Kitesurfen am Berzdorfer See fällt erst einmal aus

Görlitz, 13. Dezember 2014. Vorgestern bekam die Stadt Görlitz Post von der Unteren Wasserbehörde: Einen Bescheid mit der Mitteilung, dass die Genehmigung zum Kitesurfen am Berzdorfer See (Görlitzer See) mit sofortiger Wirkung zurückgenommen wird. Eigentlich war das Kitesurfen bis Jahresende genehmigt.

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Kitsurfer waren am falschen Ort auf dem Wasser

Zur der Begründung wird auf die Beschädigungen der Hochspannungsleitung in Deutsch-Ossig im Mai 2013 und November 2014 verwiesen. Kite-Schirme hatten sich in der Leitung verfangen. Im Mai 2013 war es zu erheblichen Ausfällen in der Stromversorgung gekommen, im immerhin zu Spannungseinbrüchen. Um dem zukünftig vorzubeugen wandte sich die ENSO Netz GmbH an die Lausitzer-Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) als Eigentümerin des Sees, die wiederum den Landkreis Görlitz aufforderte, die Genehmigung zum Kitesurfen mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Die Stadt Görlitz hatte für die aktuelle Saison in Abstimmung mit den Sportlern eine Fläche unterhalb von Deutsch-Ossig zum Kitesurfen beantragt. Diese Fläche wurde aber nicht genutzt, stattdessen fand das Kite-Surfen nach Angeben des Stadt - trotz Verbotshinweisen und Bemühungen der Firma K9 als Bewirtschafter - auf der nur für die Wind-Surfer vorgesehenen Fläche am Nordost-Strand statt. Hier ereigneten sich die beiden Unfälle.

"Unbestritten ist, dass durch die jetzige Situation eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Kite-Surfern besteht. Deshalb verstehen wir die Entscheidung der Unteren Wasserbehörde“, äußerte sich Oberbürgermeister Siegfried Deinege.

Wie soll es weitergehen?

"Ob und wo das Kite-Surfen in der nächsten Saison erlaubt werden kann, muss mit der LMBV mbH und der Unteren Wasserbehörde besprochen werden. Wir werden dazu auch mit den Sportlern Kontakt aufnehmen", so der Görlitzer Oberbürgermeister weiter.

Das Windsurfen hingegen bleibt bis zum Jahresende 2014 auf der dafür ausgewiesenen Fläche am südlichen Ende des Nordost-Strandes weiter erlaubt.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 13.12.2014 - 12:01Uhr | Zuletzt geändert am 13.12.2014 - 12:12Uhr
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