Im Falle eines Falles

Landkreis Görlitz. Rund 120 Mitarbeiter des Landratsamtes sind am 9. September 2009 vom Görlitzer Landrat Bernd Lange in den Katastrophenschutz-Verwaltungsstab berufen worden. Das Landratsamt ist die Untere Katastrophenschutzbehörde im Landkreis Görlitz.

Anzeige

Gesetzlich verpflichtet

Dazu ist der Landkreis nach dem Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, wonach zur Bewältigung von Katastrophen oder Unglücksfällen diese besondere Führungseinrichtung in der Behörde zu bilden ist, verpflichtet. Sie leitet und koordiniert alle erforderlichen Hilfsmaßnahmen in ihrem Bereich.

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: /red
  • Erstellt am 10.09.2009 - 16:21Uhr | Zuletzt geändert am 10.09.2009 - 16:26Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige