Zum Baugeschehen am Berzdorfer See
Landkreis Görlitz, 4. Oktober 2013. Über die gegenwärtigen drei Baumaßnahmen am Berzdorfer See informiert die Stadtverwaltung Görlitz. Sie stellt dafür die im Haushalt bereits ausgewiesenen und bestätigten Eigenmittel - 10 Prozent der Investitionssumme - bereit. Die Maßnahmen dienen der "Erhöhung des Folgenutzungsstandards", auf gut Deutsch also dazu, dass der See die Chance hat, zum touristischen Knaller zu werden.
Abbildung: An der Zufahrt Deutsch-Ossig wird die Bahnbrücke ersetzt
Ausbau von Wegen und Parkplatz
Die Baumaßnahmen, für die die Stadt Görlitz der Förderantragsteller ist, werden auf der Grundlage des 4. Verwaltungsabkommens (VA IV) zur Braunkohlesanierung in Projektverantwortung der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) durchgeführt. Die LMBV erhält als Projektträger vom Freistaat Sachsen einen finanziellen Zuschuss zur Realisierung der sogenannten § 4-Maßnahmen in Höhe von 90 Prozent. Für den Berzdorfer See sind im § 4 Budget Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von ca. 6,1 Mio. Euro eingeordnet.
Zurzeit werden die Baumaßnahmen (Maßnahmen 1 und 2) auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Görlitz realisiert. Die Planungen betreut der zuständige Bearbeiter des Stadtplanungsamtes in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Planungsverbandes "Berzdorfer See". Die weiteren ingenieurtechnischen Planungen ab der Entwurfs- und Genehmigungsplanung - das bedeutet ab Leistungsphase 3/4 bis zur Objektbetreuung vor Ort (Leistungsphase 9) - werden vom Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Görlitz begleitet. Die öffentliche Ausschreibung und Vergabe der jeweiligen § 4 Maßnahme erfolgt durch die LMBV, ebenso wird von der LMBV das Ingenieurbüro ausgewählt und beauftragt. Die Oberbauleitung wird durch das jeweilige ausführende Büro gemäß Ingenieurvertrag gestellt.
Maßnahme 1: Anbindung an Oder-Neiße-Radweg
Die erste Maßnahme beinhaltet die Anbindung Oder-Neiße-Radweg (Fernradweg) an den Rundweg am Berzdorfer See. Die Zufahrt vom Berzdorfer See zum Rundweg wird behindertengerecht ausgebaut mit einer maximalen Steigung von 6 %. Die Nettobausumme für die Radweganbindung beträgt für den 1. Bauabschnitt am Opel-Autohaus in Hagenwerder im Jahr 2009 ca. 150.000 Euro.
Im Anschluss daran wird der 2. Bauabschnitt "Brückenbauwerk B 99 Deutsch Ossig" im Frühjahr 2010 durchgeführt.
Für die Planungen zeichnet das Ingenieurbüro Horst Alte GmbH aus Wittichenau verantwortlich.
Die ausführende Baufirma für den 1. Bauabschnitt ist die Görlitzer Gleis- und Tiefbau GmbH.
Der Baubeginn der Maßnahme Anbindung zum Rundweg war der 14. September 2009. Sie soll am Jahresende fertiggestellt sein.
Maßnahme 2: Parkplatz
Die zweite Maßnahme ist der Parkplatz 3 in Deutsch-Ossig. Für ungfähr 50 Autos, inbegriffen zwei Behindertenstellplätze, wird eine Stellfläche geschaffen. Die Bausumme für diesen Parkplatz beträgt netto 73.000 Euro.
Mit der Planung ist das Ingenieurbüro IBOS GmbH Görlitz beauftragt worden, die ausführende Baufirma ist E&T Erd- und Tiefbau GmbH Görlitz.
Die Maßnahme hat ebenfalls bereits am 14. September 2009 begonnen, das geplante Bauende für den Parkplatz 3 soll der 30. November 2009 sein.
Maßnahme 3: Arbeiten am Rundweg
Dritte Maßnahme ist der Ausbau von Straßen- und Radwegeabschnitten des Rundweges am Berzdorfer See auf der Gemarkung des Markersdorfer Ortsteils Jauernick-Buschbach.
Ab Anbindung der Kirschallee in Jauernick-Buschbach wird über eine Länge von 1.100 Meter der vorhandene Weg in einer Breite von 2,50 Meter als Wander- und Radwanderweg mit einer Asphaltdecke einschließlich 0,50 Meter Bankette ausgebaut.
Ca. 125.000 Euro sind als Bausumme vorgesehen.
Das Ingenieurbüro IBOS Ingenieurbüro für Tiefbau, Wasserwirtschaft und Umweltfragen, Ostsachsen GmbH ist hier ebenfalls mit der Planung beauftragt. Die ausführende Baufirma ist die Görlitzer Gleis- und Tiefbau GmbH.
Mehr:
Ortsbildgerechtes Bauen und Sanieren im Landkreis Görlitz


Fahrradweg am Berzdorfer See
Von Prof. Dr. Stosiek am 04.10.2013 - 15:29Uhr
Wenn nicht gerade Katastrophen auf der Straße drohen, trägt im Allgemeinen der informierte, mündige Verkehrsteilnehmer das Risiko einer Gefahr selbst. Das gilt von Unebenheiten bis zum Steinschlag.
Warum wird am Berzdorfer See dem Fahrradfahrer dieses Risiko vormundschaftlich abgenommen? Sollte hier nicht an Stelle eines Verbotes eine Information stehen?
PS

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- Erstellt am 08.10.2009 - 20:50Uhr | Zuletzt geändert am 09.09.2019 - 11:41Uhr
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