Höhere Verzugszinsen

Frankfurt am Main. Zum 1. Januar 2007 ist der Basiszinssatz von 1,95 Prozent auf 2,7 Prozent erhöht worden. Die Erhöhung hat wiederum Auswirkungen auf den an den Basiszins gekoppelten Verzugszins, wie die IHK zu Schwerin mitteilt.

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Basiszinssatz gestiegen

Nun gilt: Wenn der Schuldner ein Privatkunde ist, beträgt der Verzugszins - in Abhängigkeit von den Allgemeinen Geschäfsbedingungen des Lieferanten - bis zu 7,7 Prozent. Ist das Geschäft jedoch der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit des Kunden zuzurechnen, beträgt der Verzugszins höchstens 10,7 Prozent.

In Verzug gesetzt wird gewöhlich mit der ersten Mahnung. Gewerbliche und freiberufliche Kunden geraten automatisch auch dann in Verzug, wenn sie 30 Tage nach Zugang bzw. Fälligkeit die Rechnung nicht bezahlt haben. Bei einem Privatkunden gilt die 30-Tage-Frist nur dann, wenn vorab ausdrücklich darüber belehrt wurde.

Basiszinssatz:
http://www.bundesbank.de

Berechnung der Verzugszinsen:
http://www.basiszins.de

Tipp:
Besprechen Sie das Thema mit Ihrer Kammer, Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 04.03.2007 - 23:02Uhr | Zuletzt geändert am 04.03.2007 - 23:12Uhr
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