Südwestumfahrung der Landeskrone nicht vor 2025

Landkreis Görlitz. Die Görlitzer Landkreisverwaltung zeigt sich enttäuscht über den für die kommunale Seite recht überraschend beschlossenen Landesverkehrsplan (LVP) Sachsen 2025 (das sächsische Kabinett hatte den LVP am 25. September 2012 abgesegnet). Überrascht sei man vor allem deswegen, ist aus dem Landratsamt Görlitz zu erfahren, weil bisher auf die recht umfangreiche Stellungnahme des Landkreises keinerlei Reaktion von Seiten des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) vorliegt. Landrat Bernd Lange: "Wir haben aus der Pressemeldung des SMWA von dem Inkrafttreten des LVP erfahren und müssen nun in einem schwierigen Vergleich im einzelnen analysieren, wie mit unseren für die Region besonders wichtigen Forderungen umgegangen wurde.“

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Sächsische Regierung verzichtet beim Landesverkehrswegeplan auf Dialog mit dem Landkreis Görlitz

Im Grunde hat die Staatsregierung den östlichsten Landkreis ignoriert. "Die nur sehr geringe Berücksichtigung unserer Forderungen und Anmerkungen hat gezeigt, dass hier kein Prozess auf gleicher Augenhöhe stattgefunden hat. Dies führt zu weiteren Nachteilen für die Region und für unseren Landkreis. Ich werde mich gerade deswegen weiterhin mit Nachdruck für unsere Forderungen in Dresden stark machen und auch auf die Kommunikationsdefizite seitens des Landes hinweisen“ so der Landrat in einem ersten Fazit.

Kommunikation? Fehlanzeige!

Die Analyse des LVP zeigt: Neben weiterhin bestehenden formellen Mängeln sind die aufgezeigten Defizite für den Landkreis Görlitz im nunmehr bis 2025 gültigen Plan nicht ausgeräumt. Hinweise, Änderungswünsche und Forderungen wurden nur sehr bedingt aufgenommen. "Eine Rückfrage oder Abstimmung zu bestimmten Schwerpunkten zwischen dem SMWA und dem Landkreis, wie etwa beim Landesentwicklungsplan, fand leider nicht statt", so das Landratsamt in einer Mitteilung.

Keine verbesserten Perspektiven für den ÖPNV

Der Themenbereich Bahn und Bahntrassen war bereits im Entwurf weitestgehend landkreiskonform dargestellt, so dass dieser Abschnitt keine Überraschungen enthält. Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), der wichtig für die Aufrechterhaltung der Mobilität im ländlichen und demografisch schwierigen Raum ist, und dessen zukunftsfähige Gestaltung wurde auf die zuständigen Aufgabenträger (das sind die Landkreise und die Kreisfreien Städte) übertragen. Dieser Abschnitt ist gegenüber dem Entwurf neu hinzugekommen und wohl eine Reaktion auf die Kritiken zu den ursprünglich dargestellten Erreichbarkeiten im ÖÜNV. Für den Amtsleiter der Kreisentwicklung Holger Freymann "werden hier nach wie vor keine Lösungsansätze zur Verbesserung der Situation und Perspektiven aufgezeigt“.

Zur Straßeninfrastruktur

Zur Straßeninfrastruktur werden im jetzt beschlossenen LVP nach wie vor die Maßnahmen zu den Bundesstraßen zwar in der Anlage 2 aufgeführt, aber im textlichen Teil nur teilweise kommentiert und es wird auf den Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2003-2015) verwiesen. Zwar sind die Arbeiten zu einem neuen Bundesverkehrswegeplan, der im Jahr 2015 vorgelegt werden soll, angelaufen, aber eigentlich müsste dieser die Basis für die Landesverkehrspläne bilden.

Die für eine zukunftsfähige Straßeninfrastruktur notwendige Netzkonzeption ist nur sehr knapp, mit dem Hinweis der Beteiligung der Landkreise und Kreisfreien Städte, erwähnt. "Hier muss der Landkreis jetzt darauf achten, dass es tatsächlich zu einer Beteiligung auf Augenhöhe kommt“, mahnt Kreisentwickler Freymann an.

Wichtige Baumaßnahmen zu wenig beachtet

Eine Reihe konkreter Baumaßnahmen, die für den Landkreis Görlitz von besonderer Wichtigkeit und Dringlichkeit sind, wurden nach Darstellung des Landratsamtes zu wenig beachtet, allerdings verweist Freymann auf eine Ausnahme: "Der Forderung nach schnellstmöglicher Realisierung der „Straßenbaumaßnahme S 129 V westlich von Rothenburg neu: Bahnübergang-Beseitigung Horka ist man auf Grund der notwendigen Kopplung an den Ausbau der Eisenbahnstrecke Hoyerswerda- Horka-Polen gefolgt. Dieses Bauvorhaben findet sich nunmehr in der Dringlichkeitsstufe D 1 wieder und wird hoffentlich zeitgleich zum Bahnausbau realisiert.“ Der Zubringer Grenzübergang Krauschwitz sei zwar nachrichtlich zwar in die D1 aufgenommen, die Verlegung der S126 im Bereich Weißkeißel (Kaupenhäuser) fehle.

Die vom Landkreis Görlitz ausdrücklich geforderten beiden Bauabschnitte der Südwestumgehung Görlitz B6 - S 111 in der Dringlichkeitsstufe 1 wurden überhaupt nicht berücksichtigt. Das bedeutet: Das wichtige Infrastrukturprojekt - Stichworte Industriegebiet Hagenwerder und Berzdorfer See - wird erst nach 2025 realisiert werden können. Für die Region und besonders für die Entwicklung rund um Görlitz sei das weder nachvollziehbar noch hinnehmbar, so der Standpunkt der Landkreisverwaltung.

Andererseits kann der Landkreis Görlitz nicht nachvollziehen, weshalb die Verlegung der S 129 Wendisch-Paulsdorf noch immer Bestandteil der Prioritätenliste (jetzt Dringlichkeit D 2) ist. Der Landkreis hatte dazu keinerlei fachliche Notwendigkeit gesehen.

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  • Quelle: red | Foto: BeierMedia.de
  • Erstellt am 02.10.2012 - 09:39Uhr | Zuletzt geändert am 02.10.2012 - 10:14Uhr
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