingungen am Arbeitsplatz
    • Bewertung der allgemeinen Zufriedenheit, Effizienz und Gesundheit des Personals
    • Impulse zur Besserung der Situation

    Die Mitarbeiterbefragung erfüllt neben den oben aufgelisteten Hauptaspekten noch einen wichtigen, psychologischen Nebeneffekt: Das Personal fühlt sich wahrgenommen und eingeschlossen in den Prozess der Mitarbeiterzufriedenheit.

    Durch die anfängliche Einrichtung des Arbeitsplatzes gemäß ArbSchuG, BildschArbV und ArbStättV sowie die kontinuierliche Evaluation der Situation und die Information der Arbeitnehmer über wichtige Sicherheits- und Gesundheitsaspekte am Arbeitsplatz können Effizienz, Zufriedenheit und folglich auch Arbeitsklima erheblich verbessert werden.

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    • Quelle: red | Foto: Mann am Schreibtisch: StartupStockPhotos, pixabay, Lizenz CC0 Public Domain; Büroeinrichtung: PR
    • Erstellt am 23.07.2015 - 12:01Uhr | Zuletzt geändert am 23.07.2015 - 12:58Uhr
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