Flutgelder für Feuerwehren

Landkreis Görlitz. Im Rahmen des Förderprogramms zur Behebung von Schäden, die vom Sommerhochwasser 2010 verursacht wurden, für das Feuerwehrwesen im Landkreis Görlitz hat das Sächsische Staatsministerium des Innern in den vergangenen Wochen rund 5,5 Millionen Euro bereitgestellt. Die Landkreisverwaltung hat nun weitere Fördergelder bewilligt.

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Landkreis Görlitz bewilligt Fördermittel für Kommunen

Thema: Hochwasser Görlitz

Hochwasser Görlitz

Hochwasser ist für die Stadt Görlitz eine bedeutende Herausforderung, insbesondere durch die Lage an der Lausitzer Neiße. In der Vergangenheit, wie beim verheerenden Hochwasser 2010, hat die Stadt schmerzhaft erfahren müssen, wie zerstörerisch die Naturgewalt sein kann. Trotz zahlreicher Maßnahmen bleibt Hochwasser eine latente Bedrohung, die Görlitz nie ganz ignorieren kann. 

Von der vom Freistaat bereitgestellten Gesamtsumme fließen rund fünf Millionen Euro in den Neubau und die Sanierung von flutgeschädigten Feuerwehrgerätehäusern. Fördermittelsachbearbeiter Mario Schurmann, der für die Umsetzung der Feuerwehrförderung zuständig ist und die Mittelverwendung überwacht, informiert dazu: "Mit der Gesamtsumme können insgesamt zwölf Maßnahmen im Kreis finanziert werden."

Der erste Fördermittelbescheid für die Sanierung eines Feuerwehrgerätehaus wurde schon am 11. August 2011 durch Ministerpräsident Tillich in Ostritz übergeben.

Jetzt wurden in Zusammenarbeit mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz - als zuständiger Bewilligungsbehörde - und der Stabsstelle Flut im Landratsamt Görlitz weitere Fördergelder in Höhe von 582.000 Euro bewilligt. Davon profitieren die Landkreisgemeinden Großschweidnitz, Hagenwerder, Hirschfelde, Krauschwitz und Reichenbach: Hier werden die Feuerwehren neue Gerätehäuser bekommen - nachhaltige Lösungen basierend auf dem Brandschutzbedarfsplan.

Außerdem konnten weitere 29 Anträge der Kommunen mit einem Finanzvolumen von rund 140.000 Euro bewilligt werden. Damit sollen vom Sommerhochwasser 2010 zerstörte Ausrüstungsgegenstände wiederbeschafft werden.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 20.10.2011 - 19:33Uhr | Zuletzt geändert am 20.10.2011 - 19:48Uhr
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