Im Falle eines Falles
Landkreis Görlitz. Rund 120 Mitarbeiter des Landratsamtes sind am 9. September 2009 vom Görlitzer Landrat Bernd Lange in den Katastrophenschutz-Verwaltungsstab berufen worden. Das Landratsamt ist die Untere Katastrophenschutzbehörde im Landkreis Görlitz.
Gesetzlich verpflichtet
Dazu ist der Landkreis nach dem Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, wonach zur Bewältigung von Katastrophen oder Unglücksfällen diese besondere Führungseinrichtung in der Behörde zu bilden ist, verpflichtet. Sie leitet und koordiniert alle erforderlichen Hilfsmaßnahmen in ihrem Bereich.
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- Quelle: /red
- Erstellt am 10.09.2009 - 16:21Uhr | Zuletzt geändert am 10.09.2009 - 16:26Uhr
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