Allgemeinverfügung schränkt Wasserentnahme ein

Allgemeinverfügung schränkt Wasserentnahme einGörlitz, 24. Juni 2021. Die Hitzeperiode ist zwar seit gestern vorüber, dennoch sah sich die Görlitzer Landkreisverwaltung gezwungen, auf die niedrigen Wasserstände in den offenen Gewässern im Kreis zu reagieren: Als Untere Wasserbehörde hat sie gestern eine Allgemeinverfügung zu erlassen, mit der den Eigentümern und Anliegern an oberirdischen Gewässern die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aller Art für den eigenen Gebrauch untersagt.

Da hat man nun in der heutigen Geheimen Welt von Turisede – einstmals Kulturinsel Einsiedel – tatsächlich das "Klavier im Fluss" und die Vroni war auch schon da – was aber, wenn es an Wasser fehlt?
Archivbild: © Görlitzer Anzeiger
Anzeige

Ziel: den natürlichen Wasseraushalt erhalten und Nutzungen sichern

Ziel: den natürlichen Wasseraushalt erhalten und Nutzungen sichern
Deutsch-polnisches Badeidyll an der Lausitzer Neiße in Turisede. An dieser Stelle schwimmt langst das Neißecafé (Foto), wo man bei Kaffee, Limonade, Eis oder Bier hervorragend über den Strom der Zeit sinnieren kann
Archivbild: © Görlitzer Anzeiger

Thema: Turisede

Turisede

Die frühere Kulturinsel Einsiedel ist inzwischen aufgegangen in der Geheimen Welt von Turisede, dem wenige Kilometer nördlich von Görlitz gelegenen Ferienresort für Abenteuer und Kultur für Kinder und Erwachsene. 

Hintergrund der Allgemeinverfügung, wie sie bereits in den Vorjahren erlassen wurde, ist, dass Wasserstände auf absehbare Zeit wohl zu niedrig bleiben werden.Sie gilt seit gestern und bleibt bis Ende September 2021 in Kraft, wenn sie nicht vorher widerrufen wird. Vom Verbot ausgenommen sind allerdings gewerblich arbeitende Gärtnerei- und Landschaftsbaubetriebe sowie Wasserentnahmen zum Zwecke der Viehtränke. Generell wird angesichts des Wasserhaushalts an eine sparsame Verwendung appelliert.

Nicht erfasst werden offenbart, wie der geneigte Techniker erstaunt feststellt, mechanische Schöpfvorrichtungen, auf jeden Fall aber bleibt der sogenannte Gemeingebrauch – das Schöpfen von Hand – von der aktuellen Allgemeinverfügung unberührt und ist weiterhin zulässig.

Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern – insbesondere für Beregnungszwecke – sind gehalten, sich an die in ihrem Bescheid auferlegten Bestimmungen zu halten. Diese beinhalten Einschränkungen für die Wasserentnahme in Niedrigwassersituationen und sind an die Bedingung geknüpft, den nötigen Mindestwasserabfluss im Gewässer sicherzustellen.

Das Landeshochwasserzentrums des Freistaates Sachsen stelltz die aktuellen Wasserstände und Durchflüsse online bereit. Besonders in kleineren Zuflüssen bestehen bereits kritische Situationen, die bis zum Austrocknen der Quellgebiete reichen.

Die Aufrechterhaltung des Naturhaushaltes in den Gewässern sowie die wirtschaftlichen und öffentlichen Nutzungen sind vom Durchfluss bestimmter Wassermengen abhängig, was die Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme möglichst sichern soll. "Daher sind die nunmehr behördlich angeordneten Einschränkungen angemessen und im Interesse des Gemeinwohls erforderlich", wie die Landkreisverwaltung Görlitz mitteilt.

Mehr:
Nachlesen kann man die Verfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern unter anderen online.

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: red | Fotos: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 24.06.2021 - 07:47Uhr | Zuletzt geändert am 24.06.2021 - 08:49Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige