Mahnbescheid per Mausklick

Dresden. Künftig werden Mahnverfahren der sächsischen Justiz elektronisch und zentral bearbeitet. Das hat gestern der Sächsische Landtag beschlossen. Der Staatsvertrag zur Bildung eines gemeinsamen Mahngerichts der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen tritt - wenn auch die anderen beteiligten Landtage zustimmen - am 1. Mai 2007 in Kraft. Damit wird zugleich das automatisierte Mahnverfahren im Freistaat Sachsen eingeführt.

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Recht als Standortfaktor

"Ein Mausklick wird zukünftig genügen, um gegen einen säumigen Schuldner einen Mahnbescheid zu erhalten. Mahnbescheide können dann rund um die Uhr vom heimischen Computer aus online beantragt werden. Die Automatisierung bietet alle Vorzüge der modernen Kommunikationstechnik: Sie beschleunigt die Verfahren und ist kostengünstiger als die bisherige manuelle Bearbeitung. Das stärkt den für die Wirtschaft wichtigen Standortfaktor Recht in Sachsen", erläuterte Justizminister Geert Mackenroth.
Ab dem 1. Mai 2007 solle die Zweigstelle Staßfurt des Amtsgerichts Aschersleben in Sachsen-Anhalt zentral alle Mahnverfahren der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen automatisiert bearbeiten.
Hintergrund:

Mahnverfahren:

Das Mahnverfahren ist ein einfacher und billiger Weg, um eine Geldforderung durchzusetzen. Es vermeidet ein oft langwieriges und teures streitiges Verfahren vor Gericht. Im Jahr 2005 wurden in Sachsen rund 127.000 Mahnverfahren bearbeitet.

Das Amtsgericht, das den Mahnbescheid erlässt, prüft nicht, ob der vom Gläubiger bezeichnete Anspruch tatsächlich besteht. Geht der Schuldner gegen den Mahnbescheid nicht vor, kann auf Antrag des Gläubigers nach zwei Wochen ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden. Mit diesem kann der Gläubiger - wie mit einem Urteil - die Zwangsvollstreckung betreiben und beispielsweise einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

Ab dem 1. Mai 2007 gilt für den Mahnantrag folgendes:

Schriftlicher Antrag
Für einen schriftlichen Antrag müssen die gesetzlich vorgeschriebenen EDV-Vordrucke verwendet werden, die im Schreibwarenhandel erhältlich sind. Wie die Vordrucke ausgefüllt werden, wird in den beigefügten "Ausfüllhinweisen" ausführlich erläutert. Bei Fragen können sich die Bürger an das Zentrale Mahngericht in Staßfurt oder an die Rechtsantragsstelle bei dem Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz wenden.

Antrag Online:
Einige Bundesländer - darunter auch Sachsen ab 1. Mai 2007 - bieten ferner die Möglichkeit an, dass Antragsteller ihre Mahnanträge im Internet ausfüllen können. Sie werden dabei durch eine komfortable Ausfüllhilfe mit Hinweisen unterstützt. Der im Internet ausgefüllte Antrag muss anschließend in das gesetzlich vorgeschriebene Papierformular ausgedruckt und unterschrieben an das Zentrale Mahngericht in Staßfurt gesandt werden. Daneben können die Anträge auch online über Internet an das Zentrale Mahngericht gesandt werden; die Antragsteller benötigen hierfür eine Chipkarte mit einer digitalen Signatur.

Darüber hinaus bietet Sachsen mit dem Barcode-Verfahren eine neue Möglichkeit der Antragstellung auf Blankopapier, also ohne Verwendung des amtlichen Vordrucks an. Über das Portal www.online-mahnantrag.de können die Antragsdaten eingegeben und auf weißem Standardpapier ausgedruckt werden. Auf diese Weise ist es möglich, Mahnbescheidsanträge zu stellen, ohne den amtlichen Vordruck zu kaufen und zwingend verwenden zu müssen.

Siehe http://www.online-mahnantrag.de

Elektronisches Datenaustauschverfahren

Gläubiger, die regelmäßig Mahnbescheide beantragen und hierfür eine eigene Software einsetzen (Rechtsanwälte, Behörden, größere Firmen), können in den Bundesländern, in denen das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren eingesetzt wird, unter bestimmten Voraussetzungen zur Antragstellung im elektronischen Datenaustausch zugelassen werden. Die Anträge können dann als Datensätze entweder auf Datenträgern eingereicht oder per Internet unter Nutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) an das Zentrale Mahngericht geschickt werden.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 15.03.2007 - 10:07Uhr | Zuletzt geändert am 15.03.2007 - 10:07Uhr
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