Windkraftanlagen bringen wieder Geld für Kommunen

Berlin. Die Standortgemeinden von Windkraftanlagen werden in Zukunft wieder an den Gewerbesteuerzahlungen der Windenergie erzeugenden Betriebe beteiligt. Dem hat der Finanzausschuss des Bundesrates am 4. Dezember 2008 im Rahmen der Schlussberatungen zum Jahressteuergesetz 2009 zugestimmt. Damit werde Verteilungsgerechtigkeit zwischen Betreiber- und Standortgemeinden geschaffen, äußerte sich Sachsens Staatsminister der Finanzen, Prof. Dr. Georg Unland.

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Jahressteuergesetz 2009 schafft Rechtssicherheit

Im nun vorliegenden Jahressteuergesetz 2009 wird geregelt, dass ab 2008 der Gewerbesteuermessbetrag von Windenergie erzeugenden Betrieben zu 3/10 nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne und zu 7/10 nach dem Verhältnis fertig gestellter Sachanlageinvestitionen (ohne Betriebs- und Geschäftsausstattung) aufgeteilt wird.

Der Bundesfinanzhof hatte noch im vergangenen Jahr eine Verwaltungsregelung verworfen, die eine Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags von Windenergie erzeugenden Betrieben zur Hälfte nach Arbeitslöhnen und zur anderen Hälfte nach Sachanlagevermögen vorsah. Nach dem Urteil erfolgte die Gewerbesteuerzerlegung nur noch nach dem allgemeinen Zerlegungsmaßstab, den gezahlten Arbeitslöhnen. Da am Standort von Windkraftanlagen aber regelmäßig keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, gingen diese Gemeinden ohne die jetzt im Gesetzgebungsverfahren befindliche Regelung leer aus, obwohl sie im Zusammenhang mit den Windkraftanlagen auch Lasten zu tragen haben.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 05.12.2008 - 07:24Uhr | Zuletzt geändert am 05.12.2008 - 07:24Uhr
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