Bürgschaften ohne Einschränkungen

Dresden. Der sächsische Staatsminister der Finanzen, Stanislaw Tillich, hat am 9. Mai 2008 betont, dass die Förderung der sächsischen Unternehmen durch Bürgschaften des Freistaates unvermindert und ohne Einschränkungen fortgesetzt wird.

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Jeder Fall ist eine Einzelentscheidung

„Die sächsische Wirtschaft liegt der Staatsregierung nach wie vor besonders am Herzen. Eines der bewährten Mittel, die wir zur Förderung der Unternehmen in den vergangenen Jahren eingesetzt haben, ist die Vergabe von Landesbürgschaften.
Diese Praxis setzen wir unverändert fort. Auch in Zukunft werden wir die sächsischen Firmen durch Bürgschaften unterstützen - auch in den Fällen der Unternehmensnachfolge“, stellte Tillich klar.

Entgegen anderslautender Medienberichte hat sich insbesondere die Vergabepraxis bei der Verbürgung von Unternehmensnachfolgen nicht geändert: Es gibt keine Beschränkung auf einen festen Verbürgungssatz. So wurde seit November 2007 in 11 von 19 Fällen eine Quote von 80 % bewilligt. In einem Fall wurde nur eine Quote von 36 % beantragt, so dass eine höhere Bürgschaftsquote gar nicht gegeben werden konnte.

Jeder Einzelfall ist daher für sich zu beurteilen. Im Prozess der Entscheidungsfindung wird, neben volks- und betriebswirtschaftlichen Aspekten, besonders auch die Risiko- und Finanzlage des Unternehmens selbst betrachtet. Ziel muss der langfristige Bestand des Unternehmens mit den davon abhängigen Arbeitsplätzen sein. Daher sind Entscheidungen von 80 % oder einer geringeren Quote als auch eine Versagung der Bürgschaft möglich.

Die vom Freistaat übernommenen Bürgschaftsvolumina für Unternehmensnachfolgen betrugen im Jahr 2007 14,6 Mio. Euro bei einem gesamten Bürgschaftsvolumen von 102,5 Mio. Euro (ohne die Garantie an die Sachsen LB). Im Jahr 2006 waren es bei einem Gesamtvolumen von 78,6 Mio. Euro rund 8,7 Mio. Euro.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 09.05.2008 - 21:56Uhr | Zuletzt geändert am 09.05.2008 - 21:56Uhr
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