Förderung direkt an Unternehmen

Dresden. Für einen Wettbewerbsvorsprung müssen kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen "das Rad nicht neu erfinden". Der Freistaat unterstützt sie, wenn sie neueste Produkt- oder Verfahrensinnovationen von Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen übernehmen wollen.

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Neue Förderrichtline für Technologietransfer

"Mit unserer neuen Technologietransfer-Förderung wollen wir dieses große Potenzial für den Mittelstand besser nutzbar machen und den Transfer von Know How intensivieren", so Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Thomas Jurk zur heute im Kabinett beschlossenen Richtlinie.

Zu diesem Zweck wurde der Kreis der Antragsteller geöffnet: Die Förderung geht jetzt direkt an die kleinen und mittleren Unternehmen, also diejenigen, die innovative Technologien nutzen, statt wie bisher an die Vermittler (Technologiezentren). Die Förderquote beträgt 45 Prozent. Technologieorientierte Existenzgründer und junge Unternehmen (Antragstellung bis zwei Jahre nach Gründung) erhalten bei der Inanspruchnahme von Beraterdienstleistungen und bei erstmaliger Antragstellung eine um fünf Prozentpunkte erhöhte Förderquote.

Für die Unterstützung von Technologietransfermaßnahmen ist in der Strukturfondsperiode 2007 bis 2013 eine Kofinanzierung aus EFRE-Mitteln vorgesehen. In diesem Zeitraum stehen insgesamt 57 Mio. Euro zur Verfügung.

"Die Förderung soll dazu beitragen, die Innovationskraft der mittelständischen Unternehmen zu stärken und das technische und finanzielle Risiko zu mindern, das häufig mit der Integration neuer Technologien in betriebliche Prozesse verbunden ist", benennt Jurk die Ziele der neuen Richtlinie.

Jurk forderte die Unternehmen auf, die gebotene Förderung auch zu nutzen. Das stärke die internationale Wettbewerbsfähigkeit des sächssichen Mittelstandes und sichere Arbeitsplätze.


Was ist Technologietransfer?

Technologietransfer ist die Übertragung technologischen Wissens von Technologiegebern zu Technologienehmern (hier: Kleine und mittlere Unternehmen, so genannte KMU) zur Vorbereitung und Realisierung von Produkt- und Verfahrensinnovationen. Technologiegeber können Universitäten, Fachhochschulen, universitäre und außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen sein sowie Unternehmen, die zum Technologienehmer keine Lieferbeziehungen haben oder hatten.

Förderfähige Technologietransferprojekte beinhalten die Übertragung bereits entwickelter Produkt- und Verfahrensinnovationen unmittelbar vom Technologiegeber oder mit Unterstützung eines Technologiemittlers auf einen oder mehrere Technologienehmer (KMU), die ihren Sitz in Sachsen haben.

Technologiemittler, die externe Beratungsleistungen für Technologienehmer erbringen, können Technologiezentren (Technologieagenturen, Technologietransferzentren, Technologiegründerzentren, Transferstellen der universitären und außeruniversitären Einrichtungen) sowie Beratungsunternehmen sein.

Die Richtlinie tritt am 14. Februar 2007 in Kraft.
Anträge können bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB), Abteilung Technologieförderung eingereicht werden.

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  • Quelle: /TEB
  • Erstellt am 14.02.2007 - 01:27Uhr | Zuletzt geändert am 14.02.2007 - 01:27Uhr
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