Was man zum zweiten Wahlgang der Görlitzer Oberbürgermeisterwahl wissen muss

Was man zum zweiten Wahlgang der Görlitzer Oberbürgermeisterwahl wissen mussGörlitz, 4. Juni 2019. Weil im ersten Wahlgang der Oberbürgermeisterwahl vom 26. Mai hat kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, findet am 16. Juni 2019 der zweite Wahlgang, bei dem die einfache Stimmenmehrheit für den Wahlsieg ausreicht, statt. Gewählt werden kann von 8 bis 18 Uhr.

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Thema: Oberbürgermeisterwahl Görlitz

Oberbürgermeisterwahl Görlitz

Am 26. Mai 2019 wird in Görlitz im ersten Wahlgang über einen neuen Oberbürgermeister resp. eine neue Oberbürgermeisterin abgestimmt. Amtsinhaber Siegfried Deinege tritt nicht noch einmal an.

Die Stadt Görlitz ist in 57 allgemeine Wahlbezirke und 18 Briefwahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 5. Mai 2019 übersandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen, so kann am Wahltag unter Vorlage Ihres Personalausweises im zugeteilten Wahllokal gewählt werden. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung entfällt, wenn man im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Wer in einem anderen Wahllokal der Stadt Görlitz oder per Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein. Dieser Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes beantragt werden. Dazu muss der selbst ausgefüllte Wahlbenachrichtigungsbrief rechtzeitig in einem frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung Görlitz, Briefwahlbüro, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz zurückgeschickt werden. Beantragen kann man die Briefwahlunterlagen auch per E-Mail unter briefwahl@goerlitz.de, die Briefwahlbeantragung per Telefon ist hingegen nicht möglich.

Gemäß § 14 Abs. 10 Kommunalwahlordnung wird allen Wahlberechtigten, die für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben, von Amts wegen wiederum ein Wahlschein ausgestellt. Alle Wahlberechtigten, die bis zum 11. Juni 2019 Ihren beantragten Wahlschein nicht erhalten haben, sollten Kontakt mit den Mitarbeitern des Briefwahlbüros, Telefon 03581 - 67-2500, aufnehmen.

Briefwahlbüro

Das Briefwahlbüro befindet sich in der Jägerkaserne, 2. Etage, Raum 219, Hugo-Keller-Straße 14 und ist ab heute, 4. Juni 2019, geöffnet. Hier können die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden – und wer möchte, kann auch sofort wählen.

Das Briefwahlbüro ist barrierefrei zu erreichbar, die Öffnungszeiten sind:
    • Montag: 9 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr
    • Dienstag: 9 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
    • Mittwoch: 9 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr
    • Donnerstag: 9 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr
    • Freitag: 9 bis 11.30 Uhr
    • am Freitag, dem 14. Juni 2019 zusätzlich von 14 bis 16 Uhr
    • am Sonnabend, dem 15. Juni 2019, von 11 bis 12 Uhr nur für die gesetzlich geregelten Sonderfälle.

Die Briefwahlvorstände treten am 16. Juni 2019 um 15 Uhr in der Grundschule Innenstadt, Räume 102, 104, 106, 107, 108, 201, 207, 208, 209, Fischmarkt 11/12, 02826 Görlitz, zur Zulassung oder Zurückweisung der Wahlbriefe nach § 48 Abs. 1, 2 und 3 Kommunalwahlordnung zusammen. Die Briefwahlergebnisse werden gemäß § 48 Abs. 4 Kommunalwahlordnung ab 18 Uhr am gleichen Ort ermittelt und festgestellt.

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  • Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 04.06.2019 - 07:08Uhr | Zuletzt geändert am 04.06.2019 - 07:27Uhr
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