Neue Förder-Richtlinie Siedlungswasserwirtschaft
Sachsen. Sachsen unterstützt die Abwasserentsorgung mit einem veränderten Förderprogramm. Darüber hat am 26. Februar 2009 Umweltminister Frank Kupfer informiert. Zuvor hatte das Kabinett der überarbeiteten Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft zugestimmt. Derzeit sind etwa 85 Prozent der sächsischen Haushalte an eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen. Mit etwa 3,9 Milliarden Euro Fördermitteln haben Freistaat, Bund und EU seit 1991 Investitionen in die Abwasserentsorgung unterstützt. Mit dieser Förderung seien Investitionen von rund 6,6 Milliarden Euro ermöglicht worden. „Zum Ende der DDR gelangten selbst die Abwässer solcher Großstädte wie Dresden nahezu ungeklärt in die Gewässer, Flüsse wie die Elbe waren biologisch gesehen regelrecht tot“, erinnerte Kupfer. Heute sei der Lachs wieder in der Elbe zu Hause. Allein das sei ein Beweis dafür, dass sich die Anstrengungen gelohnt haben. Dennoch ist für etwa 600.000 Sachsen die Abwasserentsorgung noch auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, vor allem im ländlichen Raum.
Flächendeckende Abwasserreinigung in ganz Sachsen bis 2015
Der aktuelle Schwerpunkt liegt auf kleinen, dezentralen Kläranlagen sowie kleinräumigen Gruppenlösungen, soweit sie wirtschaftlicher sind als der Anschluss an großräumige zentrale Abwassersysteme. Zusätzlich zur bisherigen Förderung sind künftig Zuschläge von 200 Euro für diejenigen Grundstücke vorgesehen, die an eine privat oder öffentlich betriebene Gruppenkläranlage angeschlossen werden. Darüber hinaus wird der dazu erforderliche Bau von Abwasserkanälen gefördert, sofern sich diese in öffentlicher Trägerschaft befinden. Für den Bau und die Sanierung öffentlicher Abwasseranlagen erhalten Kommunen außerdem zinsverbilligte Darlehen.
Die neuen Förderkonditionen gelten auch für rund 106.000 Kleinkläranlagen, für die die Sächsische Aufbaubank bereits eine Zustimmung erteilt hat. „Wichtig ist es, mit der Sanierung bald zu beginnen“, so Minister Kupfer. Deshalb sei eine Förderung in voller Höhe nur dann vorgesehen, wenn die Investitionen innerhalb der regional festgelegten Sanierungsfristen erfolgen.
Auf Grund von EU-Vorgaben sind Abwässer in ganz Sachsen bis Ende des Jahres 2015 so zu reinigen, dass sie einen guten chemischen und ökologischen Zustand der Gewässer nicht beeinträchtigen. Derzeit sind etwa noch 167.000 Kleinkläranlagen und rund 67.000 abflusslose Gruben in Betrieb, die nicht dem Stand der Technik entsprechen.
Beispiel:
Der Bau einer Gruppenkläranlage in öffentlicher Trägerschaft mit zehn angeschlossenen Grundstücken und insgesamt 50 Bewohnern wird nahezu zur Hälfte gefördert:
Kosten:
25.000 Euro für die Kläranlage
35.000 Euro für den erforderlichen Kanalbau
60.000 Euro gesamt
Förderung:
1.500 Euro Grundförderung für die Kläranlage (bis vier Einwohner)
6.900 Euro Förderung i. H. von 150 Euro je weiteren Einwohner für die Kläranlage
2.000 Euro Förderung i. H. von 200 Euro für die Kläranlage je angeschlossenes Grundstück
10.000 Euro für den Kanalbau (Förderung i. H. von 200 Euro je angeschlossenen Einwohner)
8.500 Euro (Wert der Zinsverbilligung bei Darlehensfinanzierung der verbleibenden Kosten des Kanalsbaus)
28.900 Euro gesamt (entspricht 48,2 % der Kosten)
Mehr:
http://www.smul.sachsen.de.
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- Quelle: /red
- Erstellt am 26.02.2009 - 14:16Uhr | Zuletzt geändert am 26.02.2009 - 14:16Uhr
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