Bedingung für Golfplatz Neuberzdorfer Höhe erfüllt - Bebauungsplan genehmigt

Markersdorf | Görlitz, 2. Oktober 2014. Der Bebauungsplan für den "Golfplatz - Neuberzdorfer Höhe" in unmittelbarer Nähe des Berzdorfer Sees (Görlitzer See) war am 29. Oktober 2009 genehmigt worden - allerdings nur unter einer Bedingung. Die hat die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) im Sommer erfüllt. Das meldet die Webseite www.markersdorf.de.

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Grünes Licht für Golfplatz am Berzdorfer See

Der Planungsverband Berzdorfer See hatte den Bebauungsplan BS 01 als Satzung am 10. August 2009 beschlossen. Die Genehmigung des Bebauungplanes durch die höhere Verwaltungsbehörde erfolgte jedoch nur unter einer Bedingung: "Der Bebauungsplan kann durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB erst in Kraft gesetzt werden, wenn über die Entwässerungssysteme im laufenden bergrechtlichen Verfahren abschließend entschieden wurde."

Mit einem Schreiben vom 11. Juli 2014 hatte die LMBV mitgeteilt, dass die oben genannte Bedingung der Bebauungsplangenehmigung erfüllt ist. Draufhin wurde der Bebauungsplan vom Landratsamt Görlitz am 23. Juli 2014 mit dem Genehmigungsvermerk versehen.

Weitere Details aus dem LMBV-Schreiben und die vom Golfplatzbau betroffenen Grundstücke nennt die Markersdorfer Webseite, die auch den Lageplan veröffentlicht hat.

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  • Quelle: red | Fotos: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 02.10.2014 - 08:20Uhr | Zuletzt geändert am 02.10.2014 - 08:49Uhr
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