Aufregende Aufgaben
Radeberg | Schkeuditz | Torgau. Mit Wirkung vom 1. Januar 2009 werden die Städte Radeberg (Landkreis Bautzen), Schkeuditz (Landkreis Nordsachsen) und Torgau (Landkreis Nordsachsen) zu Großen Kreisstädten erklärt. Die drei Bürgermeister führen künftig die Amtsbezeichnung „Oberbürgermeister“, eine Erhöhung der Besoldung ist damit aber nicht verbunden. Als kreisangehörige Gemeinden unterstehen die Großen Kreisstädte weiterhin der Rechtsaufsicht des jeweiligen Landratsamtes. Die Großen Kreisstädte erfüllen für ihr Gebiet anstelle des Landratsamtes Aufgaben aus den Bereichen des Gewerberechts sowie des Straßenverkehrsrechts. Dazu gehören etwa das Erteilen von Erlaubnissen für das gewerbsmäßige Betreiben von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie das Erteilen bestimmter Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), z. B. von den Halt- und Parkverboten sowie von der Pflicht zur Benutzung von Sicherheitsgurten und Schutzhelmen.
Mit Großen Kreisstädten in Großkreisen zu mehr Bürgernähe
Mit der Erklärung der drei Städte zu Großen Kreisstädten setzt die Sächsische Staatsregierung die Verwaltungsreform weiter um. Die heutige Entscheidung führe, so das Sächsische Innenministerium, zu einer weiteren Dezentralisierung von Verwaltungsentscheidungen und schaffe mehr Bürgernähe.
Die Zahl der Großen Kreisstädte im Freistaat Sachsen erhöht sich damit auf 50. Die Städte Annaberg-Buchholz, Aue, Auerbach/Vogtl., Bautzen, Bischofswerda, Borna, Brand-Erbisdorf, Coswig, Crimmitschau, Delitzsch, Dippoldiswalde, Döbeln, Eilenburg, Flöha, Freiberg, Freital, Glauchau, Görlitz, Grimma, Großenhain, Hohenstein-Ernstthal, Hoyerswerda, Kamenz, Limbach-Oberfrohna, Löbau, Marienberg, Markkleeberg, Meißen, Mittweida, Niesky, Oelsnitz/Vogtl., Oschatz, Pirna, Plauen, Radebeul, Reichenbach im Vogtland, Riesa, Rochlitz, Schwarzenberg/Erzgeb., Sebnitz, Stollberg/Erzgeb., Weißwasser/O.L., Werdau, Wurzen, Zittau, Zschopau und Zwickau besitzen diesen Status bereits.
Kommentar:
Urks! Bürgernähe durch die Befugnis zum Erteilen der Erlaubnis zum Betreiben von Spielhallen, bei der Erteilung von Ausnahmen bei der Pflicht zur Benutzung von Sicherheitsgurten und Schutzhelmen?
Passt schon, wir haben ja auch bürgernahe Großkreise. Nehmen wir mal den Landkreis Görlitz, der in seiner Nord-Süd Ausdehnung locker bananengekrümmte hundert Kilometer erreicht. Maximalentfernung zur Kreisstadt im Durchschnitt: Ungefähr 50 Kilometer - was nichts besagt, denn wo sich welches Amt eingenistet hat, wäre im Einzelfall zu klären.
Die Fusion zum Landkreis Görlitz ist kaum nachvollziehbar. Der Süden spricht immer offener von einer "feindlichen Übernahme" und hat das Gefühl, "Nordstrukturen" übergestülpt zu bekommen. Konträrer könnten die landmannschaftlichen Unterschiede nicht sein: Die strukturarme ex-niederschlesische Region zwischen Görlitz und Weißwasser und der halbwegs prosperierende sächsich-böhmisch geprägte Süden mit dem verkehrsmäßig abgeschlagenen, sich aber Schritt für Schritt entwickelnden Zittau. Von Löbau redet ja kaum noch jemand.
Aber Jammern hilft nicht,
Ihr Fritz R. Stänker



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- Quelle: /FRS | Update der Veröffentlichung vom 03.12.2008 - 20:13 Uhr
- Erstellt am 03.12.2008 - 19:15Uhr | Zuletzt geändert am 04.12.2008 - 08:38Uhr
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