Landkreis Görlitz schaltet i-Kfz-Portal wieder frei

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Görlitz, 1. April 2025. Seit dem 3. März 2025 steht das internetbasierte Zulassungsverfahren (i-Kfz) im Landkreis Görlitz erneut zur Verfügung. Private und juristische Personen sowie Großkunden können seitdem rund um die Uhr Zulassungsvorgänge online durchführen. Das Angebot umfasst unter anderem Neuzulassungen, Tageszulassungen, Wiederzulassungen, Außerbetriebsetzungen, Umschreibungen sowie Adressänderungen von Fahrzeughaltern innerhalb des Landkreises.

Online-Kfz-Zulassung im Landkreis Görlitz wieder freigeschaltet

Bild: Fotomontage

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Systemumstellung ermöglicht Reaktivierung

Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt im Januar 2024 den Zugang zum Onlineportal gesperrt hatte, wurde zum Jahresbeginn 2025 ein neues Fachverfahren bei der Zulassungsbehörde eingeführt. Die Umstellung auf einen externen Dienstleister ermöglichte die Wiederinbetriebnahme des i-Kfz-Verfahrens.


Voraussetzungen für die Nutzung


Für die Nutzung des Portals gelten bestimmte Bedingungen. Fahrzeuge müssen nach dem 1. Januar 2025 zugelassen worden sein und die entsprechenden codierten Plaketten sowie Zulassungsdokumente aufweisen. Eine Identifizierung ist bei fast allen Vorgängen erforderlich. Ausgenommen ist lediglich die Abmeldung eines Fahrzeugs. Für die Identifikation sind entweder ein Organisations- oder Nutzerkonto gemäß Onlinezugangsgesetz oder ein Personalausweis mit eID-Onlinefunktion erforderlich. Die Zahlung der Gebühren kann per Kreditkarte oder PayPal erfolgen.


Geringere Gebühren für Online-Nutzer


Im Vergleich zu den Gebühren bei einer Vorsprache vor Ort sind die Kosten für Online-Zulassungen deutlich reduziert. Damit soll ein Anreiz zur Nutzung digitaler Verwaltungsangebote geschaffen werden.


Das i-Kfz-Portal des Landkreises Görlitz ist unter www.kreis-goerlitz.de in der Kategorie „Landratsamt“ unter der Rubrik „Dienste online“ erreichbar.

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  • Quelle: red / PM Landratsamt Görlitz
  • Erstellt am 01.04.2025 - 13:47Uhr | Zuletzt geändert am 01.04.2025 - 16:11Uhr
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