Neues Recht für Vermittler von Versicherungen verbessert Verbraucherschutz

Berlin. Am 22. dezember 2006 ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie über die Versicherungsvermittlung umgesetzt. Das Gesetz unterwirft die bislang frei zugänglichen Berufe der Versicherungsvermittler und Versicherungsberater künftig einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht.

Anzeige
cms[SKYSCRAPER]

Brot für die Industrie- und Handelskammern

Dazu werden in der Gewerbeordnung Vorschriften über die Qualifikation von Vermittlern, eine Kundengeldsicherung, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung sowie - in das Versicherungsvertragsgesetz - Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden beim Abschluss eines Versicherungsvertrages eingeführt. Zuständig für die Erlaubniserteilung und Registrierung sind die Industrie- und Handelskammern.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Dass die Versicherungsvermittler in allen EU-Staaten jetzt nach einheitlichen Grundsätzen arbeiten können, gehört zu einem zusammenwachsenden Europa. Mit dem Gesetz haben wir einen ausgewogenen Kompromiss gefunden, der nicht nur die Vorgaben der Richtlinie umsetzt, sondern vor allem das Gleichgewicht zwischen Verbraucherschutz und den unvermeidbaren Kosten wahrt. So haben wir z.B. für die Vermittlung kleiner produktbezogener Versicherungen Erleichterungen geschaffen; damit konnte für Reisebüros und den Einzelhandel eine praxisgerechte Lösung erreicht werden."

Die Industrie- und Handelskammern, die Versicherungsunternehmen und -vermittler haben fünf Monate Zeit zur Vorbereitung auf dies profunden Änderungen, da das Gesetz erst am 22. Mai 2007 in Kraft treten wird. Eine Verordnung zur Konkretisierung, insbesondere bezüglich der künftig vorgeschriebenen Sachkundeprüfung für Vermittler und das Registrierungsverfahren wird zeitgleich in Kraft treten.

Die neuen Beratungs- und Informationspflichten sollen helfen, dass der Verbraucher den Versicherungsschutz erhält, den er nachfragt und der in seiner persönlichen Situation notwendig ist; die Dokumentation der Beratung bringt Verbrauchern wie auch Vermittlern mehr Rechtssicherheit. Darüber hinaus wird der Vermittlermarkt in der Europäischen Union harmonisiert; die Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Vermittlungs- und Beratungstätigkeit werden erheblich vereinfacht.

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: /BMWA061222
  • Erstellt am 23.12.2006 - 11:04Uhr | Zuletzt geändert am 23.12.2006 - 11:09Uhr
  • drucken Seite drucken