Handwerk kritisiert sächsische Elementarschäden-Richtlinie

Handwerk kritisiert sächsische Elementarschäden-RichtlinieDresden, 30. Juli 2011. Die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen bei Elementarschäden hatte der Freistaat Sachsen am 28. Juli 2011 auf einer Pressekonferenz vorgestellt. Mit dem Papier soll insbesondere geregelt werden, in welcher Art und in welchem Umfang der Freistaat bei künftigen Großschadensereignissen Betroffene unterstützt. Das sächsische Handwerk hatte sich im Vorfeld mit einem Eckpunktepapier aktiv zu diesem Thema eingebracht, weil allein in der jüngeren Vergangenheit viele der 22.500 Handwerksbetriebe im Kammerbezirk Dresden von Elementarschäden betroffen waren. Claus Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden, ist mit der neuen Richtlinie nicht zufrieden: "Grundsätzlich begrüßen wir eine Regelung zur Gewährung von Zuwendungen bei Elementarschäden, aber leider ist sie in wesentlichen Punkten nicht konkret genug. Das öffnet große Spielräume, anstatt klare Schranken zu setzen."

Haus in Görlitz mit Hochwassermarke vom 7. August 2010 am ersten Stock
Fotos: © BeierMedia.de
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Unklarheiten bei Fragen zur Versicherbarkeit von Elementarschäden bemängelt

Unklarheiten bei Fragen zur Versicherbarkeit von Elementarschäden bemängelt
Sanierung einer flutgeschädigten Bachmauer
Fotos: © BeierMedia.de

Thema: Hochwasser Görlitz

Hochwasser Görlitz

Hochwasser ist für die Stadt Görlitz eine bedeutende Herausforderung, insbesondere durch die Lage an der Lausitzer Neiße. In der Vergangenheit, wie beim verheerenden Hochwasser 2010, hat die Stadt schmerzhaft erfahren müssen, wie zerstörerisch die Naturgewalt sein kann. Trotz zahlreicher Maßnahmen bleibt Hochwasser eine latente Bedrohung, die Görlitz nie ganz ignorieren kann. 

Die Arbeitsgemeinschaft der Sächsischen Handwerkskammern hatte schon im Vorfeld kritisiert, dass die Zuwendung die Hälfte der Kosten für die Schadenbeseitigung nicht übersteigen darf. In der nun geltenden Richtlinie gibt es für Private und Unternehmen überhaupt keine Festlegung auf eine maximale Finanzierungsquote. "Damit bleibt allerdings offen, bis zu welchem Prozentsatz eine Finanzierung der Schadensbeseitigung bei Privaten und Unternehmen erfolgen kann", bemängelt Dittrich. Bei der genannten "Zuwendung" handelt es sich nicht um Zuschüsse, sondern um zinsgünstige Darlehen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Frage nach der Versicherbarkeit solcher Elementarschäden, die nach Angaben des Sächsischen Innenministeriums allein im Unwetterjahr 2010 in Sachsen einen Schaden von mehr als 1 Mrd. Euro verursachten. Zu den erforderlichen Vorsorgemaßnahmen zählt laut Richtlinie insbesondere der Abschluss einer Versicherung, soweit eine solche zu "vertretbaren wirtschaftlichen Bedingungen" abgeschlossen werden kann. "Es bleibt aber völlig offen, was vertretbare wirtschaftliche Bedingungen sind. Hier hätten unsere Handwerksbetriebe eine klare Definition gebraucht. Damit besteht leider viel Spielraum für Interpretationen", erkennt Dittrich.


Kommentar:

Dass eine staatliche Richtlinie nur dann sinnvoll ist, wenn sie Klarheit schafft, darauf pocht der sächsische Oberhandwerker zu recht.

Handwerks-Interessen dürften jedoch auch an anderer Stelle bestehen: Je großzügiger der Staat bei Elementarschäden wie beipielsweise Hochwasser oder Sturm hilft, um so mehr Geld spült das in die Kassen jener Handwerker, die mit Reparaturen und Erneuerungen beauftragt werden.

Aber auch Vater Freistaat hat eine klare Haltung: Im Grunde ist Risikovorsorge Sache des Einzelnen, nicht die des Staates. Der Staat soll nur unterstützen im Falle der "großen Not", aber nicht verantwortlich sein für den Schadensausgleich, hinter dem im Einzelfall schon wieder neue Ungerechtigkeiten lauern.

Regieren ist halt schwierig, weil man immer jemanden auf die Füße tritt,

meint ihr verständnisvoller Fritz R. Stänker

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  • Quelle: red | Fritz Rudolph Stänker
  • Erstellt am 30.07.2011 - 10:12Uhr | Zuletzt geändert am 02.01.2020 - 12:52Uhr
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