Ex-Geschäftsführerin der ETU Abfallbehandlung freigesprochen
Altbernsdorf, 7. März 2014. Ergebnis der Hauptverhandlung des Amtsgerichtes Görlitz am 3. März 2014: Freispruch für Heike Wieland, ehemals Geschäftsführerin der Eigenschen Trocken- und Umwelttechnik GmbH (ETU). In ihrer Anklage hatte die Staatsanwaltschaft Görlitz der Frau vorsätzlichen unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen vorgeworfen. Konkret ging es um 426 Fässern mit rund 86 Tonnen magnesiumhaltiger Filterstäube, die am 1. August 2012 vom Betriebsgelände der ETU über ein Lager in Lauingen zum größten Teilweiter in ein Stahlwerk in Rumänien gebracht wurden.
Umweltamt des Landkreises Görlitz empfiehlt Berufung
Das Umweltamt des Landkreises Görlitz hatte damals die Staatsanwaltschaft über den Transport der Filterstäube nach Lauingen informiert - in seinen Augen war das nicht rechtskonform. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden von Amts wegen die Geschäftsführerin aufgenommen, Ergebnis war eine Anklage vor dem Amtsgericht Görlitz, die zum jetzigen Freispruch führte. Wie das Landratsamt Görlitz in diesem Zusammenhang mitteilt, sei das Urteil nach seiner Kenntnis noch nicht rechtskräftig.
Trotz des Freispruchs bleibt das Landratsamt Görlitz bei seiner Einschätzung, dass es sich bei den von März 2009 bis zum Abtransport am 1. August 2013 bei der ETU befindlichen magnesiumhaltigen Filterstäuben um gefährlichen Abfall handelte. Allerdings kann es selbst nicht dagegen vorgehen, weil der Landkreis Görlitz am Verfahren nicht beteiligt war - Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen kann nur die Staatsanwaltschaft.
Ferner teilt das Umweltamt des Landkreises Görlitz mit: "Die Fässer mit den Filterstäuben sind als gefährlicher Abfall von der Erzeugerfirma deklariert und von der ETU GmbH als solche angenommen worden. Sie lagerten die gesamte Zeit bei der ETU GmbH ohne in dieser Zeit in irgendeiner Weise einer technischen Behandlung unterzogen worden zu sein. Insofern fehlte es an einem durchlaufenen Verwertungsverfahren, wie es § 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Ende der Abfalleigenschaft (und damit zum Produkt wird) voraussetzt."
Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Abfälle alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder muss. "Dies traf sowohl für die ETU GmbH zu, als auch für den Erzeuger der Abfälle", so das Umweltamt weiter, "Die Filterstäube waren als Produktionsrückstände ohne Zweckbestimmung beim Erzeuger angefallen, bei der ETU konnten diese Abfälle wegen der gefährlichen Eigenschaften nicht technisch behandelt oder aufbereitet werden. Die ETU GmbH musste sich der Fässer entledigen, da die Filterstäube keinen weiteren Verwertungsschritt durchliefen, wie zum Beispiel das Herstellen einer definierten Zusammensetzung zum Einsatz als Entschwefelungsmittel im Stahlwerk in Rumänien. Diese definierte Zusammensetzung wurde erst im Stahlwerk in Rumänien hergestellt."
Die Sicht des Umweltamtes des Landkreises Görlitz ist folgende: "Die Behauptung der ETU GmbH, sie habe die Fässer ohne weiteres verbringen dürfen, weil es sich nicht um Abfälle sondern um Produkte gehandelt habe, ist angesichts dieser Sachlage und ungeachtet jeglicher juristischer Definition nicht einmal ansatzweise nachvollziehbar. Das Gefährdungspotenzial dieser Abfälle ließ sich ohne Anwendung eines Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens nicht reduzieren oder kontrollieren!"
Gleichzeitig bestätigt das Umweltamt, dass für etwa ein Viertel der Filterstäube der zulässige Entsorgungsweg beschritten wurde. Dieser Anteil war in einem Gefahrstofflager in Duisburg zwischengelagert worden und konnte, so das Umweltamt, von der dortigen zuständigen Behörde auf den zulässigen Entsorgungsweg nach Durchlaufen des internationalen Notifizierungsverfahrens als Abfall in das Stahlwerk nach Rumänien zur Verwertung gebracht werden.
Wegen seiner Auffassung hat das Umweltamt des Landkreises Görlitz der Staatsanwaltschaft empfohlen, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
In den letzten Jahren hatte sich eine Bürgerinitiative gegen die ETU gerichtet.


ETU und Folgeschäden
Von Jens am 09.03.2014 - 11:10Uhr
Wie man lesen kann, geht es überhaupt nicht um eine mögliche Umweltgefährdung, sondern darum, ob es Abfälle oder Produkte in den Fässern waren. Das zeigt schon die Scheinheiligkeit der Kampagne, welche seit einigen Jahren gegen das Unternehmen und die damalige Geschäftsführerin von selbsternannten "Rettern der Menschheit", aber eben auch von Amtspersonen wie dem Landrat Lange und dem Bürgermeister Hänel von Schönau-Berzdorf gführt wird.
Es geht wohl auch nicht mehr um die Sache, sondern um's Prinzip, wie man der Äußerung des Landratsamtes entnehmen kann. Welchen Schaden man dem ohnehin äußerst schwachen Wirtschaftsstandort verursacht, sei dahin gestellt. Der ehemaligen Geschäftsführerin hat man ja schon alles zerstört, sie ist ihren Job los, ihr Ruf ist bis in alle Ewigkeit beschädigt (das Netz vergisst nie!) und persönlich geht so etwas auch nicht spurlos vorbei.
Urteil ETU
Von Mike Altmann am 08.03.2014 - 11:56Uhr
Die Staatsanwaltschaft hat selbst auf Freispruch plädiert. Wie kann sie da Revision beantragen? Und wie kommt das Umweltamt das Landkreises dazu, eine solche Empfehlung auszusprechen? Geht es am Ende um einen Privatkrieg auf dem Rücken eines Unternehmens?

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- Quelle: red
- Erstellt am 07.03.2014 - 19:16Uhr | Zuletzt geändert am 07.03.2014 - 19:53Uhr
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